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Anschuldigung zugegeben

Dies ist eine Diskussion zu Anschuldigung zugegeben innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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Alt 14.01.2012, 03:22
Boardneuling
 
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Anschuldigung zugegeben

Mal angenommen, Person A hat durch illegale Programme Zugriff auf eine Datenbank eines Spiels, die durch Schutzeinrichtungen gesichert ist, und auf die er keinen Zugriff haben sollte.
Diese Datenbank kann B logischerweise nicht kontrollieren/verändern, hat in das Spiel aber sehr viel Geld gesteckt. Die Spielebetreiber erkennen Manipulationen nicht an.

Person B wird von einem Mittelsmann C kontaktiert, er solle sich bei Person A melden, ansonsten verändert Person A Daten aus der Datenbank. Dazu erhält Person B Kontaktdaten und Informationen, die nur aus der Datenbank ersichtlich sind, um den Druck zu erhöhen.
Zur selben Zeit werden genau die angesprochenen Daten aus der Datenbank geändert und Person B meldet sich bei A, der sofort weiß, um was es geht, und zugibt, die Daten von B verändert zu haben.
Dies geschieht zu dem Zeitpunkt noch in der Anonymität des Internets.

Als Person C darauf angesprochen wurde, gibt sie zu, entsprechend von A instruiert worden zu sein, und behauptet, nur der Mittelsmann gewesen zu sein.

Person B hat nun durch Recherchen die Identität der Person A herausgefunden.
Person A bestreitet mittlerweile den Datenbankzugriff, gibt aber zu, damals die Drohung ausgesprochen zu haben, weiterhin bietet Person A im Internet "gewisse Beeinflussungen von Datenbanken" an.

Person B hat die gesamte Kommunikation mit A und C, und auch das "Serviceangebot" von A gespeichert.

Ist eine Strafanzeige in diesem Fall möglich, bzw. hat sich A durch seine Äußerungen selbst ausreichend belastet, damit die Strafanzeige gegen ihn nicht als falsche Verdächtigung oder Ähnliches ausgelegt werden kann?
Und hat eine Strafanzeige in diesem Fall Aussichten auf Erfolg?

Geändert von Korrektesmensch (14.01.2012 um 05:17 Uhr).
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Alt 14.01.2012, 07:10
V.I.P.
 
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AW: Anschuldigung zugegeben

Möglich ist eine Anzeige immer. Ob sie durchschlägt? Wir wissen nicht, was dieser freundliche Staatsanwalt und Richter sagen...

Man muss überlegen, wie glaubhaft die Vorwürfe sind und ob sie gegenüber standhaftem Abstreiten überzeugen können. Schriftverkehr ist schnell gefälscht oder durch Fremde gefaket, wird der A sagen, er sei selber ein Opfer. Knackig wirds, sobald C "auspackt".
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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