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Betrug/Unterschlagung

Dies ist eine Diskussion zu Betrug/Unterschlagung innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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Alt 17.02.2008, 17:36
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Betrug/Unterschlagung

Person A hat folgendes problem zunächst wurde er bereits wegen betrug auf eine bewährungsstrafe (6 Monate auf 3 jahre ausgesetzt) veruteilt und nun wird ihm erneut mit betrugsanzeige gedroht, da er einen ausgeliehen DVD-Film einer Videothek nicht rechtzeitig zurück brachte für den Säumnisgebühren und Filmersatzkosten durch eine Inkassofirma gefordert wurden die er bislang nicht bezahlen konnte.

Gleichzeitig droht besagte Inkassofirma mit Anzeige wegen Unterschlagung da er ja den Film nicht mehr zurückbrachte und das obwohl die Firma Filmersatzkosten einfordert.

zunächst wäre es interessant inwiefern der tatbestand des Betruges und der Unterschlagung nun tatsächlich vorhanden ist.
als dann was passieren würde wenn Person A nun nach Androhung der Anzeigen sofort bezahlt (würde die Staatsanwaltschaft dann die Anzeige fallen lassen oder falls nicht sich das Urteil erheblich ändern)
was würde passieren wenn er stattdessen wie mit der inkassofirma vor drohung der anzeige ausgemacht einfach weiterhin in Raten abzahlt?

und was könnte im schlimmsten falle passieren wenn die anzeige von der Staatsanwaltschaft als tatbestand gewertet und ein Verfahren eingeleitet wird

könnte die bewährung wiederrufen werden?? ("tat" - also den film leihen wurde vor der Erstverurteilung begangen zeitlich gesehen, also nicht in der Bewährungszeit)
würde eine erneute srafe abermals zur bewährung ausgesetzt oder wäre dioesmal endgültig eine haftstarfe anzuwenden??
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Alt 18.02.2008, 01:40
V.I.P.
 
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AW: Betrug/Unterschlagung

Da die neue Tat nicht in der Bewährungszeit begangen wurde, braucht A keinen Widerruf zu fürchten. Schlimmstenfalls wird die Bewährungsstrafe bei einem neuen Verfahren "aufgestockt" (§ 55 StGB). Aber mit 99prozentiger Wahrscheinlichkeit wird die Staatsanwaltschaft das neue Verfahren nach § 154 StPO einstellen, falls es wirklich nur um eine unterschlagene DVD geht.
__________________
Wer sich auf Autoritäten beruft, benutzt sein Gedächtnis und nicht seinen Verstand.
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