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Beleidigung und Fahrerermittlung

Dies ist eine Diskussion zu Beleidigung und Fahrerermittlung innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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Alt 20.04.2010, 19:36
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Beleidigung und Fahrerermittlung

A fährt auf der Hauptstraße als ihm von einer Grundstücksausfahrt
ein anderes Fahrzeug fast in die Seite fährt. A macht eine Vollbremsung um eine Kollision zu verhindern. Weicht sodann dem Fahrzeug aus und macht eine Geste ähnlich eines "Scheibenwischers" ( kein Vogel). Daraufhin wird Fahrt von A fortgesetzt. An der nächsten Ampel droht die Beifahrerin des anderen Fahrzeugs ( Mutter des fahrenden Sohnes) mit einer Anzeige wegen Beleidigung. Hat das Kennzeichen notiert.

Das Fahrzeug des A hat ein auswärtiges Kennzeichen (anderes Bundesland) und ist auf ein anderes Familienmitglied zugelassen. Klar ist, dass dieses Familienmitglied im Falle einer Anzeige mit einem Brief der StA unter Umständen rechnen muss. Dieser wird aber zweifelsohne belegen können, dass er nicht Fahrer war.
Er wird sich auch auf sein Zeugnisverweigerungsrecht aus § 52 StPO berufen können.

Was wird die Polizei oder StA nun weiter unternehmen können? Kann nun der Fahrer trotzdem ermittelt werden?
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Alt 20.04.2010, 20:01
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AW: Beleidigung und Fahrerermittlung

Wegen einer sochen Unwichtigkeit wohl eher nicht.
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