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Anstiftung und Rücktritt?

Dies ist eine Diskussion zu Anstiftung und Rücktritt? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #11 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 15:45
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AW: Anstiftung und Rücktritt?

okay danke, dann werde ich beide einfach mal prüfen und so stehen lassen
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  #12 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 18:39
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AW: Anstiftung und Rücktritt?

Kann das sein, dass S wegen Anstiftung zur versuchten Sachbeschädigung gar nicht belangt werden kann? In § 30 I steht, dass nur bei Verbrechen bestraft wird und Sachbeschädigung ist ja ein Vergehen....
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  #13 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 19:37
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AW: Anstiftung und Rücktritt?

§ 30 spielt hier keine Rolle. Aber auch nach § 26 muss für die Strafbarkeit des Anstifters eine rechtswidrige Haupttat vorliegen. Die Tat des Gesellen war aber objektiv gerechtfertigt, womit die Strafbarkeit des Anstifters entfallen dürfte. Oder wirkt sich der umgekehrte ETBI nicht auf die Strafbarkeit des Anstifters aus?
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  #14 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 20:24
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AW: Anstiftung und Rücktritt?

mhhh gute frage, nächste frage ich weiß es nicht
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  #15 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 21:19
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AW: Anstiftung und Rücktritt?

Der Geselle hat sich wegen Versuchs strafbar gemacht, gerade weil die Tat n u r objektiv (und nicht auch subjektiv aus Sicht des Gesellen) gerechtfertigt war. Damit liegt die Haupttat vor und S hat sich wegen Anstiftung strafbar gemacht. § 30 Abs. 1 StGB regelt die versuchte Anstiftung und nicht die hier vorliegende Anstiftung zum Versuch.
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  #16 (permalink)  
Alt 10.02.2012, 00:10
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AW: Anstiftung und Rücktritt?

Da der S dem G ja mit Entlassung drohte, kommt ja auch eine Nötigung nach § 240 in Betracht. Meine Frage ist: prüfe ich, mit blick auf die bisherigen ausführungen, dann auch nur eine versuchte nötigung oder eine vollendete nötigung??
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  #17 (permalink)  
Alt 10.02.2012, 02:52
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AW: Anstiftung und Rücktritt?

Zitat:
Zitat von Elfenbeinküste Beitrag anzeigen
Da der S dem G ja mit Entlassung drohte, kommt ja auch eine Nötigung nach § 240 in Betracht. Meine Frage ist: prüfe ich, mit blick auf die bisherigen ausführungen, dann auch nur eine versuchte nötigung oder eine vollendete nötigung??
Ich hab keine Ahnung ob das jetzt richtig ist, würde aber sagen, dass es nur eine versuchte Nötigung ist, da der Nötigungserfolg ja erst dann eintritt, wenn der Genötigte sich unter dem Einfluss des Nötigungsmittels entsprechend den Zielen des Nötigenden verhält. Hier steht die Drohung mit Entlassung aber gar nicht mehr im Raum als der Geselle die Handlung begeht. Meiner Ansicht nach ist S vom Nötigungsversuch zurückgetreten, kann man aber auch anders sehen.
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  #18 (permalink)  
Alt 10.02.2012, 08:21
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AW: Anstiftung und Rücktritt?

Okay...Ja, bin mir da nach wie vor noch etwas unsicher, werd wahrsch. noch paar Sachen dazu nachlesen müssen, aber ja, ein Rücktritt vom Nötigungsversuch könnte echt passen.
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  #19 (permalink)  
Alt 14.02.2012, 09:52
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AW: Anstiftung und Rücktritt?

mh rücktritt von beendeten oder unbeendeten versuch? ersteres oder?

Geändert von Dschulification (14.02.2012 um 10:40 Uhr).
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  #20 (permalink)  
Alt 17.02.2012, 12:54
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AW: Anstiftung und Rücktritt?

Ja, beendet
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