Dies ist eine Diskussion zu Betrug, was passiert? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Betrug, was passiert? Mal folgenden Fall durchgespielt: Person A, Schüler, 18 Jahre alt, wohnhaft in Bayern bei der Mutter (recht wohlhabend): Ende März 2009 verkauft Person A über eBay ein älteres, gebrauchtes Auto verkauft. Es ist auf A's Mutter angemeldet gewesen. Es wäre zur Selbstabholung gewesen, Person A hat aber auch geschrieben, dass er es gegen Aufpreis bringen würde. Nun wurde das Auto zum Preis von 755 EUR ersteigert (völlig okay!), der Auktionsgewinner Person B ist mit Person A in Kontakt getreten. Die Fragen, wie z.B. ob er Sommerreifen mit Alufelgen gegen Aufpreis dazu haben wolle, wurden geklärt, Perrson B bejahte erst, hat aber dann gesagt, dass er diese anderweitig beziehen könne und er diese nicht benötige. War auch okay. Er fragte Person A, ob es ginge, dass A ihm das Auto gg. Aufpreis bringe. A hat zugesagt. Da dieses Hin und Her und die Klärung der Zahlungs- und "Lieferbedingungen" eine Zeit lang benötigtte, und A kurz vor seinem knapp 2-wöchigen Urlaub stand, hat Person A der Person B mitgeteilt, dass A erst wieder danach verfügbar sein werde und ihn dann kontaktieren werde, sodass beide alles abschließend klären werden. B war einverstanden, A hat B schriftlich per eMail nochmals eine ausführliche Erklärung geschrieben (mit A's Adresse, Personalusweisnummer zur Identifizierung, falls was wäre etc. etc.)... Aufgrund schlechter Erfahrungen bestand A darauf, dass Person B der Person A das Geld (mit Bringkosten für ca. 450 km einfache Strecke (A muss ja schließlich wieder zurückkommen) haben die Beiden einen Gesamtpreis von 1120 EUR vereinbart) vorausüberweist, auf A's Bankkonto. Im Übrigen hat Person A seiner Mutter den Verkauf des Autos vorgeschlagen, da der Zustand nicht mehr der allerbeste war und die Familie inzwischen ein neues Auto hatte. Sozusagen im Auftrag. Das Geld hat Person A seiner Mutter in bar gegeben. A hatte also keinerlei finanziellen Vorteil am Verkauf, hat sich nur um die ganze Abwicklung gekümmert, da A's Mutter in technischen Sachen wie Computer etc. nicht so fit ist Nun ist aus dem Urlaub zurückgekommen und hat ihn zwei oder drei Tage darauf kontaktiert, B solle A bitte seine Handynummer mitteilen. Hat B gemacht, was A nicht wußte ist, dass B zwei Tage vorher Anzeige erstattet hatte. B wusste von A's Reise, hatte aber gedacht, dass A ihn besch+++ will. Kurz darauf bekam A auch schon eine Ladung bei der Polizei, um wegen Betruges eine Aussage zu machen, worauf A den Käufer auch per eMail angesprochen hatte und B dem A geschildert hat, dass er dachte, A wolle ihn betrügen, weil A siich nicht mehr gemeldet habe. Er sagte A zu, dass er sofort die Anzeige zurückzieht, wenn das Auto da ist. Beide haben das geklärt, A hat sich auch entschuldigt, da A doch recht schlampig war und nicht alles sofort beim Schopf gepackt habe. Zur Polizei ist A gegangen, hat seine Aussage gemacht, dass keine Betrugsabsicht vorlag, A das Auto (damals kommenden Sonntag) zu B bringen werde und B auch vorhat, die Anzeige zurückzuziehen. Ich muss dazu sagen, dass A bei der Polizei nicht erwähnt hat, dass das Geld für's Auto gar nicht ihm zu Gute kommen wird. Ist Person A erst im Nachhinein aufgefallen, dass das eigentlich garnicht so unrelevant sein könnte. Nagut, an besagtem Sonntag wollte Person A ca. 15km weiter (an diesem Ort Stand das Auto auf einem Parkplatz), um es - zusammen mit einem Freund von A - zum Käufer, Person B, zu fahren und mit diesem Freund wieder zurück. Sie mussten feststellen, dass das Auto nicht mehr angesprungen ist, Batterie ist kaputt gewesen, fremdstarten und anschieben hat nichts gebracht. Sofort hat A den Käufer angerufen und ihm geschildert, dass A das Auto heute nicht mehr bringen könnte. A entschuldigte sich und versprach, sich darum zu kümmern, dass das Auto schnellstmöglich wieder repariert wird und zu B kommt. Nach ca. einer Woche meldete A sich wieder, die Lichtmaschine sei repariert (blöderweise war diese garnicht der defekt) und A könnte das Auto nun bringen. Sie sprachen sich ab und machten ab, dass sie davor nochmal telefonieren. B ist Schichtarbeiter und hat nur ein Handy, kein Festnetz, arbeitete an lauten Maschinen und hört das Telefon deswegen nicht immer. A Konnte ihn nach mehrmaligen Versuchen nicht erreichen und dachte sich, es am nächsten Tag wieder zu versuchen. Naja, nachdem sich beide wieder gegenseitig erreichen konnten: neuer Termin angesetzt. Leider musste A an besagtem Tag feststellen, dass sein Kumpel ihn sitzen lassen hat und A das Auto also nicht hätte bringen können. Nach erneuten Problemen, B zu erreichen, schrieb A ihm eine eMail , in dem A sich nochmals für alle Unannehmlichkeiten entschuldigte und B zusicherte, das Auto zu bringen. Da A also auch dort Probleme hatte, das Auto anzulassen (eine neue Batterie wäre des Rätsels Lösung gewesen, leider hatte A keine passende), verzögerte sich der Termin. A schlug ihm also vor, dass B das Geld nun zurücküberweise und betonte nochmals, dass A zu keinster Zeit vorhatte, B über den Tisch zu ziehen. Das war vor ca. einer Woche. A hatte ihm übrigens auch mehrmals angeboten, Bkönne das Geld für die Autobringkosten zurückhaben und sich das Auto selbst holen. Als Entschädigung - unabhängig davon, ob A das Auto zu ihm bringe oder er es sich selbst holt - hat A zugesagt, dass B die Sommerreifen und Alufelgen (geschätzter Wert ca. 500 EUR) kostenlos dazu kriegt. Naja, hat A Freitag einen Brief vom Amtsgericht erhalten, mit enthalten eine Anklageschrift und die Erklärung, dass A jetzt 1 Woche Zeit hab, Einwände gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens zu bringen etc. (kennt ihr sicherlich). A hat unabhängig davon schon B die Bankdaten bestätigt und auch, dass A das Geld morgen überweisen werde. Das hatte A so oder so vor, hat mit dem Amtsgerichtbrief nichts zu tun (Betrugsabsicht lag ja nicht vor) A muss zugeben, dass er nicht immer sehr gewissenhaft gehandelt habe, auch ab und zu mal die Sache etwas schleifen ließ und schlampig war. A hatte schon vorher mal über eBay einen Computer versteigert, 150 EUR und hab damals einfach nach einer gewissen Zeit (und auch aufgrund von Umzugsstress) vergessen, den Computer zu verschicken, eine Anzeige bekommen und aber sofort das Geld zurücküberwiesen, A hat sich tausendfach entschuldigt und nach Anhörung bei der Polizei nach ca. 1 Monat nen Brief gekriegt, dass das Verfahren eingestellt wurde (der Computerkäufer hat die Anzeige dann auch zurückgezogen). Hier ist es anders. Durch die blöden Umstände, auch durch A's Schlamperei (A hat sich wohl etwas übernommen: Abschluß, Umzug, Probleme auch in der Familie und andere Projekte) sitzt A jetzt in der Patsche. A hat das Geld überwiesen, könnte auch noch eine kleine Aufwandsentschädigung zahlen. B wird dann die Anzeige zurückziehen. A hatte aber nie vor, B zu betrügen, das Geld war ja so oder so das von A's Mutter. A hat ja auch seine normalen Adressdaten, Ausweisnummer, Bankdaten angegeben, hätte A wirklich betrügen wollen, dann hätte A das doch anders gemacht!? A's Mutter wußte das übrigens bis dato nicht, sie hat das Geld erhalten und öfter mal gefragt, warum das Auto noch nicht weg war. A hat ihr auch gesagt, dass es Kommunikationsprobleme gab und vom technischen Defekt wußte sie auch. A hat das alles zu locker genommen und nicht gewissenhaft genug. Aber wie sieht's nun aus für A? Soll A einen Anwalt nehmen? Was könnte auf A zukommen? A ist ansonsten noch nicht vorbestraft und nicht der Typ, der Leute bescheisst, und auch nicht mit der Absicht gehandelt, B Geld aus der Tasche zu ziehen. Das Auto existiert ja wirklich und A hat sich auch beim Käufer gemeldet, , nicht von der Bildfläche verschwundn etc...Wenn A Geld brauche, unterstützt ihn seine Mutter, aber er betrügt ganz sicher keine Leute. A ist ein bisschen schusselig in manchen Situationen und erkennet hinterher eigentlich, wie unnötig das war. Die Umstände, Kommunikationsprobleme und auch Schlampigkeit und gefehlende Gewissenhaftigkeit (gibts das Wort) waren eher das Problem, nicht aber Betrugsabsicht. Danke für eure Hilfe. |
| |||
| AW: Betrug, was passiert? Wenn A seinen Vortrag im schriftlichen Vorverfahren ähnlich wie hier gestaltet und die Wiedergutmachung auch tatsächlich so erfolgt, wie Sie beschreiben, sollte nichts "Grosses" dabei rauskommen. Ggf. hat A die Anwaltskosten von B zu tragen, sofern es zur mündlichen Verhandlung kommt. A sollte vorab B oder dessen Anwalt kontaktieren, welcher ggf. auch eine mündliche Verhandlung noch verhindern kann. Die Kosten wären auch von A zu tragen - dieser hätte sie vermeiden können. Es war wohl dann ein "teurer" Autoverkauf für A - aber er hat wohl dazugelernt... Geändert von semmel76 (29.06.2009 um 22:19 Uhr). |
| |||
| AW: Betrug, was passiert? Dazugelernt hat er. Soll A also auf das Schreiben, das besagt, dass A eine Woche Zeit hat, um Beispielsweise Beweise anzufordern oder Einwände gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens die Sachlage schildern, wie hier in dem Forum (nur "geschwollener"?) Wird also nicht zu einer Gerichtsverhandlung kommen? Soll A sich einen Anwalt nehmen? |
| |||
| AW: Betrug, was passiert? Wenn es es zeitlich noch möglich ist, sollte A versuchen mit B oder dessen Anwalt Kontakt aufzunehmen. Ggf. gibt es eine Einigungsmöglichkeit. Falls nicht mehr möglich, sollte er schriftlich vortragen (ja, ggf. schon ein wenig geschwollener ), was er zu diesem Vorwurf zu sagen hat...A wil sich ja zwar gegen den Vorwurf verteidigen, hat aber grundätzlich ein "Einsehen" oder zumindest Verständnis, dass B aufgrund der "Schlamperei" zu diesem Mittel der Klageerhebung gegriffen hat. Wenn A dies weniger als Verteidigung sondern vielmehr als Stellungsnahme formuliert, kann die Verhandlung dadurch ggf. abgewendet werden... Wenn A es sich leisten kann, kann er sich einen Anwalt nehmen - nach Ihrem Vortrag, ist dies hier m.E. jedoch nicht unbedingt notwendig... |
| |||
| AW: Betrug, was passiert? Hi... alles sehr unglaubwürdig...ich habe keinen Bock das jetzt im Detail zu begründen....Tatsache ist, das es sooviel Pech auf einen Haufen GAR NICHT GIBT...das es eine Vorahndung (OK eingestellt) gibt und jetzt eine Anklage..ich gehe davon aus das "A" diesmal eine Geldstrafe fängt. Wie alt ist A ??? Sollte Jugendrecht zur Anwendung kommen gehe ich von einer stattlichen Zahl an Sozialstunden aus.... Ah ich seh grad...18 Jahre alt....na dann werdens die Sozialstunden werden...vielleicht lernt man was draus !! Chris |
| |||
| AW: Betrug, was passiert? Heute bist aber hart, Chris |
| |||
| AW: Betrug, was passiert? Zitat:
Servus großer... naja...oder einfach nur REALISTISCH.... sei doch mal ehrlich Semmel76 du wirst doch auch tgl angelogen..du riechst das doch auch 100 meter gegen den Wind wenn was stinkt...hab ich recht ?? Naja und HIER stinkt was... Wie gesagt sooooviel Pech..gibts doch gar ned und sooviel Schlamperei GEHÖRT bestraft... Naja und die Sache die da mal war (150 euro und VERGESSEN PC zu verschicken)..also nö nö...wirklich ned !! Genauso wird das auch der STA sehn, dehsalb hat er auch angeklagt...da kann der Junge jetzt schreiben was er will, die HV wird zugelassen und verurteilt wird er auch hahaha... Liebe Grüße in den Norden Chris |
| |||
| AW: Betrug, was passiert? Vielleicht ist es übertrieben dargestellt worden, das Pech. Warum sollte ich lügen, vor allem hier, wenn ich Rat brauche? Die erste Anzeige war absolute Dummheit von A, wurde aber fallen gelassen, da das sofort geklärt war. Die jetzige ist auch Dummheit von mir, doch auch aufgrund der Kommunikationsschwierigkeiten und des Autodefekts ist nie ein Bringen des Autos zustande gekommen. B hätte sich das Auto jederzeit abholen können, hätte das Bring-Geld zurückgekriegt. Allerdings war abgemacht, dass A das Auto bringt und das ist aufgrund von Schlamperei und Pech nicht zustande gekommen. In diesem Forum bin ich ehrlich, weil ich Rat brauche. B sollte morgen das Geld zurückerhalten und hat A versichert, dass er die Anzeige zurückzieht. Er ist verständnisvoll gegenüber A und die beiden sind nicht wirklich im Streitgespräch, hat auch zugegeben, dass das Kommunizieren via Telefon nicht immer reibungslos funktionierende. A hat den Kontakt (auch per eMail) mit B nie abgebrochen, es wurde nur geschrieben, dass das Geld demnächst drauf sein sollte und B hat versichert, er zieht die Anzeige zurück. B sieht selber, dass eine wirkliche Betrugsabsicht nicht vorlag. Schlamperei von Seiten As und unglückliche Umstände. Außerdem hat B selber am Telefon gefragt, was das für Sinn ergeben würde, wenn A die Personummer, Adresse und normalen Kontodaten angibt, dann aber betrügen will? Zumal das Geld gar nicht an A gegeben wird. A sieht auf jeden Fall ein, dass er das gewissenhafter hätte behandeln müssen, möchte aber nochmals betonen, dass er NIE die Absicht hatte, sich einen finanziellen Vorteil zu verschaffen. Die Sache wird A für immer eine Lehre sein und er hat auf keinen Fall Lust auf eine Vorstrafe durch solch eine Sache, die echt dumm gelaufen ist. Dass A für seine Schlampigkeit bestraft werden müsse, oder zumindest "eine auf den Deckel kriegen müsse", sieht er ein. Jedoch hält er eine Bestrafung wegen Betruges für übertrieben... |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| bitte lesen!! Betrug ja/nein was passiert | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 12.03.2010 11:12 |
| Was passiert mit Urlaubstagen??? | Arbeitsrecht | 16.04.2009 21:58 |
| Versuchter Betrug?Betrug? oder doch Raub mit Todesfolge? | Strafrecht - Hausarbeiten | 13.09.2006 19:26 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios