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Definition Notwehr

Dies ist eine Diskussion zu Definition Notwehr innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 22.11.2011, 20:40
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Definition Notwehr

Hallo,

ich bräuchte da echt mal Hilfe bei zwei Definitionen die ich schreiben soll. Hab schon sämtliche Bücher gewälzt aber bisher ohne Erfolg.

Die Definitionen sind:

1. Angriff im Rahmen der Notwehr
2. Gegenwehr im Rahmen der Notwehr

Ich hoffe, jemand kann helfen???
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  #2 (permalink)  
Alt 22.11.2011, 21:01
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AW: Definition Notwehr

Zitat:
Zitat von radar Beitrag anzeigen
Hallo,

ich bräuchte da echt mal Hilfe bei zwei Definitionen die ich schreiben soll. Hab schon sämtliche Bücher gewälzt aber bisher ohne Erfolg.

Die Definitionen sind:

1. Angriff im Rahmen der Notwehr
2. Gegenwehr im Rahmen der Notwehr

Ich hoffe, jemand kann helfen???
Google hilft! Wikipedia auch! Und natürlich der Gesetzestext!

Was hast du denn schon heraus gefunden?

Schau doch mal in meinen Blog: http://www.juraforum.de/forum/blogs/...der-nicht.html
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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  #3 (permalink)  
Alt 22.11.2011, 21:06
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AW: Definition Notwehr

Ach das hat sich schon erledigt. Ich war zu blöd die Frage zu verstehen und hab die anders gedeutet und konnte mir darauf keinen Reim machen. Und natürlich steht die Antwort in JEDEM Lehrbuch! Danke trotzdem :-)
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