Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Defektes Gerät nach Diebstahl durch Kind

Dies ist eine Diskussion zu Defektes Gerät nach Diebstahl durch Kind innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 19.03.2009, 18:03
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 2
Keine Wertung, WuTse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, WuTse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, WuTse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, WuTse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, WuTse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, WuTse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, WuTse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, WuTse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, WuTse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, WuTse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Defektes Gerät nach Diebstahl durch Kind

Angenommen ein Kind A(13 jahre) aus der Nachbarschaft entwendet beim Spielen im Haus von Familie X einen MP3 Player mit Anbauteilen ( Kabelsplitter und Gehäuse). Dies wird am folgenden Tag bemerkt, und das das Kind A von der Mutter der Famileie X befragt. Kind X. geht zu seinen Eltern und der Vater von A fischt den MP3 Player ohne Anbauteile aus einem Strassengulli, dessen Position ihm von A angegeben wurde. Der MP3 Player ist nass und defekt.
Auserdem fehlen bei Fam. X 100€ aus einer Börse, die in einer Enkaufstasche lag.

Vater von A. will erst nur den MP3 Player bezahlen, und nicht die Anbauteile und das mutmasslich entwendete Geld, da das Kind den Diebstahl dieser Dinge bestreitet.
Nach Streit weigert er sich irgendetwas zu zahlen.

Mutmasse ich richtig: Er braucht auch nicht zahlen, da er seine Aufsichtspflicht nicht verletzt hat.
Familie X. könnte um Ihren Schaden ersetzt zu bekommen nur einen Titel gegen das 13. jährige Kind erwirken. Sollte dem stattgegeben werden, müsste Kind A. in einigen Jahren, wenn es Geld verdient den Betrag erstatten.

In der Praxis - könnte man, als Fam,ilie X. also seine Schadenersatzforderungen vergessen, da ja auch zusätzlich der Diebstahl des Geldes und der Anbauteile schlecht zu beweisen wäre.

Über eine Meinung zu diesem Szenario würde ich mich sehr freuen!

Gruß

Andreas
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 19.03.2009, 19:53
JHS JHS ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2004
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 3.946
100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)  
AW: Defektes Gerät nach Diebstahl durch Kind

Zitat:
Mutmasse ich richtig: Er braucht auch nicht zahlen, da er seine Aufsichtspflicht nicht verletzt hat.
Richtig

Zitat:
Familie X. könnte um Ihren Schaden ersetzt zu bekommen nur einen Titel gegen das 13. jährige Kind erwirken. Sollte dem stattgegeben werden, müsste Kind A. in einigen Jahren, wenn es Geld verdient den Betrag erstatten.
Richtig

Zitat:
In der Praxis - könnte man, als Fam,ilie X. also seine Schadenersatzforderungen vergessen, da ja auch zusätzlich der Diebstahl des Geldes und der Anbauteile schlecht zu beweisen wäre.
Rich... fast richtig

Anbauteile und 100,00 € werden nicht zu beweisen sein. Das ist richtig.

Den MP3 Player hat "JuniorA" ja unstreitig entwendet. Und in der Praxis könnte man durchaus Erfolg damit haben, dem "SeniorA" nochmals nahezubringen, dass es rein finanziell günstiger für den "JuniorA" ist, wenn der "SeniorA" hinsichtlich des Schadenersatzes in Vorleistung für ihn tritt, da dann die Kosten der Titulierung (und später der Vollstreckung) nicht entstehen würden, die ansonsten ja auch "JuniorA" zur Last fallen würden. Weiterhin gibt es ja auch manchen Senior dem es nicht ganz so recht ist, wenn beim Nachwuchs bereits das erste Lehrlingsgehalt vom Gerichtsvollzieher beim Arbeitgeber gepfändet werden würde - macht ja in aller Regel nicht den besten Eindruck.

Wenn "SeniorA" also nochmals vernünftig über die Sache nachdenkt, sollte er eigentll. zu der Erkenntnis kommen, dass es sinnbringend wäre, für den Junior in Vorleistung zu treten.
__________________
cheers, JHS
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 22.03.2009, 19:17
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 2
Keine Wertung, WuTse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, WuTse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, WuTse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, WuTse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, WuTse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, WuTse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, WuTse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, WuTse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, WuTse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, WuTse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Defektes Gerät nach Diebstahl durch Kind

Vielen Dank für Deine Einschätzung!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Telefongebühren für defektes Gerät müssen bezahlt werden? Verbraucherrecht 16.05.2010 17:12
Defektes Gerät kommt nicht aus Reparatur zurück Bürgerliches Recht allgemein 12.08.2009 08:37
Defektes gerät wird nur gegen Aufpreis getauscht Kaufrecht / Leasingrecht 15.06.2009 15:05
Rückgabe defektes Gerät Kaufrecht / Leasingrecht 24.10.2008 13:39
Defektes Gerät - Reperatur und Rückgabe Kaufrecht / Leasingrecht 01.12.2006 20:07





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Strafrecht / Strafprozeßrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN