Dies ist eine Diskussion zu Beleidigung auf Facebook? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Beleidigung auf Facebook? folgender kurzer Sachverhalt: Mal angenommen ein gewisser Herr A. schreibt unter ein auf seiner Pinnwand veröffentlichtes Foto (nur für seine Freunde sichtbar) folgenden fiktiven Satz: "nur um das nochmal klarzustellen - ich habe mit dem C. (Name einer Diskothek) und seinen hinterfotzigen Geschäftsleuten schon lange nichtsmehr zu tun." Ein paar Tage später würde dieser Herr A. Post vom Besitzer der genannten Diskothek bekommen mit einer Unterlassungsklage wegen Beleidigung und Rufschädigung auf 10.000€. Wenn Herr A auf eine gerichtliche Auseinandersetzung verzichten möchte muss er sofort 650€ überweisen. Real oder nur ein versuch jemandem Geld aus der Tasche zu ziehen? Kann man überhaupt "hinterfotzig" als Schimpfwort sehen? Ist das nicht einfach eine Aussage? Wäre über jede Meinung zu diesem fiktiven Fall sehr Dankbar! VG, Davy |
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| AW: Beleidigung auf Facebook? aufgrund mangelnder süddeutscher sprachgepflogenheiten, kann ich nicht beurteilen, ob "hinterfotzigkeit" noch durch die freie meinungsäußerung gedeckt wäre. vielleicht wäre es auch als tatsachenbehauptung zu werten und dann kommt es auf die beweisbarkeit der tatsachen an, die zu der äußerung geführt haben. einen verurteilten betrüger, darf man auch ungestraft als solchen bezeichnen. da müsste man dann aber die gesamte vorgeschichte der beziehung zwischen a und diskothek kennen. bei einer solchen sache würde ich mich aber direkt zu einer anwältin oder einem anwalt begeben. solche sachen sind nämlich nicht ohne und bei den strafen, die da unter umständen bei rum kommen können, sollte man nicht versuchen mit hilfe von ein paar hobbyjuristinnen per internet aus der sache raus zu kommen. besser nichts unterschreiben und auch sollten die 650 nicht ohne anwaltliche rücksprache überwiesen werden. unter umständen leistet man mit so einer zahlung weiteren forderungen vorschub. |
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