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Betrug oder kein Betrug ( Zahlungsunfähigkeit Zahlungsunwilligkeit )

Dies ist eine Diskussion zu Betrug oder kein Betrug ( Zahlungsunfähigkeit Zahlungsunwilligkeit ) innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 22.06.2010, 21:27
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Betrug oder kein Betrug ( Zahlungsunfähigkeit Zahlungsunwilligkeit )

Folgende Prüfungsfrage im Jurastudium:
Betrug ja oder nein ?
und wie könnte sich Person A verteidigen

Sachverhalt:

Person A ist Muli Millionär und besitzt mehrere Objekte und Wohnungen.

Person A beauftragt mündlich Handwerker B mit der Sanierung des Bades und gibt sich als Mieter aus und als Jurastudent mit Bafögbezug.

Es wird ein Preis von 500,00 € mündlich vereinbart.

Handwerker B ist kein Sanitärspezialist und führt den Auftrag ungenau aus. Es sind Mängel vorhanden.

Handwerker B stellt Person A eine Rechnung.

Person A verweigert die Rechnung mit Hinweis auf die Mängel.

Handwerker B stellt Person A einen gerichtlichen Mahnbescheid zu.
Person A widerspricht dem gerichtlichen Mahnbescheid.

Die Klage wird vom Handwerker B nicht mehr weiter verfolgt.

Handwerker B stellt Strafanzeige gegen Person A wegen Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsunwilligkeit.

Die Staatsanwaltschaft prüft beim Bafögamt ob Leistungen bezogen wurden und wer Eigentümer des Objektes ist.

Das Bafögamt und das Grundbuchamt bestätigen:

Person A bezieht keine Leistungen und Person A ist Eigentümer der Wohnung.

Die Staatsanwaltschaft stellt Anklage und die Anklage wird zur Hauptverhandlung zugelassen.

So jetzt die Frage:

Tatbestand des Betruges erfüllt oder nicht ?
Berechnung der Schadenshöhe nach der Gesamtsaldierung ?

Objektiver Tatbestand und subjektiver Tatbestand:


So folgendes:

Der Schaden des Handwerkers beträgt laut Rechnung 500,00 €.
Die Frage ist aber " Der Schaden des Handwerkers ist nicht tituliert " Person A macht Mängel geltend.

Die Staatsanwaltschaft geht von einer Schadenshöhe von 500,00 € aus. Das kann Sie doch garnicht ohne Vorliegen eines Gutachtens.

Die Schadenshöhe muss doch durch Vergleich des Vermögens davor und danach verglichen werden.

Außerdem verschiebt sich das Vermögen nicht zugunsten der Person A.

Person A argumentiert ebenfalls er hätte gegenüber des Handwerker keine Garantenpflicht. Er wäre Ihm gegenüber nicht verpflichtet zu sagen er wäre Eigentümer des Objekts.

Fachsprache " Garantenpflicht " keine gesetzliche Aufklärungspflicht.

Gruss

Was meint Ihr ?
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  #2 (permalink)  
Alt 22.06.2010, 21:30
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AW: Betrug oder kein Betrug ( Zahlungsunfähigkeit Zahlungsunwilligkeit )

Mein Prof meint ich müsse prüfen ob Stoffgleichheit vorliegt oder nicht.

Nur aufgrund der Tatsache das jemand die Rechnung verweigert und nicht zahlt kann nicht auf den Vorsatz des Angeklagten geschlossen werden das er dies bei Auftragsvergabe schon vor hatte.

Gruss
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