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Beweismittel im Strafprozeß

Dies ist eine Diskussion zu Beweismittel im Strafprozeß innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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Alt 05.12.2011, 16:09
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Beweismittel im Strafprozeß

Hallo Freunde,

wenn im "Verzeichnis der Beweismittel" in der Ladung zur Hauptverhandlung der beschlagnahmte Gegenstand, welcher zur Entlastung des Beschuldigten dienen kann und das Beweisfoto der Polizeibeamten, nicht aufgeführt wird, werden diese Beweise in der Hauptverhandlung nicht verwendet, oder werden sie verwendet und sind nur nicht in der Ladung aufgeführt?

Zeugen sind namentlich benannt.

Vielen Dank!
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"Es gibt zwei Arten von Weltgeschichte: die eine ist die offizielle, verlogene, für den Schulunterricht bestimmte. Die andere ist die geheime Geschichte, welche die wahren Ursachen der Ereignisse birgt" Honoré de Balzac
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Alt 06.12.2011, 21:30
V.I.P.
 
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AW: Beweismittel im Strafprozeß

Augenscheinsobjekte werden üblicherweise in der Ladung nicht aufgeführt. Notfalls kann der Angeklagte in der Verhandlung einen Beweisantrag stellen, falls das Gericht nicht von Amts wegen Gebrauch von dem Beweismittel macht.
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Wer sich auf Autoritäten beruft, benutzt sein Gedächtnis und nicht seinen Verstand.
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