Dies ist eine Diskussion zu Betrug ?! Fzg. verkauft-tacho zurückgedreht.... was kann passieren? *dringend* innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Also, gehen wir mal von folgenden fiktiven fall aus: Herr M. kauft ein fzg. mit einer laufleistung von ca. 190 tkm für ca. 2600. Ein ordentlicher kaufvertrag zwischen M. und dem verkaufer (Herrn X.) wurde gemacht. M. verkauft das Fzg. nach ca. 1 Monat wieder da es nicht so recht seinen Vorstellungen entspricht für ca. 3900 an Herrn Y., allerdings mit einem Tachostand von 110 Tkm. Im Kaufvertrag ist von einem "Kilometerstand" von 110Tkm die Rede. Weitere angaben finden sich im Kaufvertrag nicht, so ist im Kaufvertrag insbesondere nichts über eine evtl. abweichende Gesamtfahrleistung angegeben. Weiterhin wurde im kaufvertrag jede Gewährleistung ausgeschlossen da es sich um einen reinen Privatverkauf handelte. Herrn Y. forscht nun nach seinem kauf des Fzg. etwas nach und erfährt vom Vorvorbesitzer X. das dieser das Fzg. vor kurzer zeit an Herrn M. mit 190 Tkm verkauft hat, er bekommt von X. auch den Kaufvertrag über 2600 zwischen X. und M zugefaxt. Daraufhin Ruft Herr Y. Herrn M. an und teilt ihn eine Erkenntnisse mit, dieser erklärt sich sofort zur Rücknahme aufgrund dieses Irtums bereit und holt das Fzg. 24h später unter Zahlung des vollen Kaufpreises nebst 300 auslagen für Y. an dessem Wohnort ab. Der Kilometerstand wurde von M. allerdings nur für ihn persönlich geändert, da ein Tachostand von knapp 200 Tkm ihm "nicht gefiel", so seine Aussage. Beim Verkauf an Y. vergass er schlicht die abweichende Gesamtfahrleistung dem Käufer Y. mitzuteilen. Im Kaufvertrag ist aber wie schon erwähnt auch nur von einem "KM-stand" die rede, mehr nicht 1 Monat später (nachdem das Fzg. durch M. abgeholt und Y. sämtliche Kosten erstattet wurden), entschließt sich Y. nun gegen M. Strafanzeige wg. Betruges zu stellen...... Er hat noch alle kaufverträge (den zwischen X und M sowie den zwischen M und Y) und legt diese der Polizei vor. Die Kaufverträge lassen ja nun recht eindeutig den verdacht des Betruges aufkommen.... Was Könnte M nun passieren ? Er ist nicht vorbestraft, jedenfalls nicht wg. betrugs o.a. kapitaldelikte-aber mehrere Einträge im BZR wg. Verkehrsdelikten. Bitte mal kurz um ein paar Meinungen dazu, ist ziemlich brisant.... Danke.... Geändert von *runaway* (18.12.2005 um 22:12 Uhr). |
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| AW: Fzg. privat verkauft-tacho zurückgedreht.... was kann passieren? *dringend* Hat niemand ne Ahnung was M jetzt erwarten könnte ? |
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| AW: Fzg. privat verkauft-tacho zurückgedreht.... was kann passieren? *dringend* Zitat:
M hat sich gem. § 22b StVG http://bundesrecht.juris.de/stvg/BJN...010300301.html und gem. § 263 StGB strafbar gemacht. Die Einlassung, er habe den Tachostand "für sich" zurückgestellt, ist unglaubhaft . |
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| AW: Betrug ?! Fzg. verkauft-tacho zurückgedreht.... was kann passieren? *dringend* Dieser §22b auf den du anspielst ist erst seit juli diesem jahres gültig, tat geschah wohl bereits im letzten jahr.... daher kann die tachomanipulation an sich außer acht gelassen werden. Interessieren würde mich lediglich was aus dem Tatbestand des Betruges wird, könnte da ein kompetenter anwalt was machen ? danke ;-) |
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| AW: Betrug ?! Fzg. verkauft-tacho zurückgedreht.... was kann passieren? *dringend* Zitat:
. Die wird ihm niemand abnehmen, ob mit oder ohne RA. |
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| AW: Betrug ?! Fzg. verkauft-tacho zurückgedreht.... was kann passieren? *dringend* Die Tatsache, dass zwischen Erwerb und Weiterverkauf nur ein Monat lag, macht es dazu noch unwahrscheinlicher, dass M das Manipulieren einfach vergessen hat. Insbesondre, da man als Privatperson ja nun nicht allzuviele Autos besitzt und man sich an solche Aktionen eigentlich erinnern können sollte. |
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| AW: Betrug ?! Fzg. verkauft-tacho zurückgedreht.... was kann passieren? *dringend* Erstmal danke für eure antworten, bin schon etwas schlauer Ok....Wie schauts aber aus wenn M z.b. einen neuen tacho verbaut hat weil der alte defekt war, den Käufer bewusst nicht darauf hingewießen hat.... dann ist das ne arglistige täuschung die zivilrechtlich sicher zu ahnden ist (Vertrag nichtig-wandlung), was ja in diesem fall auch geschehen ist (freiwillig). Hat sich der Verkäufer dann trotzdem STRAFRECHTLICH des Betruges schuldig gemacht ? ist die tatsache das der verkäufer den Käufer arglistig getäuscht hat auch dem Betrug gleichzusetzen ? Und was denkt ihr welche strafe den Verkäufer erwarten könnte ? (Tägessätze) Wäre eine einstellung gegen Auflage (Geldbuße o.ä.) denkbar ? M hat wohl ziemliche angst davor plötzlich wg. einer dummheit vorbestraft zu sein.... thanks |
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| AW: Betrug ?! Fzg. verkauft-tacho zurückgedreht.... was kann passieren? *dringend* Zitat:
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