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Bengalos

Dies ist eine Diskussion zu Bengalos innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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Alt 29.10.2011, 10:58
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Bengalos

Klar ist, wenn ich das Pulver selber mische ist es eine Straftat in Deutschland. Wenn ich aber die normalen Feuerbenaglos ausm Seefahrtzubehöhr kaufe und die (nicht im Stadion) sondern aufm Bahnhofsplatz anzünde, dann ist das doch maximalst ne Ordnungswidrigkeit oder sehe ich das falsch?
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  #2 (permalink)  
Alt 17.12.2011, 15:15
V.I.P.
 
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AW: Bengalos

Zitat:
Zitat von xxxBerndxxx Beitrag anzeigen
oder sehe ich das falsch?
Ja.

Das wäre im Regelfall u.a. ein Verstoß gegen §40 Sprengstoffgesetz, welches auch den Umgang mit Pyrotechnik regelt. (Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe)
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #3 (permalink)  
Alt 17.12.2011, 15:18
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AW: Bengalos

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Ja.

Das wäre im Regelfall u.a. ein Verstoß gegen §40 Sprengstoffgesetz, welches auch den Umgang mit Pyrotechnik regelt. (Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe)
was denn davon? ist eine legales Bengalao!
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