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Betrunken Rad gefahren, *2,1Promille* Folgen?

Dies ist eine Diskussion zu Betrunken Rad gefahren, *2,1Promille* Folgen? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 27.12.2011, 21:30
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Betrunken Rad gefahren, *2,1Promille* Folgen?

Hallo,

mal angenommen Person A hätte folgendes Problem:

Person A war mit dem Fahrrad unterwegs und wurde von Polizisten angehalten, dann musste Person A mit zur Wache. Dort wurde dann eine Blutentnahme gemacht, da der Atemalkohol von Person A 2,1 Promille betrug.

Am morgen danach denkt Person A sich natürlich was für einen dummen Mist er gemacht hat und das er selber an dieser Misere schuld ist.

Person A´s Frage wäre wie hoch und vor allem was für Strafen gibt es auf Vergehen Trunkenheit auf dem Fahrrad mit 2,1 Promille ? Kommt das in Person A´s polizeiliche Führungsakte?

Person A ist 22, in einer Ausbildung, hat noch keinen Führerschein, wohnt alleine und hat ca. 900 € pro Monat zum leben.

Vielen Dank im vorraus für eure Antworten...
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  #2 (permalink)  
Alt 27.12.2011, 23:51
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AW: Betrunken Rad gefahren, *2,1Promille* Folgen?

Geldstrafe 30-60 Tagessätze (je nach Vorstrafen), also 1-2 Monatseinkommen.

Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (min. 6 Monate, eher mehr: 1 Jahr+)

Vor Erteilung einer Fahrerlaubnis = MPU

Eintrag ins Bundeszentralregister (wenn dort schon ein Eintrag vorhanden, dann auch ins Führungszeugnis) und ins Verkehrszentralregister.
__________________
cheers, JHS
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  #3 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 00:13
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AW: Betrunken Rad gefahren, *2,1Promille* Folgen?

Guten Abend JHS,
danke für die Antwort. Mir ist aber leider noch einiges unklar.

Wow, das wird viel, Also ca. 900 € Strafe, dann evtl. MPU(?), kommt dann noch etwas hinzu ?

Muss den Person A obwohl sie keinen Führerschein hat eine MPU machen, oder wird das von Fall zu Fall anders gehandhabt?

Also bis jetzt keine Vorstrafen. Person A hat ein sauberes Zeugnis bis auf eine Beschuldigung aus dem Jahre 2007 "Sachbeschädigung" verlief aber im Sande da Person A nichts damit zu tun hatte... Es gab also keine Verurteilung.
Heißt das, dass jetzt etwas im Bundeszentralreigster von Person A steht und das jetzt etwas in das Führungszeugnis kommt ?

Danke im voraus

Geändert von flatbed (28.12.2011 um 01:42 Uhr).
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  #4 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 03:12
JHS JHS ist offline
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AW: Betrunken Rad gefahren, *2,1Promille* Folgen?

Zitat:
Also ca. 900 € Strafe, dann evtl. MPU(?), kommt dann noch etwas hinzu ?
MPU erst, wenn der Führerschein gemacht werden soll.

Die Blutentnahme und Untersuchung ist zu zahlen. Je nach den Umständen (Werktag/Sonntag, Tags/Nachts usw.) kostet das bei uns zw. 60,00 und 110,00 € sowie rd. 70,00 € Verfahrenskosten für die Strafsache (bei Erledigung per Strafbefehl)

Zitat:
Muss den Person A obwohl sie keinen Führerschein hat eine MPU machen,
Wie gesagt, wenn der FS gemacht werden soll. Sonst nicht.

Zitat:
Also bis jetzt keine Vorstrafen. Person A hat ein sauberes Zeugnis bis auf eine Beschuldigung aus dem Jahre 2007 "Sachbeschädigung" verlief aber im Sande da Person A nichts damit zu tun hatte... Es gab also keine Verurteilung.
Heißt das, dass jetzt etwas im Bundeszentralreigster von Person A steht und das jetzt etwas in das Führungszeugnis kommt
Nein, dann wird es keinen Eintrag ins Führungszeugnis geben, aber einen ins BZR (5 Jahre + 1 Überliegefrist). Die Sache aus 2007 kam nicht ins BZR, da es keine Verurteilung gab.
__________________
cheers, JHS
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  #5 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 14:33
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AW: Betrunken Rad gefahren, *2,1Promille* Folgen?

Zitat:
Zitat von JHS Beitrag anzeigen
MPU erst, wenn der Führerschein gemacht werden soll.
Person A wird aber keinesfalls, selbst in 5 Jahren nicht, um die MPU herum kommen, korrekt?

Zitat:
Zitat von JHS Beitrag anzeigen
Die Blutentnahme und Untersuchung ist zu zahlen. Je nach den Umständen (Werktag/Sonntag, Tags/Nachts usw.) kostet das bei uns zw. 60,00 und 110,00 € sowie rd. 70,00 € Verfahrenskosten für die Strafsache (bei Erledigung per Strafbefehl)
Nehmen wir an, es wäre am 27.12 gegen 2:30 passiert, Wohnhaft von Person A ist in Berlin.

Zitat:
Zitat von JHS Beitrag anzeigen
Nein, dann wird es keinen Eintrag ins Führungszeugnis geben, aber einen ins BZR (5 Jahre + 1 Überliegefrist). Die Sache aus 2007 kam nicht ins BZR, da es keine Verurteilung gab.
Wie aber konnte der Polizist diesen Vorfall heraus finden und Person A auf diese angebeliche Sachbeschädigung ansprechen?
Wenn es weder im Führungszeugnis noch im BZR vermerkt ist?
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  #6 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 17:01
JHS JHS ist offline
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AW: Betrunken Rad gefahren, *2,1Promille* Folgen?

Zitat:
Person A wird aber keinesfalls, selbst in 5 Jahren nicht, um die MPU herum kommen, korrekt?
Nicht solange die Sache im VZR steht. Das sind idF. 10 Jahre, wenn ich mich nicht irre.

Zitat:
Nehmen wir an, es wäre am 27.12 gegen 2:30 passiert, Wohnhaft von Person A ist in Berlin.
Ich hab nun nicht die Gebührenordnungen sämtl. Bundesländer, bzw. Gemeinden in diesem Land im Kopf. Polizei anrufen, fragen.

Zitat:
Wie aber konnte der Polizist diesen Vorfall heraus finden und Person A auf diese angebeliche Sachbeschädigung ansprechen?
Wenn es weder im Führungszeugnis noch im BZR vermerkt ist?
Weil es in den polizeieigenen Datenbanken vermerkt ist.
__________________
cheers, JHS
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  #7 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 19:22
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Zitat:
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Nicht solange die Sache im VZR steht. Das sind idF. 10 Jahre, wenn ich mich nicht irre.
Da liegen Sie richtig, soeben nachgeschaut.



Zitat:
Zitat von JHS Beitrag anzeigen
Ich hab nun nicht die Gebührenordnungen sämtl. Bundesländer, bzw. Gemeinden in diesem Land im Kopf. Polizei anrufen, fragen.
Ok, danke für den Tipp.


Zitat:
Zitat von JHS Beitrag anzeigen
Weil es in den polizeieigenen Datenbanken vermerkt ist.
Bleibt das ein Leben lang in der polizeieigenen Datenbank hinterlegt?


Würde diese Vergehen eigentlich mit einer einhergehenden Sachbeschädigung im Führungszeugnis eingetragen werden? *vorausgesetzt solch ein Verfahren würde nicht eingestellt?*
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  #8 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 19:37
JHS JHS ist offline
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AW: Betrunken Rad gefahren, *2,1Promille* Folgen?

Zitat:
Bleibt das ein Leben lang in der polizeieigenen Datenbank hinterlegt?
Nein, in der Regel 5 bis 10 Jahre. Feste Fristen gibt es nicht, sondern nur sog. Aussonderungsprüffristen. Näheres regeln die Polizeigesetze der Länder, in Ihrem Fall § 48 ASOG (BLN)

http://www.polizeirecht.de/ASOG-Berl...rung_von_Daten


Zitat:
Würde diese Vergehen eigentlich mit einer einhergehenden Sachbeschädigung im Führungszeugnis eingetragen werden? *vorausgesetzt solch ein Verfahren würde nicht eingestellt?*
Wenn die Sachbeschädigung nicht eingestellt wurde, sondern zu einer BZR-pflichtigen Verurteilung führte, gäbe es jetzt einen Führungszeugniseintrag, ja.
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cheers, JHS
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  #9 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 19:41
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Zitat:
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Wenn die Sachbeschädigung nicht eingestellt wurde, sondern zu einer BZR-pflichtigen Verurteilung führte, gäbe es jetzt einen Führungszeugniseintrag, ja.
Heißt,egal wie hoch die Verurteilung der Sachbeschädigung wäre, wenn Person A verurteilt werden würde, kommen beide Sachen definitiv ins Führungszeugnis.

Falls ja, würden dann beide Sachen Trunkenheit + Sachbeschädigung 10 Jahre im FZ stehen bleiben?
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  #10 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 19:47
JHS JHS ist offline
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Bevor ich weiter antworte:

Können wir uns evtl. darauf einigen, dass wir das Spiel "Rate mal mit Rosenthal" beenden ?!

Was war denn nun mit der Sachbeschädigung? Wurde die eingestellt oder nicht? Wenn nicht: Was gab es für eine Strafe?
__________________
cheers, JHS
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