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Beleidigungen abwandeln -> legal?

Dies ist eine Diskussion zu Beleidigungen abwandeln -> legal? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 27.12.2011, 18:30
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Beleidigungen abwandeln -> legal?

Darf man zu anderen Menschen "Du Furensohn", "Du Nixxer" oder "Du zeckiges Brschloch" u.ä. sagen?

Verlieren die Beleidigungen durch die Abwandlungen ihren Beleidigungscharakter?
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  #2 (permalink)  
Alt 27.12.2011, 18:46
V.I.P.
 
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AW: Beleidigungen abwandeln -> legal?

In den meisten fällen nicht.

Zitat:
Strafbar ist demnach die Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung gegenüber dem Beleidigten oder Dritten. Dabei ist der Sinn aufgrund der Begleitumstände und des gesamten Zusammenhangs, in dem die Kundgabe steht, zu bestimmen. Die Kundgabe muss ehrverletzend sein, was bei bloßen Unhöflichkeiten oder Taktlosigkeiten noch nicht der Fall ist. Der ethische oder soziale Wert des Beleidigten muss geringer dargestellt werden, als er tatsächlich ist. Als Kundgabeerfolg verlangt die überwiegende Ansicht, dass der ehrenrührige Sinn der Kundgabe erfasst worden sein muss,
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