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Bedeutung von"zur Frist im VH"

Dies ist eine Diskussion zu Bedeutung von"zur Frist im VH" innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 09.02.2012, 20:03
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Bedeutung von"zur Frist im VH"

Ich steh auf den Schlauch.
Was bedeutet in der Akte die staatsanwaltliche Verfügung "zu Frist im VH"?
Danke für Hinweise im Voraus.
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  #2 (permalink)  
Alt 09.02.2012, 21:49
JHS JHS ist offline
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AW: Bedeutung von"zur Frist im VH"

Wenn's ne Haftsache ist, wird es

Vollstreckungsheft

heißen.

§§ 15, 16 StVollstrO
__________________
cheers, JHS
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  #3 (permalink)  
Alt 10.02.2012, 09:26
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AW: Bedeutung von"zur Frist im VH"

keine Haft, aber teilweise schon in der Vollstreckung.
Vollstreckungsheft macht Sinn.
Danke.
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  #4 (permalink)  
Alt 11.02.2012, 09:57
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AW: Bedeutung von"zur Frist im VH"

Zitat:
Zitat von craft46 Beitrag anzeigen
Ich steh auf den Schlauch.
Was bedeutet in der Akte die staatsanwaltliche Verfügung "zu Frist im VH"?

Das bedeutet, dass für den Staatsanwalt in der Hauptakte nichts mehr zu tun ist, aber die Akten zur der im Vollstreckungsheft (VH) notierten, meist durch den Rechtspfleger verfügten Wiedervorlagefrist (z.B zur Überprüfung des Zahlungseingangs einer Geldstrafe) diesem durch die Geschäftsstelle wieder vorzulegen ist.
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Stichworte
staatsanwaltschaft, verfügung, vh

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