Dies ist eine Diskussion zu Bankraub und mehr innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Bankraub und mehr Erste Möglichkeit: Er fährt mit seinem Fahrrad davon und wirft einzelne Geldscheine in die Luft, damit seine Verfolger sich ihnen statt ihm widmen. Zweite Möglichkeit: Er gibt der Frau am Schalter – niemand Anderes befindet sich zur Zeit in der Filiale – ein paar Scheine ab, damit sie das aufgezeichnete Video löscht, ehe die Polizei eintrifft. Was blühte ihm abgesehen von einer Verurteilung wegen Raubs? |
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| AW: Bankraub und mehr Anmerkung: Der "klassische" Banküberfall ist eine Räuberische Erpressung und kein Raub.
__________________ Verhandlung ist die Macht der Überzeugung. |
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| AW: Bankraub und mehr Zitat:
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| AW: Bankraub und mehr Na gut, dann möchte ich die Frage des "Blühens" beantworten. Das ist leider nicht so leicht zu sagen. Vielleicht gesellschaftliche Isolation, köperliche Gewalt durch seine Ehefrau oder auch ein großer Artikel in der Tageszeitung.
__________________ Verhandlung ist die Macht der Überzeugung. |
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| AW: Bankraub und mehr In der zweiten Version kommt eine Anstiftung zur Begünstigung in Betracht. |
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| AW: Bankraub und mehr Zitat:
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| AW: Bankraub und mehr Strafbar ist es natürlich nur, wenn sie das Videoband auch löscht. |
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| AW: Bankraub und mehr Aber sowohl „Hey, willst du dir ein paar Scheine dazuverdienen?“ als auch „Bei Gegenleistung könnte ich das Band löschen“ träfen den Bestand des Versuchs beziehungsweise der Anstiftung und blieben straflos? |
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| AW: Bankraub und mehr Ersteres wäre nur eine straflose versuchte Anstiftung zur Begünstigung, letzteres wäre nur das straflose Erbieten der Begehung einer Begünstigung. Beides ist natürlich straflos. |
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| AW: Bankraub und mehr Zitat:
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| bankraub, geld, verfolgung, video |
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