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Beamtenbeleidigung !?

Dies ist eine Diskussion zu Beamtenbeleidigung !? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  • 1 Post By Rechtsbieger

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  #1 (permalink)  
Alt 05.12.2011, 09:23
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Beamtenbeleidigung !?

Hallo,

zuerst: Ist das überhaupt eine Beleidigung?
Dieses "V" mit Zeigefinger und Mittelfinger an den Mund gehalten und Zunge hindurch gestreckt. Also auf gut deutsch Zunge heraus blecken.

Wenn ja, mit was kann Person A rechnen? Lächerlicher geht es ja kaum...

Grüße
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  #2 (permalink)  
Alt 06.12.2011, 08:14
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AW: Beamtenbeleidigung !?

Zum Threadtitel: Beamtenbeleidigung in diesem Sinne gibt es nicht, es ist keine spezielle Rechtsnorm dafür vorgesehen.

Allerdings fällt die beschrieben Geste, je nach Verständnis, unter eine Beleidigung auf sexueller Grundlage, da sie Oralverkehr suggeriert.


_________________________
Wie immer: Meine Meinung muss nicht die der Masse sein.
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  #3 (permalink)  
Alt 06.12.2011, 09:53
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AW: Beamtenbeleidigung !?

Zitat:
Zitat von wasi Beitrag anzeigen
Lächerlicher geht es ja kaum...
Stimmt, so eine Geste ist absolut lächerlich und auch beleidigend, es ist kein "normales" Zungezeigen. Ich würde grob davon ausgehen, dass die Einladung zum Lecken zwischen 15 und 30 Tagessätze kostet.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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