Dies ist eine Diskussion zu Bei Betrug Täter zum Schadenersatz verpflichtet? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Bei Betrug Täter zum Schadenersatz verpflichtet? X sieht im Internet einige Auktionen eines Verkäufers! Dieser bietet seltene Spielzeug Figuren an mit einem Marktwert ( Sammlerwert um die 500€ je Figur ) Eine dieser Figuren ist so selten da erst zwei Exemplare bekannt sind welche noch Original Verpackt sind! ( Anfang 90er ) ( Wert ca. 800€ ) Nehmen wir an X kauft diese Figuren aber erhält keine Lieferung weil Y die Ware gar nicht besitzt und Fotos aus diversen Foren als seine ausgibt! Klar X macht eine Anzeige wegen Betrug etc.! Ist es möglich dann Y dahingegend zu belangen das er nun diese ersteigerte Sache im vollen Umfang zu erstatten hat also Marktwert! Heißt: X kauft eine Figur für 200€ von Y ( Marktwert 500€ je Figur )! Ist es möglich Y auf den Marktwert bzw. Wiederbeschaffungswert zu Verklagen oder nur die 200€ Verlust? Immerhin hatte er ja Sugeriert ( richtig? ) diese Figuren zu besitzen - oder muss sich X mit den 200€ Verlust begnügen und weiterhin auf die Suche gehen auch wenn er dann viel mehr bezahlen muss! Danke! |
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| AW: Bei Betrug Täter zum Schadenersatz verpflichtet? Ja, der Anspruch folgt entweder aus § 311a Abs. 2 BGB oder aus §§ 280, 281 BGB. |
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| AW: Bei Betrug Täter zum Schadenersatz verpflichtet? Zitat:
Kurze Nachfrage: Wie könnte man dem Gericht den Marktwert glaubhaft machen? Anhand von Dokumenten aus Internetforen die sich damit beschäftigen etc.? Oder müsste man den Wert bei einem Gutachter etc. Schätzen lassen? Wie gesagt von einer Figur sind erst zwei Exemplare bekannt und diese galt lange Zeit unter Sammlern als geplante Figur aber nicht Produzierte! Der Marktwert währe hier doch sicherlich Enorm oder? Wonach lässt sich der Wert Gerichtsverwertend berechnen? |
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