Dies ist eine Diskussion zu Auslieferung an Drittstaat USA innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Auslieferung an Drittstaat USA Ein deutscher Staatsbürger begeht in den USA einen Banküberfall, reist danach in Österreich ein und raubt dort eine weitere Bank aus. Danach reist er in sein Heimatland Deutschland. Wie erfolgt seine Bestrafung? Variante 1: Er wird lt. Europäischem Haftbefehl nach Österreich ausgeliefert, ihm wird dort der Prozess gemacht und verbüßt dort seine Strafe und darf danach nach Deutschland zurück. Er wird nicht an die USA weiter geliefert, denn es gilt Europäisches Haftbefehlsgesetz § 83h Spezialität "Von einem Mitgliedstaat aufgrund eines Europäischen Haftbefehls übergebene Personen dürfen nicht an einen dritten Staat weitergeliefert, überstellt oder in einen dritten Staat abgeschoben werden." Variante 2: Die deutsche Justizbehörde legt fest, ob der Täter in Österreich sich zu verantworten hat oder von Österreich aus an die USA weitergeliefert wird, ihm dort der Prozess gemacht wird und er dort seine Haftstrafe verbüßt, denn es gilt das Auslieferungsabkommen der EU mit den USA von 2009, wo es heißt, "Wenn mehrere Staaten die Auslieferung derselben Person wg. derselben Straftat oder wg. verschiedener Straftaten beantragen, entscheidet die ausführende Behörde des ersuchten Staates, welchem Staat die Person ggf. überstellt wird. Übermitteln die Vereinigten Staaten ein Auslieferungsersuchen für eine Person, für die auch ein Übergabeersuchen nach dem Europäischem Haftbefehl beantragt wurde, so entscheidet die zuständige Behörde des ersuchten EU-Mitgliedstaats, welchem Staat die Person ggf. übergeben wird." Ich verstehe nicht, warum im Europäischen Haftbefehlsgesetz nirgends vermerkt ist, dass eine Auslieferung in den Drittstaat USA möglich ist. |
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| auslieferung, drittstaat, Österreich, usa |
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