Dies ist eine Diskussion zu Betrug oder nicht? - oder was sonst? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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![]() Kostruktion: Person H = Honorararzt Der H gründet eine "Eigene Agentur" = EA - zur Vermittlung von Honorarärzten. Dann registriert sich H bei anderen, "Fremden Agenturen" = FA, um von dort Angebote für den Einsatz als Honorararzt in KLiniken zu erhalten. Dann nimmt H die Angebote der FA und vermittelt sich selbst mit seiner EA an eine von FA angebotene Klinik. Dann kassiert H doppelt bei der Klinik ab: - Einmal sein Honorararzt-Honorar und dann - mit seiner EA die Vermittlungsprovision. Ist auf diese Weise die FA von H betrogen? Welche Gesetze sind verletzt (Einzelnormen)? - StGB? - "unlauterer Wettbewerb"? - BGB? - HGB? Mit den besten Grüßen Peter, alias DieNetteAmeise |
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| AW: Betrug oder nicht? - oder was sonst? Ich verstehe nicht, wie H davon profitieren kann (übrigens ist das Farbenspiel nett anzusehen, irritiert aber nur). Von wem soll den EA eine Provision kriegen? Von der Klinik? Von FA? Und: hat FA irgendeine Vertragsbedingung bei der Registrierung, die verletzt würde? Beispielsweise, dass ein Honorararzt sich verpflichtet, nicht direkt mit einer der angebotenen Kliniken zu verhandeln? H könnte die Provision auch als Handgeld von der Klinik verlangen, ohne als Pseudo-Vermittler aufzutreten. Die Klinik hat sicherlich keinen Vermögensschaden, und wenn FA die Angebote offen darstellt, sehe ich da auch kein Problem.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Betrug oder nicht? - oder was sonst? Zitat:
![]() wenn ich das richtig versteh, vermittelt die fa ärzte an kliniken und bekommt dafür provision von der klinik? dann meldet sich der arzt bei der fa, um an infos über die auftraggeber zu kommen, obwohl er gar nicht vor hat sich über die fa dort zu bewerben? und dann verwendet er die infos, um sie seiner eigenen ea zukommen zu lassen und sich von ea vermitteln zu lassen? ich würd sagen fa hat anspruch auf schadenersatz aufgrund eines vorvertraglicher vertrauensschaden nach §311 (2)bgb (auch cic=Culpa in contrahendo genannt). |
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| agentur, betrug, honorararzt, unlauterer wettbewerb |
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