Dies ist eine Diskussion zu Beistand vor Gericht innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Beistand vor Gericht stimmt das? und kann man die wiederaufnahme von verfahren beantragen, da von der staatsanwaltschaft gesagt wurde das R ein geständnis abgegeben haben soll, was aber nicht stimmt. |
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| das problem ist aber das ich danach im urlaub war und das nun knapp nen monat her ist,und berufung doch glaub ich nur 2 wochen möglich ist. ich hab auch mal bei nem anwalt nachgefragt der meinte a die Höflichkeit nun aber einmal eine Antwort gebietet, kann ich Sie immerhin auf die für Ihre Frage zentrale Vorschrift des § 138 II StPO verweisen, der Sie entnehmen können, daß Sie bei Ihrer Auffassung einem Rechtsirrtum erlegen waren. aber irgendwie versteh ich da nur bahnhof, ich dachte immer beistand sei ohne weiteres möglich? |
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| Man erlebt doch immer wieder mal was Neues: Also der 138 II StPO ist keinesfalls dafür da, es jedem X-Beliebigem zu erlauben, als Wahlverteidiger gewählt werden zu können. Hier liegt offenbar ein grobes Missverständnis vor. Unter ganz engen Voraussetzungen kann ein Gericht eine Person, die nicht dem Personenkreis d. § 138 I angehört, dieses erlauben. Dann muss die Person aber dem Gericht bekannt und entsprechend sachkundig sein. Gibt´s aber nach meiner Erfahrung nur ganz selten. Rechtsmittel müssen innerhalb v. einer Wochen nach Verkündung eingelegt werden, ist also in der Tat zu spät. Richtiges Rechtsmittel wäre bei euch eh´die Revision gewesen. Für eine Wiederaufnahme ist definitiv kein Raum. Sorry, da ist nichts mehr zu machen. Dein Freund ist jetzt offiziell ein Betrüger. Gruß, fob |
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| Hallo fob, Wo sind die Anwendungsbedingungen von 138 II StPO geregelt? Nirgendwo, oder? Dann ist das Gericht völlig frei, den Kandidaten anzunehmen oder nicht. Daher scheint mir die Antwort der Richterin äußerst willkürlich - zumal sie ganz formalistisch ausgefallen ist, es war ja nie von der Sachkunde die Rede. Gruß Domingo |
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| @ Domingo Da hast du eigentlich Recht ! Aber ich kanns auch verstehen, wenn man nicht jeden zulässt, ein bisschen Ahnung (Höchststrafe, Rechtsmittel usw.) sollte man ja schon haben und nicht nur ausreden suchen oder ?? @ fob Ist dein Kommentar dazu aus einem StrBuch ? Herrschende Meinung der Profs ?? Mfg Jens |
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| @ Staatsanwalt: Natürlich sind die Gerichte vorsichtig, allerdings kann ich mir durchaus Fälle vorstellen, wo auch ein Laienverteidiger sinnvoll wäre: Wenn z.B. der Beschuldigte sich keinen Anwalt leisten kann und der Laie trotz seines Laientums ein bisschen Ahnung hat. In solchen Fällen wäre ein Laienverteidiger wohl besser als kein Verteidiger... Tschüss Domingo |
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| Zitat:
Mfg Jens |
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| Hallo Staatsanwalt, Zitat:
"Ein bisschen Ahnung" ist schwer zu definieren. Ein Rechtsreferendar, ein Richter usw. kommen selbstverständlich in Frage. Bei einem jur. Laien ist ausreichende Sachkunde naturgemäß nur bei einem Selbstlerner möglich, und Selbstlerner wird man nach meiner Erfahrung nur, wenn es einen selbst getroffen hat (wie in meinem Fall). Aber klar, wenn man einfach hingeht und sagt "Ich möchte den Angeklagten verteidigen, ich hab' ja gehört, das geht immer" statt "Ich beantrage, den Angeklagten vertedigen zu dürfen gemäß Paragraph 138 Absatz 2 der Starfprozessordnung", dürften die Chancen eher gering sein. Von daher glaube ich, dass im vorliegenden Fall die Verteidigung eh wenig genützt hätte... Auch bei der (zwar verbotenen, aber tausendfach gesetzwidrig betirebenen) Rechtsberatung sollte man erfahrungsgemäß bei Freunden, die keine Juristen sind, dennoch in der Regel einen mit allerlei gewiss gut gemeinten Ratschlägen überschütten, sich höflich bedanken, aber nie vergessen, dass Ratschläge von Laien zu 99,9% Mist sind. Von daher sollte auch die Veteidigung durch einen juristischen Laien wirklich die Ausnahme bleiben. Ich hatte Glück, dass der Vater eines guten Freunds von mir Richter am Bundesgerichtshof ist, dem wird wohl keine Staatsanwaltschaft ans Bein pinkeln ![]() Ciao Domingo |
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| Morgens um 7.30h in Deutschland.... Zitat:
"Als langjähriger Beobachter dieser Entwicklung habe ich den Eindruck, daß es in letzter Zeit nahezu modern geworden ist, ohne Respekt vor großen Namen nahezu überall (Wirtschaft, öffentliche Verwaltung, Person im öffentlichen Leben) nach Beweismitteln zu suchen. Dies mag demokratisch sein, schließlich sind nach dem Willen des Gesetzgebers alle Bürger vor dem Gesetz gleich." Quelle: http://www.spormann.de/tips.htm (nettes Foto im Link) |
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