Dies ist eine Diskussion zu Betrunken Rad gefahren, *2,1Promille* Folgen? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Betrunken Rad gefahren, *2,1Promille* Folgen? mal angenommen Person A hätte folgendes Problem: Person A war mit dem Fahrrad unterwegs und wurde von Polizisten angehalten, dann musste Person A mit zur Wache. Dort wurde dann eine Blutentnahme gemacht, da der Atemalkohol von Person A 2,1 Promille betrug. Am morgen danach denkt Person A sich natürlich was für einen dummen Mist er gemacht hat und das er selber an dieser Misere schuld ist. Person A´s Frage wäre wie hoch und vor allem was für Strafen gibt es auf Vergehen Trunkenheit auf dem Fahrrad mit 2,1 Promille ? Kommt das in Person A´s polizeiliche Führungsakte? Person A ist 22, in einer Ausbildung, hat noch keinen Führerschein, wohnt alleine und hat ca. 900 € pro Monat zum leben. Vielen Dank im vorraus für eure Antworten... |
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| AW: Betrunken Rad gefahren, *2,1Promille* Folgen? Geldstrafe 30-60 Tagessätze (je nach Vorstrafen), also 1-2 Monatseinkommen. Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (min. 6 Monate, eher mehr: 1 Jahr+) Vor Erteilung einer Fahrerlaubnis = MPU Eintrag ins Bundeszentralregister (wenn dort schon ein Eintrag vorhanden, dann auch ins Führungszeugnis) und ins Verkehrszentralregister.
__________________ cheers, JHS |
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| AW: Betrunken Rad gefahren, *2,1Promille* Folgen? Guten Abend JHS, danke für die Antwort. Mir ist aber leider noch einiges unklar. Wow, das wird viel, Also ca. 900 € Strafe, dann evtl. MPU(?), kommt dann noch etwas hinzu ? Muss den Person A obwohl sie keinen Führerschein hat eine MPU machen, oder wird das von Fall zu Fall anders gehandhabt? Also bis jetzt keine Vorstrafen. Person A hat ein sauberes Zeugnis bis auf eine Beschuldigung aus dem Jahre 2007 "Sachbeschädigung" verlief aber im Sande da Person A nichts damit zu tun hatte... Es gab also keine Verurteilung. Heißt das, dass jetzt etwas im Bundeszentralreigster von Person A steht und das jetzt etwas in das Führungszeugnis kommt ? Danke im voraus Geändert von flatbed (28.12.2011 um 01:42 Uhr). |
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| AW: Betrunken Rad gefahren, *2,1Promille* Folgen? Zitat:
Die Blutentnahme und Untersuchung ist zu zahlen. Je nach den Umständen (Werktag/Sonntag, Tags/Nachts usw.) kostet das bei uns zw. 60,00 und 110,00 € sowie rd. 70,00 € Verfahrenskosten für die Strafsache (bei Erledigung per Strafbefehl) Zitat:
Zitat:
__________________ cheers, JHS |
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| AW: Betrunken Rad gefahren, *2,1Promille* Folgen? Person A wird aber keinesfalls, selbst in 5 Jahren nicht, um die MPU herum kommen, korrekt? Zitat:
Zitat:
Wenn es weder im Führungszeugnis noch im BZR vermerkt ist? |
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| AW: Betrunken Rad gefahren, *2,1Promille* Folgen? Zitat:
Zitat:
Zitat:
__________________ cheers, JHS |
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| AW: Betrunken Rad gefahren, *2,1Promille* Folgen? Zitat:
Zitat:
Bleibt das ein Leben lang in der polizeieigenen Datenbank hinterlegt? Würde diese Vergehen eigentlich mit einer einhergehenden Sachbeschädigung im Führungszeugnis eingetragen werden? *vorausgesetzt solch ein Verfahren würde nicht eingestellt?* |
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| AW: Betrunken Rad gefahren, *2,1Promille* Folgen? Zitat:
http://www.polizeirecht.de/ASOG-Berl...rung_von_Daten Zitat:
__________________ cheers, JHS |
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| AW: Betrunken Rad gefahren, *2,1Promille* Folgen? Zitat:
Falls ja, würden dann beide Sachen Trunkenheit + Sachbeschädigung 10 Jahre im FZ stehen bleiben? |
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| AW: Betrunken Rad gefahren, *2,1Promille* Folgen? Bevor ich weiter antworte: Können wir uns evtl. darauf einigen, dass wir das Spiel "Rate mal mit Rosenthal" beenden ?! Was war denn nun mit der Sachbeschädigung? Wurde die eingestellt oder nicht? Wenn nicht: Was gab es für eine Strafe?
__________________ cheers, JHS |
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