Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Beschlagnahmte Gegenstände

Dies ist eine Diskussion zu Beschlagnahmte Gegenstände innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 07.07.2008, 11:52
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Sep 2007
Beiträge: 17
Keine Wertung, Ansar-Service hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ansar-Service hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ansar-Service hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ansar-Service hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ansar-Service hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ansar-Service hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ansar-Service hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ansar-Service hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ansar-Service hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ansar-Service hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Beschlagnahmte Gegenstände

Hallo, Wir hatten einen Jungen der hatte ein Strafverfahren am Hals wegen leichte Körperverletzung und Nötigung. Nun hat er alles hinter sich und wollte seine beschlagnahmten PC und CD wieder haben, da sagte man ihm bei der Staatsanwalt, das alles eingezogen bleibt. Er fragte warum, sie sagte, so steht es im Urteil drin.

Das sonderbare ist jedoch, das der Richter davon gar nichts erwähnt hat, das die Sachen eingezogen bleiben. Sogar habe der Junge noch nach der Urteilsverkündung gefragt, was mit seinen Sachen ist. Darauf sagte der Richter, er müssen sich an die Staatsanwaltschaft richten.

Kennt jemand das Problem? Da schein nach Beendigung der Verhandlung mit Absprache der Staatsanwaltschaft einfach das Urteil erweiter worden zu sein. Was kann man dagegen tun? Gibt es da irgendeine Möglichkeit Beschwerde einzulegen? Danke im Vorraus.

Geändert von Ansar-Service (07.07.2008 um 14:43 Uhr).
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 07.07.2008, 21:26
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2005
Beiträge: 1.564
98% positive Bewertungen (1564 Beiträge, 198 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1564 Beiträge, 198 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1564 Beiträge, 198 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1564 Beiträge, 198 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1564 Beiträge, 198 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1564 Beiträge, 198 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1564 Beiträge, 198 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1564 Beiträge, 198 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1564 Beiträge, 198 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1564 Beiträge, 198 Bewertungen)  
AW: Beschlagnahmte Gegenstände

Ein Urteil kann nicht nachträglich erweitert werden. Entweder im Tenor steht die Einziehung drin oder "der Junge" hat im Protokoll auf die Rückgabe verzichtet oder die Sachen müssen zurückgegeben werden.
Ach ja, und: Einziehung bei KV und Nötigung?? Hat "der Junge" jemandem dem PC an den Kopf geworfen?
__________________
Wer sich auf Autoritäten beruft, benutzt sein Gedächtnis und nicht seinen Verstand.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 07.07.2008, 21:50
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2004
Beiträge: 6.946
95% positive Bewertungen (6946 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6946 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6946 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6946 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6946 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6946 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6946 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6946 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6946 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6946 Beiträge, 551 Bewertungen)  
AW: Beschlagnahmte Gegenstände

Es reicht doch schon, wenn er mittels des PCs genötigt hat.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 08.07.2008, 09:37
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Sep 2007
Beiträge: 17
Keine Wertung, Ansar-Service hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ansar-Service hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ansar-Service hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ansar-Service hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ansar-Service hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ansar-Service hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ansar-Service hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ansar-Service hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ansar-Service hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ansar-Service hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Beschlagnahmte Gegenstände

Nach Wissenstand war die Nötigung, das ein Bild im Internet eines Toten gezeigt hat. Das wurde als Nötigung eingestuft, weil das Bild einen 14jähringen gezeigt wurde. Die leichte Körperverletzung soll ein Griff am Hals gewesen sein. Bei der Urteilsverkündung wurden die beschlagnahmten Gegenstände nicht erwähnt. Nach der Urteilsverkündung sprach der Angeklagte die Beschlagnahmung an, worauf der Richter den Angeklagten sagte: er möge sich an die Staatsanwaltschaft wenden.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 08.07.2008, 21:49
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2005
Beiträge: 1.564
98% positive Bewertungen (1564 Beiträge, 198 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1564 Beiträge, 198 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1564 Beiträge, 198 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1564 Beiträge, 198 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1564 Beiträge, 198 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1564 Beiträge, 198 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1564 Beiträge, 198 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1564 Beiträge, 198 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1564 Beiträge, 198 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1564 Beiträge, 198 Bewertungen)  
AW: Beschlagnahmte Gegenstände

Zitat:
Zitat von Clown
Es reicht doch schon, wenn er mittels des PCs genötigt hat.
Wohl, wohl, aber worin hier eine Nötigung liegen soll, kapier' ich auch nicht.
__________________
Wer sich auf Autoritäten beruft, benutzt sein Gedächtnis und nicht seinen Verstand.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Gegenstände vor der Wohnungstür Immobilienrecht 19.06.2007 15:00
Pressekonferenz 2. Mai, 12 Uhr Staatsbibliothek zu Berlin: Forschungsprojekt "Beschlagnahmte Bücher" Nachrichten: Wissenschaft 25.04.2007 20:00
Staatsanwaltschaft reagiert nicht, behält beschlagnahmte Unterlagen Strafrecht / Strafprozeßrecht 24.07.2006 10:56
"Beschlagnahmte Bücher" - Staatsbibliothek zu Berlin und Max-Planck-Institut für Geschichte starten Forschungsprojekt Nachrichten: Wissenschaft 01.06.2006 12:00
Beschlagnahmte Medien Strafrecht / Strafprozeßrecht 04.11.2005 06:19





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Strafrecht / Strafprozeßrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN