Dies ist eine Diskussion zu Betrugsvorwurf: Einstellung nach 153a StPO innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Betrugsvorwurf: Einstellung nach 153a StPO ich bitte bei folgendem Fall um Hilfe: A bekam vor etwa zwei Monaten eine Vorladung von der Polizei, um sich zu einem Betrugsvorwurf gegen ihn zu äußern. A machte seine Aussage und vor einer Woche kam dann Post von der Staatsanwaltschaft. Diese bietet an, gegen Zahlung von 600 Euro an die Staatskasse gem. § 153a vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage abzusehen. Nun meine Fragen: 1. Was hat das Wort vorläufig hier zu bedeuten? Sollte A die 600 Euro zahlen, kann es nicht mehr zur Erhebung der Anklage wegen Betrugs kommen. Habe ich das richtig verstanden? 2. Ob A den Tatbestand des Betrugs erfüllt hat, ist nach Meinung des A nichts eindeutig. Daher überlegt er, den Betrag nicht zu zahlen. Wird es in diesem Fall auf jeden Fall zur Erhebung einer Anklage kommen oder ist es möglich, dass die Staatsanwaltschaft hiermit nur Angst schüren möchte und so eine Art "Geständnis" des A provozieren will? Ich bedanke mich für die Antworten auf meine Fragen zu diesem fiktiven Fall. lg |
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| AW: Betrugsvorwurf: Einstellung nach 153a StPO Zitat:
Zitat:
__________________ Wer sich auf Autoritäten beruft, benutzt sein Gedächtnis und nicht seinen Verstand. |
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