Dies ist eine Diskussion zu Bedrohung oder Nachstellung? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Bedrohung oder Nachstellung? |
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| AW: Bedrohung oder Nachstellung? Bedrohung, für Nachstellung fehlt da noch einiges
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| AW: Bedrohung oder Nachstellung? Bedrohung nach § 241 StGB in jedem Fall. Nachstellung könnte aber auch zusätzlich verwirklicht sein. Nach § 238 I Nr. 4 StGB, sofern "seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt" wird. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn A sich aus Furcht nicht mehr auf die Straße traut oder gezwungen ist die Wohnung/ Arbeitsstelle zu wechseln. Wie wäre das in dem Fall mit den Konkurrenzen? Denke mal 241 wird von 238 konsumiert? |
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| AW: Bedrohung oder Nachstellung? Das eher nicht. Die Auslegungen sind hier ziemlich streng und nachdem "nur" Drohbriefe kommen, sehe ich den 238 nicht als erfüllt an. Dafür sind hier auch zu wenig Infos. Es geht ja nicht nur um die schwerwiegende Beeinträchtigung, sondern auch noch um andere Punkte. Dafür müsste man aber wissen wie viele Briefe in welchen Abständen kamen usw.
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| AW: Bedrohung oder Nachstellung? Zitat:
Im Fischer steht als Beispiel für eine schwerwiegende Beeinträchtigung, wenn sich der Betroffene nur noch unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen auf die Straße traut. Dann müsste doch derjeniege, der sich gar nicht mehr auf die Straße traut erst recht beeinträchtigt sein. Immerhin kommt es eben nicht auf die objektive Beeinträchtigung, sondern auf die individuelle Perspektive des Betroffenen an. |
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| AW: Bedrohung oder Nachstellung? Für beharrlich im Sinne des Nachstellungsparagraphen gehört mehr als ein paar Briefe. Sollten das fünf oder sechs Briefe gewesen sein, dann wird das niemals mit dem 238 funktionieren. Man sollte hier beachten das etwa 80-90% der Nachstellungsanzeigen in Deutschland eingestellt werden. Deswegen sage ich, es fehlen Infos, aber das Thema Nachstellung ist sehr komplex und es braucht verdammt viel, damit so eine Anzeige nicht eingestellt wird. Am besten fährt man hier also mit dem Straftatbestand der Bedrohung, dieser ist durch die Briefe eindeutig und kann somit leicht verurteilt werden
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| AW: Bedrohung oder Nachstellung? Grundsätzlich richtig. Für Drohungen, Sachbeschädigungen und Verleumdungen gelten aber weit geringere Maßstäbe. Einfache Wiederholung reicht in diesen Fällen in der Regel aus. Die weit größere Hürde ist schon die schwerwiegende Beeinträchtigung, für die hier, wie du zu Recht feststellst, allerdings jeder Anhaltspunkt fehlt. |
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| AW: Bedrohung oder Nachstellung? Zitat:
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| AW: Bedrohung oder Nachstellung? Hallo, ich habe das gerade nur durch Zufall gelesen, mich würde aber interessieren: Wenn jemand so etwas macht (also sagen wir mal 5-6 der genannten Drohbriefe schreibt), womit muss denn diese Person im Falle eine Verurteilung in der Praxis (also nicht theoretisch) rechnen ? Hat da jemand Erfahrungswerte ? Ich könnte mir als Laie z.B. vorstellen, dass eine Staatsanwaltschaft sich auf die "schweren Verbrechen" fokusiert und solche doch eher banalen Dinge einstellt, weil sie sonst in Anzeigen und Vorgängen "ertrinken" würde. Ist das so ? Gruß Stefan |
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