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Beistand vor Gericht

Dies ist eine Diskussion zu Beistand vor Gericht innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.11.2003, 16:26
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Beistand vor Gericht

also folgender sachverhalt: ein freund von mir R, hat eine gerichtsverhandlung wegen betrugs, ich erscheine mit zu diesem termin und sage zu der richterin das ich gern als beistand von R an der verhandlung teilnehmen möchte. die richterin meint daraufhin nein das wäre nicht möglich, da hätte ich vorher schriftlich einen antrag mit begründung einreichen müssen.
stimmt das? und kann man die wiederaufnahme von verfahren beantragen, da von der staatsanwaltschaft gesagt wurde das R ein geständnis abgegeben haben soll, was aber nicht stimmt.
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  #2 (permalink)  
Alt 03.11.2003, 17:05
fob fob ist offline
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Offenbar schmeckt euch das Urteil nicht. Berufung einzulegen wäre die logische Konsequenz.
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  #3 (permalink)  
Alt 03.11.2003, 17:12
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das problem ist aber das ich danach im urlaub war und das nun knapp nen monat her ist,und berufung doch glaub ich nur 2 wochen möglich ist. ich hab auch mal bei nem anwalt nachgefragt der meintea die
Höflichkeit nun aber einmal eine Antwort gebietet, kann ich Sie immerhin
auf die
für Ihre Frage zentrale Vorschrift des § 138 II StPO verweisen, der Sie

entnehmen können, daß Sie bei Ihrer Auffassung einem Rechtsirrtum erlegen
waren.
aber irgendwie versteh ich da nur bahnhof, ich dachte immer beistand sei ohne weiteres möglich?
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  #4 (permalink)  
Alt 03.11.2003, 17:23
fob fob ist offline
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Man erlebt doch immer wieder mal was Neues:

Also der 138 II StPO ist keinesfalls dafür da, es jedem X-Beliebigem zu erlauben, als Wahlverteidiger gewählt werden zu können. Hier liegt offenbar ein grobes Missverständnis vor.

Unter ganz engen Voraussetzungen kann ein Gericht eine Person, die nicht dem Personenkreis d. § 138 I angehört, dieses erlauben. Dann muss die Person aber dem Gericht bekannt und entsprechend sachkundig sein. Gibt´s aber nach meiner Erfahrung nur ganz selten.

Rechtsmittel müssen innerhalb v. einer Wochen nach Verkündung eingelegt werden, ist also in der Tat zu spät. Richtiges Rechtsmittel wäre bei euch eh´die Revision gewesen.

Für eine Wiederaufnahme ist definitiv kein Raum. Sorry, da ist nichts mehr zu machen. Dein Freund ist jetzt offiziell ein Betrüger.

Gruß,

fob
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  #5 (permalink)  
Alt 29.11.2003, 16:01
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Hallo fob,

Wo sind die Anwendungsbedingungen von 138 II StPO geregelt? Nirgendwo, oder? Dann ist das Gericht völlig frei, den Kandidaten anzunehmen oder nicht. Daher scheint mir die Antwort der Richterin äußerst willkürlich - zumal sie ganz formalistisch ausgefallen ist, es war ja nie von der Sachkunde die Rede.

Gruß
Domingo
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  #6 (permalink)  
Alt 29.11.2003, 16:33
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@ Domingo

Da hast du eigentlich Recht ! Aber ich kanns auch verstehen, wenn man nicht jeden zulässt, ein bisschen Ahnung (Höchststrafe, Rechtsmittel usw.) sollte man ja schon haben und nicht nur ausreden suchen oder ??

@ fob

Ist dein Kommentar dazu aus einem StrBuch ? Herrschende Meinung der Profs ??


Mfg

Jens
__________________

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In dubio pro reo
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  #7 (permalink)  
Alt 29.11.2003, 16:54
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@ Staatsanwalt:

Natürlich sind die Gerichte vorsichtig, allerdings kann ich mir durchaus Fälle vorstellen, wo auch ein Laienverteidiger sinnvoll wäre: Wenn z.B. der Beschuldigte sich keinen Anwalt leisten kann und der Laie trotz seines Laientums ein bisschen Ahnung hat. In solchen Fällen wäre ein Laienverteidiger wohl besser als kein Verteidiger...

Tschüss
Domingo
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  #8 (permalink)  
Alt 29.11.2003, 16:58
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Zitat:
Original geschrieben von Domingo
@ Staatsanwalt:

Natürlich sind die Gerichte vorsichtig, allerdings kann ich mir durchaus Fälle vorstellen, wo auch ein Laienverteidiger sinnvoll wäre: Wenn z.B. der Beschuldigte sich keinen Anwalt leisten kann und der Laie trotz seines Laientums ein bisschen Ahnung hat. In solchen Fällen wäre ein Laienverteidiger wohl besser als kein Verteidiger...

Tschüss
Domingo
Ja, es gibt ja auch die Prozesskostenhilfe! Aber es kommt wirklich immer auf den Fall an, ob man jemanden zulassen soll oder nicht ! Aber wie definierst du "ein bisschen Ahnung" ??



Mfg

Jens
__________________

Alle Angaben ohne Gewähr


In dubio pro reo
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  #9 (permalink)  
Alt 29.11.2003, 18:38
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Hallo Staatsanwalt,

Zitat:
Original geschrieben von Staatsanwalt
Ja, es gibt ja auch die Prozesskostenhilfe! Aber es kommt wirklich immer auf den Fall an, ob man jemanden zulassen soll oder nicht ! Aber wie definierst du "ein bisschen Ahnung" ??
Ich dachte, die Prozesskostenhilfe gelte nur für Fälle einer Verteidigungspflicht gemäß §140 StPO: Jedenfalls hat mir, als ich selbst Beschuldigter war, mein Anwalt mal gesagt, ich würde aus ebendiesem Grunde keinen Cent bekommen. Mist...

"Ein bisschen Ahnung" ist schwer zu definieren. Ein Rechtsreferendar, ein Richter usw. kommen selbstverständlich in Frage. Bei einem jur. Laien ist ausreichende Sachkunde naturgemäß nur bei einem Selbstlerner möglich, und Selbstlerner wird man nach meiner Erfahrung nur, wenn es einen selbst getroffen hat (wie in meinem Fall). Aber klar, wenn man einfach hingeht und sagt "Ich möchte den Angeklagten verteidigen, ich hab' ja gehört, das geht immer" statt "Ich beantrage, den Angeklagten vertedigen zu dürfen gemäß Paragraph 138 Absatz 2 der Starfprozessordnung", dürften die Chancen eher gering sein. Von daher glaube ich, dass im vorliegenden Fall die Verteidigung eh wenig genützt hätte...
Auch bei der (zwar verbotenen, aber tausendfach gesetzwidrig betirebenen) Rechtsberatung sollte man erfahrungsgemäß bei Freunden, die keine Juristen sind, dennoch in der Regel einen mit allerlei gewiss gut gemeinten Ratschlägen überschütten, sich höflich bedanken, aber nie vergessen, dass Ratschläge von Laien zu 99,9% Mist sind. Von daher sollte auch die Veteidigung durch einen juristischen Laien wirklich die Ausnahme bleiben. Ich hatte Glück, dass der Vater eines guten Freunds von mir Richter am Bundesgerichtshof ist, dem wird wohl keine Staatsanwaltschaft ans Bein pinkeln

Ciao
Domingo
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  #10 (permalink)  
Alt 29.11.2003, 19:03
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Morgens um 7.30h in Deutschland....

Zitat:
Original geschrieben von Domingo
Ich hatte Glück, dass der Vater eines guten Freunds von mir Richter am Bundesgerichtshof ist, dem wird wohl keine Staatsanwaltschaft ans Bein pinkeln


"Als langjähriger Beobachter dieser Entwicklung habe ich den Eindruck, daß es in letzter Zeit nahezu modern geworden ist, ohne Respekt vor großen Namen nahezu überall (Wirtschaft, öffentliche Verwaltung, Person im öffentlichen Leben) nach Beweismitteln zu suchen.
Dies mag demokratisch sein, schließlich sind nach dem Willen des Gesetzgebers alle Bürger vor dem Gesetz gleich."


Quelle: http://www.spormann.de/tips.htm

(nettes Foto im Link)
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