Dies ist eine Diskussion zu Betrug durch verkauf von Waren, die nicht übergeben werden! innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Betrug durch verkauf von Waren, die nicht übergeben werden! Was wäre wenn x über ein Auktionshaus waren verkauft und sich die Waren auf sein Konto bezahlen läßt. X holt das Geld vom Konto und gibt es aus. X hat somit über 20000 gemacht und nun würden ihn die verschiedenen Leute anzeigen, jeder einzelne hätte ungefair ein verlust vo 1500. welche strafe würde x drohen? er ist nicht vorbestraft! danke |
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| AW: Betrug durch verkauf von Waren, die nicht übergeben werden! Angesichts der Schadenshöhe und des Tatbestands des gewerbsmäßigen Betruges darf er eine Freiheitsstrafe erwarten, die uU auch 2 Jahre übersteigen kann. Kommt auf die Einzelfallumstände an: Geständnis, Schadenswiedergutmachung, Legalprognose etc. |
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| Hallo zusammen ich wollte mal nach fragen was x erwarten würde wenn x etwas bei nen aktionhaus verkauft hat dafür geld erhalten hat und die ware unversichert weg geschickt hat jedoch die ware nie angekommen is das geld allerdings schon ausgegeben wurde wäre nett wenn mir schnell jemand helfen würde.... mfg sticky |
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| AW: Betrug durch verkauf von Waren, die nicht übergeben werden! Zitat:
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| vielen dank also auch wenn der käufer mich anzeigt kann mir nichts passieren hab ich das richtig verstanden??? vielen dank schonmal |
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| AW: Betrug durch verkauf von Waren, die nicht übergeben werden! Zitat:
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| AW: Betrug durch verkauf von Waren, die nicht übergeben werden! Wenn der Verkauf zwischen Verbrauchern iSv § 13 stattfindet stimmt das. Verkauft der Unternehmer einem Verbraucher etwas, so haftet dieser trotzdem, §§ 447, 474 II BGB |
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| AW: Betrug durch verkauf von Waren, die nicht übergeben werden! Zitat:
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