Dies ist eine Diskussion zu Beleidigung & Diskriminierung innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Beleidigung & Diskriminierung Angenommen, innerhalb der fiktiven Klassengemeinschaft (Oberstufe) äußert sich Person X regelmäßig herablassend über Person Y, die übergewichtig ist. Es werden abfällige Äußerungen von Person X ausgesprochen, wie Person Y sei dick und sollte endlich abnehmen, Person Y sei widerlich (wegen des Übergewichts), Y sei ein Fettsack/*********... und solcher Dinge. Ebenso steht Person X vor Y und ekelt sich lautstark und provokativ vor den Augen von Y. Aber angenommen Person X sagt folgende Dinge: (...) dein Vater hat sich bestimmt nach der Geburt gefragt, warum er (Y Vater) so dämlich war und sowas in die Welt gesetzt hat (...) und X: ja warum sind alle fett in deiner Verwandtschaft? Y: ich weiß es nicht, ist aber wirklich so X: ist bestimmt ein Gen, das das verursacht.... Y: neeee X: eigentlich sollten sich solche Leute nicht fortpflanzen (andere grinsen) ja is doch so, sowas kann ja nicht sein, dass sich Fette so vermehren Nun zu meinen Fragen: 1. Gegen welche Gesetze verstoßen solche, von x ausgesprochene, Äußerungen? 2. Welche rechtlichen Mittel kann man gegen diese Äußerungen in die Wege leiten? 3. Was muss die Schule dagegen unternehmen? Mit freundlichen Grüßen Canadian |
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| AW: Beleidigung & Diskriminierung Hallo! 1. Beleidigung (§185 StGB) 2. Strafanzeige 3. Keine Ahnung. Vielleicht zurueckstufen in die 5. Klasse wg. fehlender geistiger Reife. Ciao, Domingo
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: Beleidigung & Diskriminierung Bzgl meiner 3. Frage habe ich im Internet in Bezug auf die Anzeigepflicht seitens der Schule folgendes gefunden: Zusammenarbeit zwischen Schule, Polizei und Staatsanwaltschaft Gem. RdErl. des MK, – 201-51 661, des MI, - 23-51603/4-1 und des MJ – 4210 – S 3.202, v. 30.09.2003 VORIS 2241 . . . 3.1 Neben der allgemeinen gesetzlichen Pflicht zur Anzeige von bestimmten besonders schweren Straftaten hat die Schule die im Folgenden bezeichneten Anzeigepflichten. Die Schulleitung hat unverzüglich die Polizei zu informieren, sobald sie Kenntnis davon erhält, dass eine der folgenden oder vergleichbare Straftaten an ihrer Schule oder im unmittelbaren Zusammenhang mit der Schule gegen oder durch ihre Schülerinnen und Schüler begangen worden ist oder eine solche Straftat bevorsteht: Straftaten gegen das Leben, Sexualdelikte wie z.B. Vergewaltigung oder sexueller Missbrauch, Raubdelikte wie das sog. „Abziehen“ von Sachen, gefährliche Körperverletzungen (wie z.B. mit Waffen, gefährlichen Werkzeugen oder gemeinschaftlich begangene), oder andere erhebliche Körperverletzungen, andere Gewaltdelikte, insbesondere solche, die gemeinschaftlich oder wiederholt begangen werden, wie auch besonders schwere Fälle von Bedrohung, Beleidigung (z.B. Sexualbeleidigung), Sachbeschädigung (z.B. Graffiti) oder Nötigung; weiterhin politisch motivierte Straftaten, Verstöße gegen das Waffengesetz, Einbruchsdiebstähle, aber auch einfache Diebstähle, wenn sie wiederholt vorkommen, gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (z.B. Steinwürfe) und der Besitz, der Handel oder die sonstige Weitergabe von Betäubungsmitteln. Gemeint sind vollendete wie versuchte Delikte. Die Lehrkräfte sind verpflichtet, sofort die Schulleitung zu unterrichten, sobald sie Kenntnis von solchen oder vergleichbaren Straftaten erhalten. Ist dies ein solcher besonders schwerer Fall von Beleidigung? Gilt dies auch in Baden-Württemberg? Gruß |
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| AW: Beleidigung & Diskriminierung Zitat:
ich meine, dass die schule auf jeden fall eingreifen muss. die schule kann ja nicht tatenlos zusehen, wenn ein schüler oder schülerin systhematisch auf schwerste beleidigt wird. ich würde in jedem fall an die schulleitung herantreten. der täter müsste mindestens einen verweis oder so bekommen. das ist allerding nur eine persönliche meinung von mir, ich kenne mich im schulrecht nämlich überhaupt nicht aus. strafrechtlich hat domingo ja schon gesagt, ist es eine beleidigung. |
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