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Beschuldigt zum Diebstahl.......

Dies ist eine Diskussion zu Beschuldigt zum Diebstahl....... innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 17:16
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Beschuldigt zum Diebstahl.......

Person A Tochter von Person C

Person B Freund von Person A

Person C Mutter von Person A


Person A und Person B gehen alle beide noch in die Realschule sie besuchen die 9 Klasse. Person A und B haben an einen Schulausflug teilgenommen. Nach dem Schulausflug sind Person A und B zusammen noch in die Stadt gefahren mit der Straßenbahn. In der Straßenbahn fand Person B eine Trompete. Person A und B sind zusammen in eine Musikschule gefahren um zu überprüfen ob sie gestohlen ist. Als Auskunft wurde gesagt dass keine vermisst wird. Person B hat Person C gebeten die Trompete zu verkaufen. Person C weiß Person B drauf hin das Fundsachen abgegeben werden müssen. Person C gab nach langen überreden nach, nach etwa 2 Tagen fuhren alle 3 Personen zu ein An und Verkauf für Musikinstrumente. Person C führe das Gespräch mit dem Verkäufer und sagte das die Trompete ein Erbstück von Person B seiner Oma ist. Der Verkäufer bemerkte eine Nummer an der Trompete und rief in eine Musikschule an zu diesem Zeitpunkt waren aber alle Telefone besetzt. Der Verkäufer versprach dass er wenn er mehr Informationen hat zurückruft. Alle 3 Personen sind nach Hause gefahren. 2 Stunden später rief der Verkäufer an und meine es sei alles ok und sie soll in den Laden kommen und er möchte die Trompete gerne kaufen. Sie fuhr nicht in den Laden zurück. Nach etwa 1ner Stunde stand die Polizei vor der Tür und verhörte sie. Die Polizei meinte dass die Trompete gestohlen ist obwohl sie ja Person A und B gefunden haben.

Person C wird jetzt beschuldigt zum Diebstahl an der Trompete.

Was hätte in so ein Fall Person C für eine Strafe zu erwarten?
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Alt 28.12.2011, 18:05
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AW: Beschuldigt zum Diebstahl.......

Der Beschreibung nach hat sich C nicht wegen Diebstahls, sondern wegen versuchter Hehlerei [§ 259 StGB] schuldig gemacht. Dafür ist es auch egal, ob A und B durch Diebstahl oder Fundunterschlagung an die Trompete gekommen sind. Für A und B liegt hier wohl Diebstahl vor, da der Besitzer den Besitz nicht aufgegeben hat, sondern die Trompete in der Gewahrsamssphäre des S-Bahn-Betreibers "vergessen" hat. Insofern wurde fremder Gewahram gebrochen und daher "Diebstahl". Das ist aber wie gesagt für C sowiso uninteressant, da C wegen Hehlerei dran ist. Wenn C nicht vorbestraft ist, dürfte es eine maximal eine Geldstrafe im untersten Bereich geben: 20-25 Tagessätze. A und B sind (da noch nicht 18 nehme ich an, bei der 9. Klasse) nach Jugendrecht zu behandeln --> einige soziale Arbeitsstunden.
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