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Anreise zum Termin als Beschuldigter zulässig?

Dies ist eine Diskussion zu Anreise zum Termin als Beschuldigter zulässig? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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Alt 09.11.2011, 22:26
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Anreise zum Termin als Beschuldigter zulässig?

Hallo zusammen, ich hab da auch mal eine Frage:

Mal angenommen A wird von B angezeigt eine strafrechtliche Handlung an B vorgenommen zu haben und es kommt zum Gerichtstermin.

A und B wohnen jedoch nicht im gleichen Bundesland. Der Gerichtstermin findet in dem Bundesland des Anklägers B statt.

Damit A zum Termin erscheinen kann, muss er mit öffentlichen Verkehrsmitteln (z. B. Deutsche Bahn) fahren. Hierfür ist jedoch eine Reisezeit von gut 3 Stunden pro Strecke notwendig.

1.) Ist diese Fahrtzeit überhaupt zumutbar für A?
2.) Kann sich A auch komplett von seinem Anwalt mit Vollmacht vertreten lassen, also kann A auch vom Termin fernbleiben?
3.) Steht A für ein solches Verfahren bei Mittellosigkeit auch Prozesskostenhilfe zu?

Danke für die Antworten.
Gruß Bobby2011
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Alt 09.11.2011, 22:44
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AW: Anreise zum Termin als Beschuldigter zulässig?

Zitat:
Zitat von Bobby2011 Beitrag anzeigen
1.) Ist diese Fahrtzeit überhaupt zumutbar für A?
2.) Kann sich A auch komplett von seinem Anwalt mit Vollmacht vertreten lassen, also kann A auch vom Termin fernbleiben?
3.) Steht A für ein solches Verfahren bei Mittellosigkeit auch Prozesskostenhilfe zu?

Danke für die Antworten.
Gruß Bobby2011
1.) JA
2.)in aller Regel nein, § 230 StPO,die Anwesenheit des Angeklagten entspricht der Strafprozessordnung (StPO), fernbleiben kann zum Haftbefehl führen; eine Abwesenheitsverhandlung ist in egen Grenzen zulässig.
3,.) NEIN, im Strafprozess gibt es keine Prozesskostenhilfe; bei schwerwiegenden Taten oder Dummheit des Angeklagten u.a. kann ein Pflichtverteidiger bestellt werden, dessen Kosten dem Verurteilten aber auferlegt werden.
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  #3 (permalink)  
Alt 09.11.2011, 22:50
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AW: Anreise zum Termin als Beschuldigter zulässig?

Danke für die Antwort.

Habe noch mal ne Anschlussfrage:

Wenn A nun einen Verteidiger hat und dieser immer mit seinem Privat-Pkw oder dem Dienstwagen zum Termin fährt.
Darf oder kann der Verteidiger seinen Mandanten in einem dieser Pkw´s mitnehmen? Quasi weils schneller geht und A dadurch Kosten erspart bleiben würden oder weil ja ohnehin beide den selben Weg haben.
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  #4 (permalink)  
Alt 09.11.2011, 22:59
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AW: Anreise zum Termin als Beschuldigter zulässig?

Natürlich, dem steht nichts entgegen. Wenn der Verteidiger so freundlich ist, hat das dem Gericht egal zu sein. Vor allem, weil es auch die Kosten des Verfahrens mindert.
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Alt 09.11.2011, 23:03
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AW: Anreise zum Termin als Beschuldigter zulässig?

Zitat:
Zitat von Defendant Beitrag anzeigen
Vor allem, weil es auch die Kosten des Verfahrens mindert.
In wie fern mindert das die Kosten des Gerichts bzw. des Verfahrens? Falls es zum Freispruch käme und der Angeklagte A seine Auslagen erstattet bekäme? Die bekäme er doch erstattet, ODER?

Geändert von Bobby2011 (09.11.2011 um 23:05 Uhr). Grund: edit: = unterstrichen
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  #6 (permalink)  
Alt 10.11.2011, 08:09
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AW: Anreise zum Termin als Beschuldigter zulässig?

Zitat:
Zitat von Bobby2011 Beitrag anzeigen
In wie fern mindert das die Kosten des Gerichts bzw. des Verfahrens? Falls es zum Freispruch käme und der Angeklagte A seine Auslagen erstattet bekäme? Die bekäme er doch erstattet, ODER?
Ja, wenn er freigesprochen wird, zahlt die Staatskasse
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Alt 10.11.2011, 11:23
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AW: Anreise zum Termin als Beschuldigter zulässig?

Zitat:
In wie fern mindert das die Kosten des Gerichts bzw. des Verfahrens?
Die Kosten des Verfahrens (wer die letztlich trägt ist für diesen Aspekt ja irrelevant) mindert es deswegen, weil der Angeklagte (dann Freigesprochene) keine eigenen Auslagen für Fahrtkosten hatte, da er von seinem Anwalt mitgenommen wurde und der die Fahrtkosten abrechnet.
__________________
cheers, JHS
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