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Bluttransfusion gegen den Willen

Dies ist eine Diskussion zu Bluttransfusion gegen den Willen innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #31 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 23:37
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AW: Bluttransfusion gegen den Willen

Zitat:
Zitat von Der Reisende Beitrag anzeigen
OK, das ist nachvollziehbar.

Wie ist es, wenn man den Fall abändern würde und es sich um ein Kind handeln würde, das das andere Blut braucht, die Eltern sich unter Hinweis auf ihre Glaubensfreiheit weigern ihre Zustimmung zu erteilen?
Dann wird's spannend. Dann kann der Arzt z.B. die Hilfe eines Richters suchen, der den Eltern - zumindest vorübergehend - das Sorgerecht entzieht, weil sie dem Kindeswohl entgegenhandeln.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #32 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 23:43
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AW: Bluttransfusion gegen den Willen

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
§224 StGB, Gefährliche Körperverletzung - Beibringung eines gesundheitsschädlichen Stoffes.

Zu prüfen wäre außerdem Tateinheit mit Freiheitsberaubung, §239 StGB.

der 224 I greift hier wohl nicht ein, weil ein schlafmittel in üblicher dosierung nicht geeignet ist, eine erhebliche gesundheitsschädigung hervorzurufen.

Man würde wohl eher auf 224 III kommen.
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  #33 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 23:54
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AW: Bluttransfusion gegen den Willen

Zitat:
Zitat von Kyuubi86 Beitrag anzeigen
der 224 I greift hier wohl nicht ein, weil ein schlafmittel in üblicher dosierung nicht geeignet ist, eine erhebliche gesundheitsschädigung hervorzurufen.
Erstens ist das schlicht und einfach nicht richtig, denn jedes Schlafmittel kann auch bei korrekter Dosierung unerwünschte Nebenwirkungen haben.

Zweitens gilt eine Medikamentengabe immer als "gefährliche Körperverletzung", wenn sie rechtswidrig erfolgt.

Zitat:
Man würde wohl eher auf 224 III kommen.
"Hinterlistiger ÜberfalL"? Eher weniger.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #34 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 00:22
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AW: Bluttransfusion gegen den Willen

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Erstens ist das schlicht und einfach nicht richtig, denn jedes Schlafmittel kann auch bei korrekter Dosierung unerwünschte Nebenwirkungen haben.

Zweitens gilt eine Medikamentengabe immer als "gefährliche Körperverletzung", wenn sie rechtswidrig erfolgt.
Das sehen die Kommentare von Schönke/Schröder, Lackner/Kühl und Fischer anders. Ebenso wie der BGH (Kochsalzfall).

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
"Hinterlistiger ÜberfalL"? Eher weniger.
BGH, Beschluß vom 24.06.1992 - 2 StR 195/92 (LG Köln)
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  #35 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 05:00
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AW: Bluttransfusion gegen den Willen

@wodim
Hol dir ne Kanne Tee - der Text ist länger, beinahe episch:
http://www.aerzteblatt.de/archiv/54690

Ich schlage dir mal einen (neudeutsch) Contest vor:
Ich werde morgen jedem Raucher seinen Willen lassen und - wie immer - gar nix zu seinem sonderbaren Gelüsten sagen.

Du hingegen kippst einfach jedem aktiven Raucher einfach einmal einen Eimer Wasser ins Gesicht - einfach weil du es gut mit ihm/ihr meinst.
Und wir wissen beide: Eine Körperverletzung kann das nun wirklich nicht sein - wäre ja lächerlich.
Und damit du nicht misverstanden wirst nimm dir bitte anschliessend genügend Zeit dein Wohlwollen ihm/ihr ausführlich zu erklären.

Mein Tag wird wohl wenig aufregend.
Wenn es gut läuft wird möglicherweise ein gutes Gefühl einmal verstanden worden zu sein dich über etwaige Schmerzen hinwegtrösten.

Hmmmm ... also wenn ich das so sehe, hast du möglicherweise doch Recht. Es ist besser andere mit Hingabe von ihrer offensichtlich falschen Einstellung/Entscheidungen zu überzeugen .... Wassereimer .... überzeugen .....Wassereimmer .... einen Moment ... ich habs gleich ....
Egal: Wenn du es nur gut meinst passt das schon!
XxxAlberichxxX likes this.
__________________
-----------------------------------
Ich bitte um Nachsicht - aber in diesem Forum
stehe ich mit der Formatierung auf Kriegsfuss
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