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Aufbau für versuchter Mord, Rücktritt vom (versuchten?)Mord

Dies ist eine Diskussion zu Aufbau für versuchter Mord, Rücktritt vom (versuchten?)Mord innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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Alt 20.02.2006, 17:32
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Aufbau für versuchter Mord, Rücktritt vom (versuchten?)Mord

A möchte seine Frau F töten, damit er seine Geliebte heiraten kann. Daher besorgt er sich von einem Freund ein Gift. Dieser Freund verheimlicht A jedoch, dass er ihm lediglich ein harmloses Schlafmittel und kein Gift gibt.
A schüttet das "Gift" in den Wein der F. F stirbt natürlich nicht.
Das wäre ja nun vom Aufbau her versuchter Mord! Nun kommt mein Problem:
A überlegt, F erneut "Gift" ins Glas zu schütten. Doch F teilt A mit, sie wolle die Scheidung. Also lässt A davon ab, ihr ein zweites Mal "Gift" ins Glas zu schütten, da er F auch so los wird.
Ist darin ein Rücktritt vom Mord bzw. ein Rücktritt vom versuchten Mord zu sehn? Von letzterem kann es doch gar keinen Rücktritt geben, oder? Wenn hier ein Rücktritt vom Mord zu sehen ist, wie sieht der Aufbau aus für:
A. Versuchter Mord ( durch Handlung des A, der F "Gift" ins Glas zu schütten) & B. Rücktritt vom (versuchten?) Mord ( durch Überlegung des A, erneut so zu handeln, es jedoch vor Ansetzen der Handlung bleiben zu lassen)
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Alt 20.02.2006, 19:24
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AW: Aufbau für versuchter Mord, Rücktritt vom (versuchten?)Mord

Bei der 2 Variante könnte es schon am unmittelbaren Ansatz fehlen
.Hierzu müßte man auf die Sicht des Täters abstellen :Hier hat er den Geschehensablauf nicht aus der Hand gegeben bzw. nicht alles erforderliche getan, dass sein Verhalten nach seinem Gesamtplan so eng mit der tatbestandlichen Ausführungshandlung verknüpft ist, dass es bei ungestörtem Fortgang unmittelbar zur Verwirklichung des gesamten Straftatbestandes führt.
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Alt 20.02.2006, 19:46
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AW: Aufbau für versuchter Mord, Rücktritt vom (versuchten?)Mord

Vielleicht kannst Du nach den Stichworten "Einzelakttheorie" und "Gesamtbertrachtungstheorie" suchen.

Doch denke ich, dass man auf keinen Fall zu dem Schluss kommen kann, hier läge insgesamt nur ein Versuch des Mordes mit Rücktritt vor. Beim ersten Einschütten des Gifts in das Glas handelt es sich nach meiner Meinung 100% um einen beendeten Versuch, also Rücktritt (-).

Im zweiten Fall fehlt es m.E. am unmittelbaren Ansetzen. Also auch hier kein Rücktritt, sondern überhaupt kein Versuch. Es bleibt also bei einmaligem versuchtem Mord.
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Alt 21.02.2006, 12:49
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AW: Aufbau für versuchter Mord, Rücktritt vom (versuchten?)Mord

Also ist der erste Teil klar:
A schüttet "Gift" ins Glas der F, die daraufhin jedoch nicht stirbt.
Hier prüfe ich Strafbarkeit des A wegen versuchten Mordes, §§ 211, 22 StGB.
Beim zweiten Teil folglich:
A lässt davon ab, es mit einer weiteren Dosis "Gift" zu versuchen, da er seine Frau nicht mehr umbringen muss, da diese die Scheidung will.
Hier prüfe ich Strafbarkeit des A wegen
Rücktritt vom Mord, was (-) wäre, da A nich unmittelbar angesetzt hat. Es bleibt bei seiner Überlegung, eine Tatansetzung nach außen bleibt völlig aus;
Rücktritt vom versuchten Mord, was auch (-) wäre aus selbigem Grund (diesen Prüfunsgpunkt müsste ich ja weglassen, da sonst völlig unlogisch);
Also dankeschön, ich schließe mich der Meinung an und prüfe die Strafbarkeit des A wg versuchten Mordes und wg Rücktritt vom (versuchten) Mord. Letzteres wird jedoch verneint!
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Alt 21.02.2006, 12:58
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AW: Aufbau für versuchter Mord, Rücktritt vom (versuchten?)Mord



Ein Rücktritt ist nur vom versuchten Mord möglich! Im ersten Fall kein Rücktritt, sondern fehlgeschlagener (untauglicher) Versuch. Im zweiten fehlt es bereits am Versuch (weil kein unmittelbares Ansetzen), also auch kein Rücktritt.

Ciao/Domingo
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Alt 21.02.2006, 13:13
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Question AW: Aufbau für versuchter Mord, Rücktritt vom (versuchten?)Mord

Ja! Aber spreche ich den Rücktritt vom versuchten Mord gar nicht an? A wollte doch, hat es sich aber nur aufgrunddessen anders überlegt, weil F die Scheidung will, er sie also auch so los wird.
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Alt 21.02.2006, 15:01
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AW: Aufbau für versuchter Mord, Rücktritt vom (versuchten?)Mord

Du kannst ihn nur ansprechen, wenn Du den Versuch überhaupt bejahst. Doch da sehe ich mit dem unmittelbaren Ansetzen unüberwindliche Schwierigkeiten

Ciao, Domingo
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Alt 21.02.2006, 18:30
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AW: Aufbau für versuchter Mord, Rücktritt vom (versuchten?)Mord

Ich vermute mal ganz spontan, dass wir aneinander vorbeireden....
A überlegt, F erneut "Gift" ins Glas zu schütten. Doch er lässt davon ab, als sie ihm mitteilt, dass sie die Scheidung will.
Hier weiß ich nicht, ob darin ein Rücktritt vom versuchten Mord liegt. Versuchter Mord, weil sie nicht sterben kann, da das "Gift" nur ein Schlafmittel ist und Rücktritt, weil A überlegt, ob er es erneut versuchen soll. Klar ist, dass Rücktritt vom (versuchten) Mord nicht vorliegt, da A nicht unmittelbar angesetzt hat, der TB also nicht erfüllt ist! Aber ansprechen müsste man es dennoch, sonst würde diese Variante ja nicht im Fall vorkommen......
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  #9 (permalink)  
Alt 21.02.2006, 21:49
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AW: Aufbau für versuchter Mord, Rücktritt vom (versuchten?)Mord

Zitat:
Zitat von marielouise
Ich vermute mal ganz spontan, dass wir aneinander vorbeireden....
Denke ich auch... Also wenn ich Dich richtig verstehe, willst Du wissen, was Du in der HA überhaupt schreiben sollst. Ich empfehle: Fragestellung: "Beim zweiten Mal könnte A nochmal einen untauglichen Mordversuch an F unternommen haben." Dann: "Dafür müsste er nach seiner Vorstellung von der Tat zu deren Verwirklichung unmittelbar angesetzt haben. Unmittelbares Ansetzen setzt voraus, dass vor der eigentlichen Tatausführung keine wesentlichen Zwischenschritte mehr getan werden müssen." Usw. ...

Ciao/Domingo
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Alt 08.03.2006, 15:50
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AW: Aufbau für versuchter Mord, Rücktritt vom (versuchten?)Mord

Zitat:
Zitat von marielouise
Ja! Aber spreche ich den Rücktritt vom versuchten Mord gar nicht an? A wollte doch, hat es sich aber nur aufgrunddessen anders überlegt, weil F die Scheidung will, er sie also auch so los wird.

Kenne das Problem, und zur Zeit tendiere ich zu nicht ansprechen, denn ist wird ja im SV deutlich, dass Versuch hier nicht in Frage kommt. Meiner Meinung nach also ein unnötiger Prüfungspunkt...
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