Dies ist eine Diskussion zu Anstiftung versuchter Mord innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Anstiftung versuchter Mord A stiftet B an C zu töten, dies tut er aus Verdeckungsabsicht( also Anstiftung zum versuchten Mord), Bs Motiv ist jedoch Heimtücke und ein niedriger Beweggrund. C überlebt. Bei B ist klar. Versuchter Mord Aber wie prüfe ich die Anstiftung zum versuchten Mord? Muss ich da die Motive des B auch miteinbringen oder nur die Verdeckungsabsicht? Und wo bringe ich eigentlich die Verdeckungsabsicht beim Prüfungsaufbau der Anstiftung unter? |
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| AW: Anstiftung versuchter Mord Sagen dir die Begriffe Tatbestandsverschiebung und Akzessorietätslockerung etwas? |
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| AW: Anstiftung versuchter Mord Tatbestandsverschiebung ja |
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| AW: Anstiftung versuchter Mord Zitat:
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| AW: Anstiftung versuchter Mord Zunächst einmal ist Heimtücke kein Motiv sondern eine Begehungsweise, also Merkmal des objektiven Tatbestands. Falls Vorsatz diesbzgl. besteht, ist die Konstellation relativ unproblematisch. Die Problematik um § 28 lässt sich dann schon im Rahmen der vors. rw. Haupttat behandeln. Falls kein Vorsatz bzgl. Heimtücke dann das Ganze im subjektiven Tatbestand.
__________________ "Was dem Maurer die Bierflasche ist, ist dem Juristen sein Gesetz." |
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| AW: Anstiftung versuchter Mord Zitat:
Eine Strafrahmenverschiebung oder eine Tatbestandsverschiebung kommen doch letztendlich doch nicht zum tragen, da der Anstifter auch ein Mordmerkmal hatte. Hätte er keins und nur der Ausführende, dann würde je welcher Meinung man folgt, der Anstifter entweder wegen Anstiftung zum versuchten Mord mit Strafmilderung oder Anstiftung zum versuchten Totschlag verurteilt. |
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| AW: Anstiftung versuchter Mord Du hast dann das "Problem" der gekreuzten Mordmerkmale. Naja, eig. ist das kein Problem, wenn man der Literatur folgt. |
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| AW: Anstiftung versuchter Mord Zitat:
Laut Rechtssprechung ist dies der Fall wenn er min dolus eventualis bzgl des Mordmerkmals des Täters hat. Wenn nicht, dann efolgt eine Strafmilderung nach § 49. Sind die Mordmerkmale gleichartig, dann entfällt eine Milderung! Ist das so richtig? |
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| AW: Anstiftung versuchter Mord Zitat:
Zitat:
__________________ "Was dem Maurer die Bierflasche ist, ist dem Juristen sein Gesetz." |
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| AW: Anstiftung versuchter Mord Zitat:
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