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Beleidigung im Jugendstrafrecht?

Dies ist eine Diskussion zu Beleidigung im Jugendstrafrecht? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.04.2009, 19:30
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Beleidigung im Jugendstrafrecht?

Hallo,

A id ein wenig verzweifeld.
A ist 16 Jahre alt und hat von einen alten Lehrer meiner alten Schule eine Anzeige wegen Beleidigung bekommen, weil ich ihn in dem Internet Netzwerk "Schuelerprofile" als "*****" und "Nazi" beleidigt haben soll.

Ich würde nur gerne wissen, wenn es angenommen zu einer Verurteilung kommt mit was A rechnen muss. Also ob es zum Beispiel noch unter 90 Sozialstunden / Tagessätzen bleibt und so.

Das ermittelt wurde A hat am Donnerstag am eigenen leib erfahren müssen als 2 Beamte der Kripo A´s PC mitnahmen.
Da kommt noch eine 2. Frage. Auf A´s PC sind ca. 5 - 10 Alben die ich im Netz gedownloadet (nicht legal). Der Zeitraum der Downloads war von September 08 bis März 09. Also A ist kein Junkie der dies täglich macht. Könnte A desswegen auch noch einmal ein Strafverfahren kommen oder könnte die Kripo das ignorieren und sich auf den eigentlichen Sachverhalt konzentrieren?

Hoffe auf Antworten

LG
Thymin

Geändert von Thymin (19.04.2009 um 05:08 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 19.04.2009, 06:35
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AW: Beleidigung im Jugendstrafrecht?

Zitat:
Zitat von Chriss2008
Hallo Thymin
letzteres,.. sollten die Beamten nun diese illegalen Dateidownloads auf deinem Pc vorfinden,
kannst du davon ausgehen das es dort ein gesondertes Ermittlungsverfahren geben wird
und eine zusätzliche Strafverfolgung unabhängig von der Beleidigung.

wegen so wenig Liedern`???

Hat der Staat Wirklich so viel lange weile bei so einemFall der Sache nach zu gehen ????
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  #3 (permalink)  
Alt 20.04.2009, 00:39
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AW: Beleidigung im Jugendstrafrecht?

es geht zwar nicht eindeutig aus dem sachverhalt hervor, aber ist eine wohnungsdurchsuchung bei einer beleidigung verhältnismäßig? ich habe da so meine zweifel ...
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  #4 (permalink)  
Alt 20.04.2009, 04:10
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AW: Beleidigung im Jugendstrafrecht?

Ich denke es wird daran liegen, dass A zunächst die Aussage verweigert habe und damit wollen die Feststellen ob dass Profil vom A´s PC ins Netz gestellt wurden ist, obwohl dies durchaus durch A´s IP hätte bewiesen hätte können...

Naja ich danke euch erstmal für die Antworten sie haben mir schon geholfen.
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