Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Bei Betrug Täter zum Schadenersatz verpflichtet?

Dies ist eine Diskussion zu Bei Betrug Täter zum Schadenersatz verpflichtet? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 24.01.2012, 22:54
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2008
Beiträge: 109
Keine Wertung, Suspekt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suspekt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suspekt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suspekt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suspekt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suspekt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suspekt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suspekt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suspekt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suspekt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Bei Betrug Täter zum Schadenersatz verpflichtet?

Hallo,

X sieht im Internet einige Auktionen eines Verkäufers! Dieser bietet seltene Spielzeug Figuren an mit einem Marktwert ( Sammlerwert um die 500€ je Figur ) Eine dieser Figuren ist so selten da erst zwei Exemplare bekannt sind welche noch Original Verpackt sind! ( Anfang 90er ) ( Wert ca. 800€ )

Nehmen wir an X kauft diese Figuren aber erhält keine Lieferung weil Y die Ware gar nicht besitzt und Fotos aus diversen Foren als seine ausgibt!

Klar X macht eine Anzeige wegen Betrug etc.!
Ist es möglich dann Y dahingegend zu belangen das er nun diese ersteigerte Sache im vollen Umfang zu erstatten hat also Marktwert!

Heißt: X kauft eine Figur für 200€ von Y ( Marktwert 500€ je Figur )!

Ist es möglich Y auf den Marktwert bzw. Wiederbeschaffungswert zu Verklagen oder nur die 200€ Verlust? Immerhin hatte er ja Sugeriert ( richtig? ) diese Figuren zu besitzen - oder muss sich X mit den 200€ Verlust begnügen und weiterhin auf die Suche gehen auch wenn er dann viel mehr bezahlen muss!

Danke!
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 24.01.2012, 23:24
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2004
Beiträge: 6.946
95% positive Bewertungen (6946 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6946 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6946 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6946 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6946 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6946 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6946 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6946 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6946 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6946 Beiträge, 551 Bewertungen)  
AW: Bei Betrug Täter zum Schadenersatz verpflichtet?

Ja, der Anspruch folgt entweder aus § 311a Abs. 2 BGB oder aus §§ 280, 281 BGB.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 24.01.2012, 23:44
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2008
Beiträge: 109
Keine Wertung, Suspekt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suspekt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suspekt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suspekt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suspekt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suspekt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suspekt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suspekt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suspekt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suspekt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Bei Betrug Täter zum Schadenersatz verpflichtet?

Zitat:
Zitat von Clown Beitrag anzeigen
Ja, der Anspruch folgt entweder aus § 311a Abs. 2 BGB oder aus §§ 280, 281 BGB.
Super danke für die Fixe Antwort!

Kurze Nachfrage: Wie könnte man dem Gericht den Marktwert glaubhaft machen? Anhand von Dokumenten aus Internetforen die sich damit beschäftigen etc.?

Oder müsste man den Wert bei einem Gutachter etc. Schätzen lassen?
Wie gesagt von einer Figur sind erst zwei Exemplare bekannt und diese galt lange Zeit unter Sammlern als geplante Figur aber nicht Produzierte!

Der Marktwert währe hier doch sicherlich Enorm oder? Wonach lässt sich der Wert Gerichtsverwertend berechnen?
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Schadenersatz bei Betrug Bürgerliches Recht allgemein 15.05.2011 21:41
Verpflichtet zur Zahlung? Schulrecht und Hochschulrecht 10.07.2009 16:00
Zu was ist man verpflichtet? Erbrecht 07.03.2008 12:38
Ware im Wert von 100000 Euro unbrauchbar. Schadenersatz? Betrug? Hilfe!!! Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 24.06.2007 21:00
Unerlaubte Handlung, Schadenersatz, Täter / Opferausgleich Urheberrecht 06.01.2007 13:25





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Strafrecht / Strafprozeßrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN