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Bezeichnung "Hochstapler" strafbar?

Dies ist eine Diskussion zu Bezeichnung "Hochstapler" strafbar? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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Alt 22.01.2012, 18:31
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Bezeichnung "Hochstapler" strafbar?

Zur folgenden Frage kann ich online nichts finden: Wäre es gem. § 185 StGB strafbar, einen anderen als Hochstapler zu bezeichnen? Was, wenn entsprechend § 186 StGB der Währheitsbeweis geführt werden könnte - will sagen, wenn es sich bei dem so Bezeichneten nach allgemeinem Sprachgebrauch in der Tat um einen Hochstapler handelt? Ist die Bezeichnung "Hochstapler" eine Tatsachenbehauptung oder ein abwertender, ehrkränkender Begriff im Sinne von § 185?

Geändert von Aschersleben (23.01.2012 um 07:41 Uhr).
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Stichworte
beleidigung, hochstapler, Üble nachrede

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