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Call-in und Jugendschutz

Dies ist eine Diskussion zu Call-in und Jugendschutz innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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Alt 14.06.2005, 19:37
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Call-in und Jugendschutz

Hier eine Frage zum Jugendschutz.

Call-in Quizsendungen im TV erfreuen sich auf Seiten der Betreiber immer grösserer Beliebtheit, da sich hier ungeahnte Verdienstmöglichkeiten auftun.
Der Jugendschutz wird hier oftmals geschickt umgangen.

Hier ein Auszug aus den Mitmachregeln einer dieser TV Sender
"1. Minderjährigenschutz
Minderjährige können bei ... zwar anrufen (z.B. wegen der Zusendung von Autogrammkarten), sie dürfen jedoch nicht an den ...-Spielen teilnehmen."

Kinder und Jugendliche sind also von der Teilnahme ausgeschlossen.

Nun zur Fragestellung:
Reicht es im Sinne des Jugendschutzes aus, während der Quizshows lediglich per Laufschrift auf das Lesen der Mitmachregeln ( z.B im Teletext oder per Internetadresse) hinzuweisen ?
Falls ja, in welchem zeitlichen Abstand müssen diese Hinweise erfolgen ?

Falls nein, in welchen zeitlichen Abständen muss dann ein verbaler Hinweis zum Jugendschutz, z.B. "...mitmachen darf jeder der mind. 18 Jahre alt ist...", erfolgen ?


Viele Eltern würden sich freuen, eine grundsätzliche Antwort hierauf zu erhalten.
Telefonkostensenkung !

Vielen Dank

Dr. P. Klug
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Alt 09.07.2005, 11:41
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AW: Call-in und Jugendschutz

Hat denn niemand hierzu Tips oder Anregungen ?

Es gibt ein paar Eltern, die hier den Klageweg beschreiten möchten und vorab Infos benötigen.

Danke

Dr. P. Klug
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