Dies ist eine Diskussion zu Beteiligung schlägerei innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Beteiligung schlägerei Ab wann muss man den Tatbestand der Beteiligung an einer Schlägerei prüfen? Ich hab gelesen ab 3 Personen Was ist aber, wenn 2 sich prügeln und ein Dritter kommt dazu, um einen von beiden zu helfen ist der Tatbestand dann erfüllt? |
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| AW: Beteiligung schlägerei Bei §231 (Beteiligung an einer Schlägerei) StGB spielt auch das Ausmaß, wie gesundheitliche Schäden etc., eine entscheidente Rolle. Das hier einen Mindestzahl von Beteiligten gegeben sein muß, entzieht sich meiner Kenntnis. Es kommt natürlich auf die Art der "Hilfe" an. Sollte die dritte Person schlichten wollen oder sich handfest beteiligen? Im letzteren Fall sehe ich einen Verstoß gegen §224 StGB am naheliegendsten. |
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