Dies ist eine Diskussion zu Bitte helft mir! innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| hier eine nette kleine Episode aus meiner HA, die mich jetzt seit Tagen quält: F betreut ein Kind als Tagesmutter. Dieses Kind will sie ihrem Mann, welcher ein Jahr auf Montage war und nun nach Hause kommt, als gemeinsame Tochter vorstellen.... Um den einmal gefaßten Beschluss, das Kind wie ein eigenes zu behandeln, weiter ausführen zu können, gibt die F das Kind gegenüber diversen Behörden als eigenes Kind an. Und nun mein Problem: Unter Vorlage der Geburtsurkunde meldet sie das Kind bei der gesetzlichen Krankenkasse an. Dabei kommt es ihr allein darauf an, dass sie auch gegenüber dem Kinderarzt die wahre Identität nicht preisgeben muss. Das einzige was mir dazu einfällt, ist § 263 und da er mich schon einfällt, weiß ich nicht genau, wo dort das Hauptproblem ist. Täuschung, Irrtum ist klar. Ist die Verfügung, dass man durch die Anmeldung einen Vertrag mit der Krankenkasse schließt bzw. das Kind in den eigenen einbezogen wird? Und wenn ja, wie sieht es aus mit dem Schaden? Zu einer Behandlung ist es nie gekommen, könnte es da auf eine Vermögensgefährdung hinauslaufen? Hilfe, hab so überhaupt keinen Plan und würde mich freuen, wenn ihr eventuell Detailwissen oder gute Ideen habt. Danke im Voraus, LG |
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| AW: Bitte helft mir! Entziehung Minderjähriger?
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: Bitte helft mir! ...setzt die Entziehung Minderjähriger nicht ein Handeln gegen den Willen der leiblichen Eltern voraus? Daran fehlt es hier nämlich, da diese ihr Kind ja freiwillig zu F geben und von dem Geschehen nichts wissen! Werde es aber anprüfen. Danke ...Mein eigentliches Problem ist jedoch die Krankenkasse, weil ich nicht weiß, was der SV-Steller da eigentlich von mir will. Fehlt Euch vielleicht dazu auch noch was ein? LG |
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| AW: Bitte helft mir! Personenstandsfälschung (i. E. wohl abzulehnen), Urkundenfälschung, Entziehung Minderjähriger. Denk an die Tatvariante des Vorenthaltens. |
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