Dies ist eine Diskussion zu Beschlagnahmte Gegenstände innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Beschlagnahmte Gegenstände Das sonderbare ist jedoch, das der Richter davon gar nichts erwähnt hat, das die Sachen eingezogen bleiben. Sogar habe der Junge noch nach der Urteilsverkündung gefragt, was mit seinen Sachen ist. Darauf sagte der Richter, er müssen sich an die Staatsanwaltschaft richten. Kennt jemand das Problem? Da schein nach Beendigung der Verhandlung mit Absprache der Staatsanwaltschaft einfach das Urteil erweiter worden zu sein. Was kann man dagegen tun? Gibt es da irgendeine Möglichkeit Beschwerde einzulegen? Danke im Vorraus. Geändert von Ansar-Service (07.07.2008 um 14:43 Uhr). |
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| AW: Beschlagnahmte Gegenstände Ein Urteil kann nicht nachträglich erweitert werden. Entweder im Tenor steht die Einziehung drin oder "der Junge" hat im Protokoll auf die Rückgabe verzichtet oder die Sachen müssen zurückgegeben werden. Ach ja, und: Einziehung bei KV und Nötigung?? Hat "der Junge" jemandem dem PC an den Kopf geworfen?
__________________ Wer sich auf Autoritäten beruft, benutzt sein Gedächtnis und nicht seinen Verstand. |
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| AW: Beschlagnahmte Gegenstände Es reicht doch schon, wenn er mittels des PCs genötigt hat. |
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| AW: Beschlagnahmte Gegenstände Nach Wissenstand war die Nötigung, das ein Bild im Internet eines Toten gezeigt hat. Das wurde als Nötigung eingestuft, weil das Bild einen 14jähringen gezeigt wurde. Die leichte Körperverletzung soll ein Griff am Hals gewesen sein. Bei der Urteilsverkündung wurden die beschlagnahmten Gegenstände nicht erwähnt. Nach der Urteilsverkündung sprach der Angeklagte die Beschlagnahmung an, worauf der Richter den Angeklagten sagte: er möge sich an die Staatsanwaltschaft wenden. |
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| AW: Beschlagnahmte Gegenstände Zitat:
__________________ Wer sich auf Autoritäten beruft, benutzt sein Gedächtnis und nicht seinen Verstand. |
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