Dies ist eine Diskussion zu bei Anzeige - Gefahr selbst angezeigt zu werden? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| bei Anzeige - Gefahr selbst angezeigt zu werden? angenommen folgender Fall: Jemand betreibt einen "Hausmeisterservice", nicht hauptberuflich, sondern als Nebenerwerb. Dieser Jemand beschäftigt Menschen damit diesen Service, in den Eigentumswohnanlagen auszuführen. Ein Beobachter vermutet dahinter Schwarzarbeit, und hegt gar den Verdacht, dass dieses Unternehmen auch nicht angemeldet ist. Der Beobachter möchte dem Zollamt (zuständig für Schwarzarbeit usw.), einen Hinweis darüber geben. Der Beobachter zögert jedoch eine Anzeige beim Zollamt zu machen, da er befürchtet, sofern sich die Vermutung als falsch heraustellt, er mit einer strafrechtlichen Sanktion rechen muss! Somit kommt der alte Satz zum Tragen: Wo kein Kläger , auch kein Richter - die Sache läuft einfach weiter. Contrax |
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