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Betrug durch verkauf von Waren, die nicht übergeben werden!

Dies ist eine Diskussion zu Betrug durch verkauf von Waren, die nicht übergeben werden! innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 16.01.2009, 22:00
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Betrug durch verkauf von Waren, die nicht übergeben werden!

Hallo
Was wäre wenn x über ein Auktionshaus waren verkauft und sich die Waren auf sein Konto bezahlen läßt.
X holt das Geld vom Konto und gibt es aus.
X hat somit über 20000€ gemacht und nun würden ihn die verschiedenen Leute anzeigen, jeder einzelne hätte ungefair ein verlust vo 1500€.
welche strafe würde x drohen?
er ist nicht vorbestraft!
danke
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  #2 (permalink)  
Alt 17.01.2009, 11:27
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AW: Betrug durch verkauf von Waren, die nicht übergeben werden!

Angesichts der Schadenshöhe und des Tatbestands des gewerbsmäßigen Betruges darf er eine Freiheitsstrafe erwarten, die uU auch 2 Jahre übersteigen kann. Kommt auf die Einzelfallumstände an: Geständnis, Schadenswiedergutmachung, Legalprognose etc.
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  #3 (permalink)  
Alt 29.01.2009, 20:41
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Question AW: Betrug durch verkauf von Waren, die nicht übergeben werden!

Hallo zusammen
ich wollte mal nach fragen was x erwarten würde wenn x etwas bei
nen aktionhaus verkauft hat dafür geld erhalten hat und die ware unversichert
weg geschickt hat jedoch die ware nie angekommen is das geld allerdings schon
ausgegeben wurde wäre nett wenn mir schnell jemand helfen würde....


mfg sticky
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  #4 (permalink)  
Alt 29.01.2009, 20:59
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AW: Betrug durch verkauf von Waren, die nicht übergeben werden!

Zitat:
Zitat von sticky86
Hallo zusammen
ich wollte mal nach fragen was x erwarten würde wenn x etwas bei
nen aktionhaus verkauft hat dafür geld erhalten hat und die ware unversichert
weg geschickt hat jedoch die ware nie angekommen is das geld allerdings schon
ausgegeben wurde wäre nett wenn mir schnell jemand helfen würde....


mfg sticky
wenn ein unversicherter Versand mit dem Käufer vereinbart war und der Verkäufer den Beweis antritt, die Ware zum Versand aufgegeben zu haben, passiert gar nichts. Das Risiko beim unversicherten Versand trägt der Käufer.
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  #5 (permalink)  
Alt 29.01.2009, 21:04
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Thumbs up AW: Betrug durch verkauf von Waren, die nicht übergeben werden!

vielen dank also auch wenn der käufer mich anzeigt kann mir nichts passieren hab ich das richtig verstanden???

vielen dank schonmal
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  #6 (permalink)  
Alt 29.01.2009, 21:08
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AW: Betrug durch verkauf von Waren, die nicht übergeben werden!

Zitat:
Zitat von sticky86
vielen dank also auch wenn der käufer mich anzeigt kann mir nichts passieren hab ich das richtig verstanden???

vielen dank schonmal
unter obigen Voraussetzungen haben Sie das richtig verstanden; das Verlustrisiko beim unversicherten Versand trägt iaR der Käufer.
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  #7 (permalink)  
Alt 29.01.2009, 21:11
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AW: Betrug durch verkauf von Waren, die nicht übergeben werden!

Wenn der Verkauf zwischen Verbrauchern iSv § 13 stattfindet stimmt das.

Verkauft der Unternehmer einem Verbraucher etwas, so haftet dieser trotzdem, §§ 447, 474 II BGB
__________________

Alle Angaben ohne Gewähr


In dubio pro reo
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  #8 (permalink)  
Alt 29.01.2009, 21:12
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AW: Betrug durch verkauf von Waren, die nicht übergeben werden!

Zitat:
Zitat von Monodome
Wenn der Verkauf zwischen Verbrauchern iSv § 13 stattfindet stimmt das.

Verkauft der Unternehmer einem Verbraucher etwas, so haftet dieser trotzdem, §§ 447, 474 II BGB
richtig ... habe bei der Fragestellung aber unterstellt, dass es sich hier um einen privaten Verkäufer handelt
__________________
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  #9 (permalink)  
Alt 29.01.2009, 21:19
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AW: Betrug durch verkauf von Waren, die nicht übergeben werden!

ja genau is privat verkauf sorry hätte ich sagen müssen
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