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Anzeigenerstattung trotz eigenen Verfahrens wg Diebstahls?

Dies ist eine Diskussion zu Anzeigenerstattung trotz eigenen Verfahrens wg Diebstahls? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 24.02.2008, 15:40
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Anzeigenerstattung trotz eigenen Verfahrens wg Diebstahls?

Hallo,

kann jemand, gegen den ein Verfahren wegen Ladendiebstahls läuft (in nur geringem Wert&Ersttat), unabhängig davon eine andere Person wg Betrugs bei Ebay zur Anzeige bringen?
Werden die eigenen Daten des Anzeigenerstatters überhaupt überprüft (ob schon straffällig geworden bzw. im Computer der Polizei gespeichert)?

Grüße
H.
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  #2 (permalink)  
Alt 24.02.2008, 15:50
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AW: Anzeigenerstattung trotz eigenen Verfahrens wg Diebstahls?

Natürlich, nur weil jemand selbst straffällig geworden ist verwirkt er dadurch noch lange nicht seine Grundrechte. Die Anzeige kann selbstverständlich bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder direkt beim Amtsgericht erfolgen. Nach §§ 161, 163 StPO sind diese auch zur Anzeigeaufnahme und zur Erforschung der Straftat verpflichtet. Alles andere wäre Strafvereitelung im Amt § 258 a StGB.
Das Vorstrafenregister des Anzeigeaufgebenden ist dabei ohne Belang und wird auch nicht überprüft!!!
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