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Beleidigungsanrufe nach erfolgter abmahnung

Dies ist eine Diskussion zu Beleidigungsanrufe nach erfolgter abmahnung innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 23.09.2009, 17:25
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Beleidigungsanrufe nach erfolgter abmahnung

Hi!
Nehmen wir an,S ruft wiederholt bei Anwalt R an und beleidigt ihn..R hat dafür Zeugen und schickt eine Abmahnung.S zahlt und fängt rachsüchtig ein halbes Jahr später mit erneuten beleidigenden SMS ´an -diesmal von einer Telefonzelle aus.
Rechte des R gegen s?
Ist in diesem Fall überhaupt etwas nachweisbar?
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  #2 (permalink)  
Alt 23.09.2009, 17:35
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AW: Beleidigungsanrufe nach erfolgter abmahnung

Abgesehen davon, dass es mir ein Rätsel ist, wie man von einer Telefonzelle aus SMS versenden kann, liegen wohl in keinsterweise Tatsachen vor, die S als Täter erkennen lassen. In Deutschland gibt es keine Verdachtsverurteilungen.
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  #3 (permalink)  
Alt 23.09.2009, 17:39
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AW: Beleidigungsanrufe nach erfolgter abmahnung

Ob es beweisbar ist oder nicht, wird hier keiner sagen können.

Der Grund für die Abmahnung liegt vielmehr darin, dass der Anwalt damit selbst Geld verdient.

Man sollte sich vor Augen führen, dass in der Abmahnung sicher eine Vertragsstrafe vereinbart wurde.
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  #4 (permalink)  
Alt 23.09.2009, 17:42
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AW: Beleidigungsanrufe nach erfolgter abmahnung

ja,aber die Vetragsstrafe kann erst dann eingefordert werden,wenn s nachweisbar gegen die Auflagen verstößt-oder?Und das liegt hier nicht vor?
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  #5 (permalink)  
Alt 23.09.2009, 18:09
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AW: Beleidigungsanrufe nach erfolgter abmahnung

Naja, wenn eine stilistische Analyse der diesmaligen Beleidigungskanonade ergibt, dass sie der ersten, abgemahnten sehr ähnlich ist, könnte ein Gericht geneigt sein, das zur richterlichen Überzeugungsbildung, dass es wieder die durchgeknallte Stalkerin ist, ausreichen zu lassen.
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  #6 (permalink)  
Alt 23.09.2009, 18:15
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AW: Beleidigungsanrufe nach erfolgter abmahnung

geht das ohen beweise?
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  #7 (permalink)  
Alt 23.09.2009, 18:17
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AW: Beleidigungsanrufe nach erfolgter abmahnung

Zitat:
Zitat von StalkerinX
geht das ohen beweise?
Der stilistische Vergleich ist ja ein Beweis, wenn etwa als Sachverständigengutachten eingeführt.
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  #8 (permalink)  
Alt 23.09.2009, 19:37
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AW: Beleidigungsanrufe nach erfolgter abmahnung

Zitat:
Zitat von Clown
Naja, wenn eine stilistische Analyse der diesmaligen Beleidigungskanonade ergibt, dass sie der ersten, abgemahnten sehr ähnlich ist, könnte ein Gericht geneigt sein, das zur richterlichen Überzeugungsbildung, dass es wieder die durchgeknallte Stalkerin ist, ausreichen zu lassen.

..habe ja irgendwie das Gefühl, das der TE nicht vom RA kommt, sondern eine Anleitung gesucht wird ?

SMS von der Telefonzelle, war eigentlich schon .... sehr fragwürdig

Im Übrigen unterscheidet sich Stalking vom Terrorismus im Strafmaß ganz ordentlich
__________________
Meine Gefühle sagen nichts über mein Wissen aus.
Do, ut des
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  #9 (permalink)  
Alt 23.09.2009, 21:15
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AW: Beleidigungsanrufe nach erfolgter abmahnung

SMS lassen sich in modernen Telefonzellen ganz einfach eintippen-geht!
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  #10 (permalink)  
Alt 24.09.2009, 16:28
JHS JHS ist offline
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AW: Beleidigungsanrufe nach erfolgter abmahnung

Zitat:
nicht vom RA kommt
Das wäre auch relativ beschämend für einen RA, wenn der hier nachfragen müßte, wie man bei einer Zuwiderhandlung gg. eine Abmahnung vorgehen muß...

Im Übrigen sehe ich es so wie Clown: Die richterliche Überzeugungsbildung macht viel möglich...
__________________
cheers, JHS
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