Dies ist eine Diskussion zu Bewährungswiderruf wegen Geldstrafe ? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Bewährungswiderruf wegen Geldstrafe ? Nun gerät er etwa ein Halbes Jahr später im Alkoholisierten Zustand mit der Polizei aneinander, der er sich bei einem Polizeieinsatz (nicht wegen ihm) sehr unfreundlich gegenüber verhält, solange bis sie ihn festnehmen und über Nacht einsperren. Nun wird ihm Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen und da sich ein Polizeibeamter bei der Festnahme (ohne Zutun des "Angeklagten") leicht verletzt hat, auch Körperverletzung. Angenommen ein paar Monate später erhält er dann vom Gericht einen Strafbefehl in dem steht, das von der Verfolgung der Körperverletzung nach §154 a Abs. 1 STPO abgesehen worden ist, er jedoch wegen eines "Vergehen des Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, strafbar gemäß §113 Abs. 1 STGB" zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen á 10,- , also insg. 700,- verurteilt wird. Meine Fragen lauten nun: - Könnte es nun zu einem Bewährungswideruf kommen (u.a. weil er ja schon einem Bewährungshelfer unterstellt ist und schon die max. Bewährungszeit bekommen hat. (5 Jahre) und wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit ? - Würde dies der Fall sein, was könnte er dagegen tun und wird es erfolg haben ? - mal angenommen er wäre mittellos und Harz 4 Empfänger, bestünde die möglichkeit den Betrag zu drücken oder die monatlichen Raten zu senken ? Ich hoffe auf hilfreiche Antworten und danke dafür schon einmal vorab. |
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| AW: Bewährungswiderruf wegen Geldstrafe ? Zitat:
Zitat:
Zitat:
__________________ Wer sich auf Autoritäten beruft, benutzt sein Gedächtnis und nicht seinen Verstand. |
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| AW: Bewährungswiderruf wegen Geldstrafe ? Widerruf is bei straftaten grundsätzlich möglich....problematisch das schon Körperverletzung vorlag. So lange es nicht zu einem Anhörungstermin bzgl. des Widerrufes kommt,keine Pferde scheu machen und die strafe bezahlen...Ratenzahlungen sind grundsätzlich kein problem...so lange man es sich nicht verscherzt und die raten auch zahlt... Man muss solche angelegenheiten auch verhältnismässig sehen... wegen 700 widerruft man eigentlich keine Bewährung... Wenn daraus ein strafverfahren geworden wäre, wo eine zeitstrafe fällig wäre...würde die angelegenheit nicht so einfach vom tisch sein. Ich empfehle die füsse still zu halten, strafe bezahlen und nichts mehr auf sich zu kommen zu lassen... Angemerkt wird noch das Alkohol und Körperverletzung gute freunde sind... In der Lage des Probanten würde ich den übermässigen alkohol genuss überdenken. Der Probant soll wohl mittlerweile festgestellt haben das bei alkoholgenuss probleme schneller auftreten können als einem lieb ist.... Mein tip in der lage wäre nur zu hause zu trinken...da kann auch nich so viel passieren.... |
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