Dies ist eine Diskussion zu Anstiftung und Rücktritt? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| AW: Anstiftung und Rücktritt? |
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| AW: Anstiftung und Rücktritt? Kann das sein, dass S wegen Anstiftung zur versuchten Sachbeschädigung gar nicht belangt werden kann? In § 30 I steht, dass nur bei Verbrechen bestraft wird und Sachbeschädigung ist ja ein Vergehen.... |
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| AW: Anstiftung und Rücktritt? § 30 spielt hier keine Rolle. Aber auch nach § 26 muss für die Strafbarkeit des Anstifters eine rechtswidrige Haupttat vorliegen. Die Tat des Gesellen war aber objektiv gerechtfertigt, womit die Strafbarkeit des Anstifters entfallen dürfte. Oder wirkt sich der umgekehrte ETBI nicht auf die Strafbarkeit des Anstifters aus? |
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| AW: Anstiftung und Rücktritt? mhhh gute frage, nächste frage ich weiß es nicht |
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| AW: Anstiftung und Rücktritt? Der Geselle hat sich wegen Versuchs strafbar gemacht, gerade weil die Tat n u r objektiv (und nicht auch subjektiv aus Sicht des Gesellen) gerechtfertigt war. Damit liegt die Haupttat vor und S hat sich wegen Anstiftung strafbar gemacht. § 30 Abs. 1 StGB regelt die versuchte Anstiftung und nicht die hier vorliegende Anstiftung zum Versuch. |
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| AW: Anstiftung und Rücktritt? Da der S dem G ja mit Entlassung drohte, kommt ja auch eine Nötigung nach § 240 in Betracht. Meine Frage ist: prüfe ich, mit blick auf die bisherigen ausführungen, dann auch nur eine versuchte nötigung oder eine vollendete nötigung?? |
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| AW: Anstiftung und Rücktritt? Zitat:
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| AW: Anstiftung und Rücktritt? Okay...Ja, bin mir da nach wie vor noch etwas unsicher, werd wahrsch. noch paar Sachen dazu nachlesen müssen, aber ja, ein Rücktritt vom Nötigungsversuch könnte echt passen. |
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| AW: Anstiftung und Rücktritt? Geändert von Dschulification (14.02.2012 um 10:40 Uhr). |
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