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Betrug oder nicht ?

Dies ist eine Diskussion zu Betrug oder nicht ? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 24.05.2012, 10:06
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Betrug oder nicht ?

Hallo zusammen !


Gehen wir einmal davon aus das Kunde K bei Autohändler A ein Gebrauchtfahrzeug erwirbt.
Vertraglich wurde vereinbart das Autohändler A eine Übergabeinspektion vornimmt in der insbesondere Der Luftfilter und der Pollenfilter erneuert werden.

Bei Übergabe des Fahrzeuges sichert Autohändler A die Erledigen der Filterwechsel zu, notiert dies sogar im Kaufvertrag und im Scheckheft.

Aufgrund anderer Unstimmigkeiten zwischen Kunde K und Autohändler A läßt Kunde K das Fahrzeug in einer Werkstatt des Fahrzeugherstellers warten und eine Inspektion durchführen.

Beim Abholen des Fahrzeuges wird Kunde K durch den Werkstattmeister mitgeteilt das keiner der Filter gewechselt war. Die Filter werden als Beweisstück von der Werkstatt eingelagert.


Wäre dies bereits ein Betrug ?

Autohändler A hat hier ja sowohl eine Dienstleistung als auch ein Material an Kunde K berechnet, dies sogar mehrfach zugesichert, obwohl weder das Material noch die Dienstleistung erfüllt wurde.
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  #2 (permalink)  
Alt 24.05.2012, 10:56
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AW: Betrug oder nicht ?

Zitat:
Zitat von naranili Beitrag anzeigen
Wäre dies bereits ein Betrug ?
Ausgehend von dieser Schilderung liegen alle Tatbestandsmerkmale eines Betruges vor.
Aber dies betrifft ausschließlich das Strafrecht. Der Käufer kann damit so gut wie nichts anfangen.

Die Frage ist also, was will der Käufer? Schadensersatz? Rücktritt vom Kaufvertrag?
__________________
PS: Alle Angaben ohne Gewähr. Feedback/Bewertung erwünscht.
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  #3 (permalink)  
Alt 24.05.2012, 11:06
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AW: Betrug oder nicht ?

@moriarty

Danke für die Info.
Stünden dem Käufer denn auch beide Schritt zur Verfügung ?
Also zum einen die NAcherfüllung durch den Händler aber trotzdem die Erstattung einer Strafanzeige ?
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  #4 (permalink)  
Alt 24.05.2012, 11:10
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AW: Betrug oder nicht ?

Vielleicht noch ein anderer Betrachtungswinkel.

Kunde K hat den schlimmen Verdacht, das er nicht der einzige Kunde von Gebrauchtwagenhändler H ist, dem ein solches Vorgehen wiederfahren ist.

Von daher wäre folgende Fragen ganz interessant :

1. Dürfte Kunde K nach Verurteilung von Händler H das Urteil veröffentlichen ?

2. Welche kosten würden Händler H durch eine Strafanzeige entstehen ?
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  #5 (permalink)  
Alt 24.05.2012, 11:17
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AW: Betrug oder nicht ?

Ich wäre da nicht so schnell mit Betrug bei der Hand. Erstmal wurde eine vertragliche Leistung nicht erfüllt. Meine Frage wäre also: Hätte K den Kaufvertrag nicht abgeschlossen, wenn die Zusage des Verkäufers, die Filter zu wechseln, nicht gemacht worden wäre? Dann wäre es in der Tat Eingehungsbetrug. Nacherfüllung scheidet hier wohl wegen Unzumutbarkeit aus. Man muss nicht zu einem gehen, der einen betrogen hat. Man kann sich bei der anderen Werkstatt helfen lassen und sich dann die Kosten als Schadenersatz einklagen wegen nicht wie geschuldet erbrachter Leistung bzw. wegen fehlender zugesicherter Eigenschaft.
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  #6 (permalink)  
Alt 24.05.2012, 11:40
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AW: Betrug oder nicht ?

Zitat:
Zitat von fernetpunker Beitrag anzeigen
Ich wäre da nicht so schnell mit Betrug bei der Hand.
Nunja, ich halte von Täuschungshandlung über Irrtumserregung bis Vermögensverfügung und -schaden alles für gegeben.
K hätte wohl etwas weniger bezahlt, wenn die Filter nicht getauscht worden wären.

Letztendlich entscheidet das ja nicht der K, sondern der Staatsanwalt/Richter. Wie gesagt K hat davon nichts.
Der K kann aber (kostenlos) Strafanzeige bei der Polizei stellen.
Von einer Veröffentlichung des Urteils würde ich abraten. Zumindest müssten die Namen geschwärzt werden.

Bezüglich der (jetzt unmöglichen) Nacherfüllung hat fernet natürlich recht. Die Kosten für den Filterwechsel könnte sich K beim A wiederholen.
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  #7 (permalink)  
Alt 24.05.2012, 12:32
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AW: Betrug oder nicht ?

Zitat:
Von einer Veröffentlichung des Urteils würde ich abraten. Zumindest müssten die Namen geschwärzt werden.
Sehe ich nicht so. Äußerungsrechtlich dürfte die Veröffentlichung eines in öffentlicher Verhandlung ergangenen und verkündeten rechtskräftigen Urteils keinen Bedenken begegnen. Urheberrecht spricht nicht dagegen (§ 5 UrhG). Persönlichkeitsrecht dürfte hinter Informationsinteresse der Öffentlichkeit zurücktreten. Und Strafrecht ist nicht einschlägig, da keine wahrheitswidrigen ehrenrührigen Tatsachenbehauptungen vorliegen dürften. Im Übrigen schließe ich aus § 353d StGB, dass die Veröffentlichung von Urteilen grundsätzlich straflos zulässig sein muss.
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  #8 (permalink)  
Alt 24.05.2012, 12:57
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AW: Betrug oder nicht ?

Zitat:
Zitat von fernetpunker Beitrag anzeigen
Sehe ich nicht so. Äußerungsrechtlich dürfte die Veröffentlichung eines in öffentlicher Verhandlung ergangenen und verkündeten rechtskräftigen Urteils keinen Bedenken begegnen.
Es kann zu einer Unterlassungsklage führen.
OLG Hamm Urteil vom 07.02.2008, Az.: 4 U 157/07
LG Hamburg Urteil vom 31.07.2009, Az.: 325 O 85/09
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  #9 (permalink)  
Alt 24.05.2012, 13:28
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AW: Betrug oder nicht ?

Das Veröffentlichen, auch eines öffentlichen Urteils zum Zweck einer Schädigung des Betroffenen kann grundsätzlich Folgen haben.
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  #10 (permalink)  
Alt 24.05.2012, 13:29
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AW: Betrug oder nicht ?

Die Veröffentlichung würde ja nicht zur Schädigung des Verurteilten sondern als präventiv Maßnahme zur Information anderer Verbraucher oder bereits Geschädigten erfolgen.
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