Dies ist eine Diskussion zu Anzeige wegen Körperverletzung? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Anzeige wegen Körperverletzung? mal angenommen, es gibt eine Autofahrerin A, einen Beifahrer B und einen Verkehrskadetten C. Der Verkehrskadett C is bei einer Veranstaltung im Einsatz und hat vom Ordnungsamt die Anweisung bekommen eine Straße zu sperren, um ein Verkehrschaos im Veranstaltungsgebiet zu verhindern. Allerdings ist diese Straße bis zur Sperre so eng, dass nicht gleichzeitig 2 Autos nebeneinander fahren können. Nun kommt ein Auto mit Person A und B und noch weitere Wagen hinterher. Diese wollen dort in der Straße parken, um zur Veranstaltung zu kommen, werden allerdings nicht vom Verkehrskadetten C durchgelassen. Nun wollen die Autofahrer wieder zurückfahren, allerdings kommen von hinten immer neue Autos, so dass die Straße komplett verstopft ist. Der Beifahrer B verlangt nun vom Verkehrskadetten C, dass er die Autos durchlässt, damit diese weiter kommen und nicht mehr vor der Sperrung feststecken. Da es allerdings Anweisung vom Ordnungsamt ist, lässt der Verkehrskadett kein Auto durch, verständigt aber den Einsatzleiter und das Ordnungsamt zur Verkehrslenkung dort. Nun rastet aber der Beifahrer B so aus, dass er den Verkehrskadetten B wegschubst, die Pilonen durch die Gegend schießt, damit er mit dem Auto weiter fahren kann. Der Verkehrskadett gibt allerdings nicht nach und will die Pilonen wieder auf die Straße stellen, jedoch hält B den Kadetten C fest und reißt im die Pilonen wieder aus der Hand und fängt an rumzubrüllen. Als die Autofahrer dann geschafft haben wieder rückwärts zu fahren, stieg B auch wieder ins Auto von A und fuhren weg, bevor das Ordnungsamt da war ... Könnte der Verkehrskadett C den Beifahrer B anzeigen und wenn ja, wegen was? Reicht es aus, wenn C das Kennzeichen vom Auto, wo er als Beifaher drin saß, hat und B so grob beschreiben kann, um eine Anzeige zu erstatten? Was würde B dann für eine Strafe erwarten und was für Chancen hätte C um zu gewinnen? Schonmal Dankeschön |
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| AW: Anzeige wegen Körperverletzung? 1. Eine Körperverletzung ("Schubsen") liegt nach dem Geschilderten nicht vor. Wir wollen Blut (oder jedenfalls Hautabschürfungen)! Brüllen (Was? Ehrrühriges?) und Schubsen sowie Aus-der-Hand-reißen kann evtl. bei §§ 230 ff. StGB anzusiedeln sein. 2. Für eine Anzeige reicht es immer. 3. Zur Strafe lässt nicht m. E. nichts Seriöses sagen. 4. Keine Chance "zu gewinnen", es geht um die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruches. |
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| AW: Anzeige wegen Körperverletzung? Da ich nicht weiß, was ein "Verkehrskadett" sein soll, lässt sich auch nix zu einer Strafbarkeit nach 113 StGB sagen. |
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| AW: Anzeige wegen Körperverletzung? Wiki weiß es: Zitat:
__________________ cheers, JHS |
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| AW: Anzeige wegen Körperverletzung? Mindestens liegt eine versuchte (oder u.U. eine vollendete) Nötigung vor. Körperverletzung ist eher fernliegend. |
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| AW: Anzeige wegen Körperverletzung? Es liegt sicherlich keine Nötigung vor, abenteuerlich, hier darf wohl jeder Hinz und Kunz was hinkritzeln! Wo ist das angedrohte Übel, wo die Gewalt? Festhalten und Pilonen schmeißen Gewalt? Und wenn, dann fehlt der zweckzusammenhang. Der Mann ist einfach ausgerastet, und hat sozial inadäquates Verhalten gezeigt, weil das Ordnungsamt wohl wieder verschlafen hatte, die Sperrung vorher auszuschildern, und alle sind weitergefahren. Daz uein unflexibler Jugendlicher, der stur seinen Anweisungen folgt, und schon ist eine vollkommen, alltätgliche verständliche Situation entstanden. Der Mann ist weder strafbar noch sonst irgendwas. Sowas lässt jede Staatsanwawltschaft fallen, wäre doch gelacht, wenn ich für die Strafverfolgung von solchem Klamauk auch noch Stuern zahle... |
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| AW: Anzeige wegen Körperverletzung? Allgemein wäre ich schon beruhigter, wenn die Strafverfolgungsbehörden ein solches Verhalten gegenüber jungen Verkehrshelfern, welche eine wichtige Aufgaben für die Sicherheit des Fußgängerverkehrs leisten, untersuchen würden. Gewalt = Überwindung geleisteten/erwarteten Widerstandes liegt m. E. sogar mehrfach (schubsen, wegreißen) vor. Drohung: hängt davon ab, was gebrüllt wurde. Anhaltspunkte gibt es eine Reihe und mein Verständnis für derartige Verkehrsteilnehmer hält sich in engen Grenzen. |
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| AW: Anzeige wegen Körperverletzung? Gewalt kann im Festhalten des Verkehrskadetten gesehen werden, mit der die Duldung des Wegräumens der Pilonen abgenötigt werden sollte. Der Sachverhalt lässt keine abschließende Beurteilung zu, deine Auskunft ist aber weitgehend unrichtig. |
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| AW: Anzeige wegen Körperverletzung? Zitat:
Schau dir auch mal zur Schwelle, ab wann Gewalteinwirkung bejaht wird, die Rechtsprechung zur "Zweiten-Reihe-Nötigung" an. |
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| AW: Anzeige wegen Körperverletzung? Zitat:
Zum Rest haben meine Vorredner schon ausgeführt. @JHS: Danke, also eher kein 113... |
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