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Beim Schwarzfahren erwischt (Unter 14 J.)

Dies ist eine Diskussion zu Beim Schwarzfahren erwischt (Unter 14 J.) innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.12.2011, 21:38
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Question Beim Schwarzfahren erwischt (Unter 14 J.)

Hallo,

Folgender Ausgedachter Fall

A hat hier ein problem . Undzwar wurde A am letzten Dienstag (6.12.) beim Scharzfahren erwischt. A hatte ein Ticket dabei , und A wusste nicht dass das erst am 31.12.2011 gültig ist. Der Kontrolleur (B) hat A notiert (auf ein Notizettel)Und das war auch A's mein erstes mal . Und A hatte auch ein gültiges ticket, aber kann dies nicht mehr finden. (Kann man es nicht in der Datenbank oder per Buchungsbestätungen nachgucken?!) (Und A ist 12 Jahre alt)
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  #2 (permalink)  
Alt 11.12.2011, 21:50
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AW: Beim Schwarzfahren erwischt (Unter 14 J.)

Vielleicht ordnest Du den Beitrag erst noch mal, nimmst die "ich's" und "mein's" raus, sowie den Namen des Verkehrsunternehmens. Und was hat das "wir" da zu suchen? Es doch anscheinend nur um eine Person Oder nicht?
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cheers, JHS
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  #3 (permalink)  
Alt 11.12.2011, 21:59
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Smile AW: Beim Schwarzfahren erwischt (Unter 14 J.)

Zitat:
Zitat von JHS Beitrag anzeigen
Vielleicht ordnest Du den Beitrag erst noch mal, nimmst die "ich's" und "mein's" raus, sowie den Namen des Verkehrsunternehmens. Und was hat das "wir" da zu suchen? Es doch anscheinend nur um eine Person Oder nicht?
Ja habe es jetz geordnet. Es handelt sich um ein ausgedachten fall.(Da das mein erster Fall ist, hatte ich nicht so aufgepasst , sorry )
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  #4 (permalink)  
Alt 11.12.2011, 22:45
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AW: Beim Schwarzfahren erwischt (Unter 14 J.)

Naja, die Angabe:

Zitat:
wusste nicht dass das erst am 31.12.2011 gültig ist.
zusammen mit

Zitat:
Und A hatte auch ein gültiges ticket, aber kann dies nicht mehr finden.
paßt nicht so recht zusammen. Denn dann hätte A je gleich 2 gültige Tickets gehabt. Es war wohl eher so, dass A dem Kontroletti "verkaufen" wollte, dass er dachte, dass das vorhandende Ticket schon gültig ist, weil er das tatsächlich gültige nicht gefunden hat. Aber darauf kommt es auch nicht weiter an.

Zitat:
Kann man es nicht in der Datenbank oder per Buchungsbestätungen nachgucken?!)
Möglicherweise kann man das. Das müßte man bei den Verkehrsbetrieben erfragen. Grundsätzlich(!) befreit es aber nur dann von der Zahlung der 40,00 € wenn es sich um eine personalisierte Karte handelt, also eine die direkt auf den Namen von A ausgestellt ist. In dem Fall ist ein reduziertes Entgelt von nur 7,00 € fällig, wenn der Nachweis innerhalb der nächsten 14 Tage erbracht wird.

Nun kommen wir zu dem Punkt die Minderjährigkeit:

Die neuere Rechtsprechung geht dahin, dass von minderjährigen kein erhöhtes Beförderungsentgelt verlangt werden kann, so z.B. die Amtsgerichte Bergheim, Bonn, Jena, Wolfsburg

Anderer Ansicht ist das AG Köln gewesen (was für A ja wohl besonders interessant ist). Wobei das Kölner Urteil aus 1986 ist und die anderen alle neueren Datums.

Man muß sich nun überlegen, ob man zahlt (wenn "was kommt" - wovon ich ausgehe) oder ob man sich auf die o.g. Urteile beruft und die Zahlung verweigert. In dem Fall hat man das Risiko (wenn auch sicherlich nicht sehr großes), dass die Verkehrsbetriebe bei Gericht klagen. Sollte der Nachweis einer personalisierten Karte nachweisbar sein, also nur 7.00 € fällig werden, würde ich persönlich zahlen, anstatt es "drauf ankommen" zu lassen. Bei 40,00 könnte man es sich überlegen. Aber wissen muß das eh jeder für sich selber, wobei bei A ja auch die Eltern sicherlich ein Wörtchen mitzureden haben.
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Alt 12.12.2011, 14:01
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AW: Beim Schwarzfahren erwischt (Unter 14 J.)

Zitat:
Zitat von JHS Beitrag anzeigen
Naja, die Angabe:



zusammen mit



paßt nicht so recht zusammen. Denn dann hätte A je gleich 2 gültige Tickets gehabt. Es war wohl eher so, dass A dem Kontroletti "verkaufen" wollte, dass er dachte, dass das vorhandende Ticket schon gültig ist, weil er das tatsächlich gültige nicht gefunden hat. Aber darauf kommt es auch nicht weiter an.



Möglicherweise kann man das. Das müßte man bei den Verkehrsbetrieben erfragen. Grundsätzlich(!) befreit es aber nur dann von der Zahlung der 40,00 € wenn es sich um eine personalisierte Karte handelt, also eine die direkt auf den Namen von A ausgestellt ist. In dem Fall ist ein reduziertes Entgelt von nur 7,00 € fällig, wenn der Nachweis innerhalb der nächsten 14 Tage erbracht wird.

Nun kommen wir zu dem Punkt die Minderjährigkeit:

Die neuere Rechtsprechung geht dahin, dass von minderjährigen kein erhöhtes Beförderungsentgelt verlangt werden kann, so z.B. die Amtsgerichte Bergheim, Bonn, Jena, Wolfsburg

Anderer Ansicht ist das AG Köln gewesen (was für A ja wohl besonders interessant ist). Wobei das Kölner Urteil aus 1986 ist und die anderen alle neueren Datums.

Man muß sich nun überlegen, ob man zahlt (wenn "was kommt" - wovon ich ausgehe) oder ob man sich auf die o.g. Urteile beruft und die Zahlung verweigert. In dem Fall hat man das Risiko (wenn auch sicherlich nicht sehr großes), dass die Verkehrsbetriebe bei Gericht klagen. Sollte der Nachweis einer personalisierten Karte nachweisbar sein, also nur 7.00 € fällig werden, würde ich persönlich zahlen, anstatt es "drauf ankommen" zu lassen. Bei 40,00 könnte man es sich überlegen. Aber wissen muß das eh jeder für sich selber, wobei bei A ja auch die Eltern sicherlich ein Wörtchen mitzureden haben.
Danke für die gute und ausführlich erklärte antwort. Ich hoffe das ich die Frage teilweise Gut gestellt habe.
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erwischt, minderjährig, schwarzfahren

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