Dies ist eine Diskussion zu Anzeige/ Ermittlungen gegen mich eingestellt/ Wer trägt die Anwaltskosten? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Anzeige/ Ermittlungen gegen mich eingestellt/ Wer trägt die Anwaltskosten? wurde von einem bösartigen Arbeitskollegen angezeigt. Tatvorwurf: Handel mit Kinder-Pornographie. Verfahren ist jetzt eingestellt und meine Unschuld bewiesen. Mein Anwalt sagt, da das Verfahren eingestellt worden ist und ich Unschuldig sei die Sache erledigt. Man kann jetzt noch zivilrechtliche Schritte einleiten. Mein Ruf im Betrieb ist natürlich ruiniert und die Kosten? Ist es ratsam weitere Schritte einzuleiten oder sind es nur noch mehr Kosten die auf mich zukommen? Danke für einen schnellen Rat |
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| Die notwenigen Auslagen können im Ermittlungsverfahren dem Anzeigenden auferlegt werden. Dies dann, wenn die Anzeige böswillig erfolgte. Unter den gleichen Voraussetzungen kann man auch zivilrechtlich gegen den Anzeigenden vorgehen, hat dann aber natürlich die Beweispflicht. Man sollte sich also vorher überlegen, ob man in der Lage ist zu beweisen, dass der Anzeigende dir mit der Anzeige nur eins auswischen wollte. In den meisten Fällen ist man gut beraten, brav seinen Anwalt zu bezahlen und die Sache nicht weiter zu verfolgen. Gruß, fob |
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| Die strafrechtlichen Kosten der Einstellung bleiben lt. Gesetz an Ihnen hängen (es sei denn das Gericht hat einen gegenteiligen Beschluß gefasst) Sie können die Kosten auf zivilrechtlichen Weg (als Schadenersatz) bei dem Sie anzeigenen geltend machen, der im Falle, daß Sie Recht bekämen auch die Kosten der Zivilsache zu tragen hätte. Die Erfolgsaussichten kann man von hier aus natürl. nicht prognostizieren.
__________________ cheers, JHS |
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