Dies ist eine Diskussion zu Auskunft gegenüber Eltern innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Auskunft gegenüber Eltern Ein heute 19jähriger, hat zahlreiche Vergehen auf der Liste. Es existiert eine Strafakte. Auf Grund der Ermittlungen ist ein Anwalt eingeschaltet, der geraten hat, dass sich der 19jährige in psychotherapeutischer Behandlung begibt. Damit nun die Eltern wissen, was auf sie zukommt (die Ermittlungen ruhen) möchten sie am liebsten Einsicht in die Strafakte nehmen. Der Jugendliche hat angeblich Schulden (nicht auszuschließen) und die Strafakte beinhaltet so ziemlich alles, von Körperverletzung über Drogen bis Brandstiftung?... Der Wohnort ist klein, die Gerüchte und das Gerede groß...und Eltern auch nur Menschen... Ist es möglich, über einen Anwalt Akteneinsicht zu bekommen und was kostet es? |
| |||
| AW: Auskunft gegenüber Eltern das ist nicht möglich. eltern von erwachsenen haben kein einsichtsrecht in irgendwas. |
| |||
| AW: Auskunft gegenüber Eltern Ja, dass ist natürlich schnell gesagt/geschrieben... Nur da die Eltern ja immer noch unterhaltspflichtig sind und auch von den Gläubigern natürlich "angeschrieben" werden, stellt sich die Frage, ob es nicht möglich ist, Einsicht zu nehmen. Da dieser Jugendliche sich z. Zt. in der Psychatrie befindet, noch auf Entzug (fraglich ob es überhaupt möglich ist, weil der Jugendliche nicht mitarbeitet und auch dort noch regelmäßig ausdreht) ist und die Diagnose noch nicht feststeht, wollen die Eltern sich auch kümmern. Dazu gehört auch, dass sie an Therapiegesprächen teilnehmen. Wenn dann das Hintergrundwissen fehlt (der Therapeut fragt danach), für die Eltern, dann ist es schwer möglich, den Therapieerfolg zu unterstützen. Da der Jugendliche seit 6 Jahren in einem Lügengebilde lebt, ist es für die Eltern nicht machbar, zu unterscheiden, was Wahrheit ist und was Lüge. Der Jugendliche erzählt in der Therapie Geschichten und wenn dann das gemeinsame Therapiegespräch stattfindet, dann fallen die Eltern aus allen Wolken und wissen nicht, woher diese Phantasien kommen. Die Verantwortlichkeit der Eltern hört ja nicht mit dem 18. Geburtstag auf. Pflichten stehen Rechte gegenüber. Warum sollte es nicht möglich sein, mit Anwalt eine Einsichtsnahme zu erwirken, um den Therapieerfolg zu gewährleisten? Wo steht, dass das nicht möglich ist? |
| |||
| AW: Auskunft gegenüber Eltern Wie wird denn durch die Einsicht der Eltern der erfolg der Therapie verbessert? Wenn der Sohn nix dagegen hat, dass die Eltern seine Akte einsehen können, ist da sicherlich was zu machen. Wenn nicht, dann nicht. |
| |||
| AW: Auskunft gegenüber Eltern Therapieerfolg sichern: Der Jugendliche hat 6 Jahre lang ein Lügengebilde aufgebaut. Er weiß selbst nicht mehr, was wahr oder erfunden ist. Erzählt Geschichten und Erlebnisse, die nicht existieren. Um die wahren Erlebnisse aufzuarbeiten (erzählt von Drogenhandel, Prostitution, Brandstiftung, Raub, Einbruch, Mißhandlungen, Schlägereien....unendliche Liste) wäre es von größter Wichtigkeit, die Akte einzusehen, damit zumindest die dort aufgeführten Straftaten Klarheit bringen. Dem Jugendlichen Kann ja keiner mehr glauben. Dieses "nicht glauben" behindert den Therapieerfolg, weil immer Mißtrauen gegen alles steht, was der Jugendliche sagt... Ich weiß nicht, ob es einigermaßen verständlich ist... Der Jugendliche weiß nicht mehr, was er will oder nicht. In einer Minute Lammfromm und verspricht das blaue vom Himmel, in der anderen Minute Agressionen und die Drohung alles abzubrechen... Ob er da eine Einwilligung unterschreiben würde, Akteneinsicht für die Eltern zu gewähren...??? Sie meinen also, eine schriftliche Einwilligung würde (+Anwalt) bei Gericht reichen, doch Akteneinsicht zu bekommen? |
| |||
| AW: Auskunft gegenüber Eltern Ich meine, der Anwalt- sollte überhaupt ein Mandat bestehen- holt sich die Akten von Gericht. Willigt der Betroffene ein, so spricht nach meinem Dafürhalten nix dagegen, dass sich die Eltern die Akte ansehen können (beim Anwalt). Das Einverständnis ist da mMn nur in Bezug auf das Mandatsverhältnis relevant und nicht vorm Gericht. |
| |||
| AW: Auskunft gegenüber Eltern Es gäbe evtl. die Möglichkeit, dafür müsste man wissen, wie groß die psychische Störung ist, über das zuständige Amtsgericht zu beantragen die Eltern als Betreuer einzusetzen und den 19 jährigen für nicht geschäftsfähig erklären zu lassen. Dann hätten die Eltern zumindest über die Schulden und die Gläubiger einen Einblick und den entstandenen Schaden, bzw. man hätte ihnen einen Einblick zu gestatten. Ein weiterer Schritt wäre die Vormundschaft über den 19 jährigen zu beantragen... Ob jedoch die Voraussetzungen dafür hier vorliegen, weiß ich nicht, dass kann dann vielleicht Brati oder, da es meiner Meinung nach in diese Richtung gehört, ein Fachmann für Familienrecht klären...
__________________ ET TU, BRUTE? |
| ||||
| AW: Auskunft gegenüber Eltern Zitat:
und bei einem 19-jährigen straffälligen psych-kranken (in dieser kombination) sind die eltern so ziemlich die letzen, die die betreuung bekommen. das ist also kein geeigneter weg infos zu kriegen. Zitat:
Zitat:
Zitat:
außerdem werden betreuungen ausschließlich zum wohle der betreuten eingerichtet (was nicht unbedingt dem entspricht, was eltern dafür halten), ganz sicher nicht um die neugier von angehörigen zu befriedigen. |
| |||
| AW: Auskunft gegenüber Eltern @zeiten Nun geht es gerade in die Richtung, die nicht eingeschlagen werden sollte! Alle Eltern machen Fehler, aber nicht alle Eltern sind an alles Schuld! Von Befriedigung einer Neugier kann nicht die Rede sein. Es geht ausschließlich darum, die Geschädigten "herauszufinden" und wirklche Straftaten von "ausgedachten" zu unterscheiden. Ein Therapieerfolg kann in den Wind geschrieben werden, wenn der Jugendliche "meint" er wäre der Täter von... in Wahrheit sind es jedoch erlogene und phantasierte Straftaten. Es geht hier auch nicht darum, dass den Eltern eine Schuld zugesprochen wird, sondern darum, dass dem Jugendlichen geholfen werden muß. Um eine Betreuung anzusprechen, so weit sind die Diagnosen noch nicht (auch weil der Jugendliche nach 3 Mon.? immer noch unter Entzug leidet). Auch in dem Fall wäre es hilfreich hinter die Straftaten zu kommen und Akteneinsicht zu nehmen. Denn WAS hat der Jugendliche wirklich "angerichtet" oder WAS entspring seiner Lügenwelt (und damit einer evtl. Phantansie). Sollte er in Lügen leben, wäre an einen Hirndefekt durch Drogenmißbrauch zu denken. Dieser würde dann sehr wohl eine Betreuung rechtfertigen. Im Hinblick darauf, dass der Jugendliche nun schon 3 Mon. in Behandlung ist und sich keine Richtung abzeichnet, dass eine Änderung seines Verhaltens abzeichnet, muß man vielleicht daran denken, dass evt. Hirndefekte aufgetreten sind. Die Psychatrie ist keine Neurologie... Die Überlegung, dass es evtl. nicht die richtige Klinik für diesen Jugendlichen ist, spielen auch eine Rolle. By the way: der Jugendliche behauptet er sei bereits 6 Jahre "so", die Eltern wissen das es 2 Jahre sind und wollen den Grund finden. Es muß einen Auslöser gegeben haben. Wie gesagt, die Eltern wollen nicht ihre Neugier befriedigen. Aber wenn sie zu Therapiegesprächen und damit zur "Heilung" des Jugendlichen Hilfe leisten sollen, dann müssen sie wissen was passiert ist! |
| |||
| AW: Auskunft gegenüber Eltern Eine Hirnschädigung beweist man aber nicht mit ner Strafakte, sondern mit medizinischen Untersuchungen. Genau wie ich keinen Grund sehe, warum es nötig ist für die Threapie, dass man genau weiß was der Junge bezüglich seiner Straftaten gelogen hat. Sollten das die einzigen Lüge sein, so wird wohl keine Hirnschädigung vorliegen und er flunktert einfach gerne, lügt er in weitaus größerem Umfang, so sind diese Lügen bezüglich Straftaten auch nicht mehr oder weniger relevant als alle anderen. Abgesehen davon müssten dann auch die Eltern die Akte nicht sehen, sondern der Threapeut und das sich, bei schweren Störungen, nach drei Monaten noch nicht wirklich was getan hat ist überhaupt nicht ungewöhnlich. Das ist schließlich keine Grippe die nach ner Woche wieder weg ist, so etwas dauert normalerweise Jahre
__________________ Zitat:
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| psych.behandlung, strafrecht, volljähriges kind |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Unterhaltspflicht gegenüber Eltern | Sozialrecht | 11.11.2010 20:10 |
| Unterhaltspflicht gegenüber Eltern | Familienrecht | 31.10.2009 20:47 |
| Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern | Familienrecht | 07.08.2009 08:09 |
| Rechte gegenüber den Eltern | Familienrecht | 10.04.2007 10:59 |
| Unterhaltspflicht gegenüber Eltern | Familienrecht | 16.06.2006 21:56 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios