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Aufbaufrage einer HA (Sachbeschädigung)

Dies ist eine Diskussion zu Aufbaufrage einer HA (Sachbeschädigung) innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.09.2008, 00:43
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Aufbaufrage einer HA (Sachbeschädigung)

Hallo Freunde der Sonne,

wenn man den § 315b I Nr. 1 StGB (Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr) bejaht, da Fahrzeuge zerstört wurden, muss man dann...

- auch den § 303 StGB prüfen und am Ende der HA in den Konkurrenzen erläutern, dass dieser von § 315b I Nr. 1 StGB verdrängt wird oder

- den § 303 StGB gar nicht prüfen (weil selbstverständlich) und nur kurz am Ende der HA in den Konkurrenzen erläutern, dass auch dieser Tatbestand erfüllt wird, aber auch sogleich verdrängt wird durch den § 315b I Nr. 1 StGB?

Man prüft ja auch nicht beim Raub erstmal Diebstahl + Nötigung und dann den Raub, sondern man erwähnt nachher am Ende der HA bei den Konkurrenzen, dass der Raub den Diebstahl und die Nötigung beinhaltet und somit auch verdrängt - ODER?

Ich habe nämlich nicht mehr viel Platz!

Vielen Dank!
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  #2 (permalink)  
Alt 13.09.2008, 14:56
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AW: Aufbaufrage einer HA (Sachbeschädigung)

hm? ... was ist denn nun?
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