Dies ist eine Diskussion zu Anzeige gegen einen im Ausland lebenden Deutschen innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Anzeige gegen einen im Ausland lebenden Deutschen wir nehmen mal zwei Personen als Akteure des Themas. Die zwei Personen sind Freunde (nicht die besten Kumpels aber man kennt sich). Person A lebt in den USA und kommt auch ab und an (z.b: Weihnachten) wieder nach Deutschland. Person B lebt in Deutschland und will/muß Person A wegen Betrugs anzeigen. Grund hierfür ist folgende Geschichte: Person A und B kamen irgendwann mal ins Gespräch, als Person B anmerkte, dass er sich eine neue Kamera kaufen will. Person A meinte dann irgendwann, dass Kameras in den USA viel billiger seien. Recherchen von Person B ergaben, dass Person A Recht hat und tatsächlich bis 300 gespart werden könnten. Person A und B vereinbarten also, dass Person A die Kamera in den USA kauft und dann rüberschickt oder beim nächsten Besuch mitbringt (es waren ja schließlich Freunde). Inzwischen sind aber seit Überweisung des Geldes von Person B an Person A 5 Monate vergangen und noch immer ist keine Kamera da, obwohl Person A in der Zwischenzeit auch schon Deutschland einen Besuch abstattete. Person B kann Person A auch nicht mehr erreichen, weder per Mail oder Telefon (Person A erfreut sich bester Gesundheit). Meine Fragen: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass Person A zur Rechenschaft herangezogen werden kann, wenn Person B ihn bei der Polizei anzeigt. Es liegen ausreichend Beweise vor, dass Person A das Geld sich einfach behalten hat, ohne dafür eine Gegenleistung zu erbringen. Person A wird über kurz oder lang auch wieder deutschen Boden betreten. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass Person A beim nächsten Antrag auf Verlängerung des VISA dieses nicht mehr zugeprochen bekommt? Gibt es noch weiter Möglichkeiten der Strafverfolgung von Person A durch Person B? |
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