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Anklageschrift mit Beantragun von Haftbefehl

Dies ist eine Diskussion zu Anklageschrift mit Beantragun von Haftbefehl innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 21:41
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Anklageschrift mit Beantragun von Haftbefehl

Liebe Forenmitglieder,

mal angenommen:

Gegen den Beschuldigten A wird wegen gewerblichen Betruges ermittelt. Im Januar 2011 wurde bei dem Beschuldigten eine Hausdurchsuchung durchgeführt, außer ein paar Daten von Kunden die auf einen USB-Stick gespeichert waren, wurde nichts mitgenommen.
Der Beschuldigt A hat sich natürlich gleich an einen Rechtsanwalt gewandt.

Die Ermittlungsarbeit war im Oktober 2011 beendet, es wurde bisher keine U-Haft veranlasst.

Nun hat der Beschuldigt am 11.01.2012 die Anklageschrift bekommen, es soll also nun zur Hauptverhandlung kommen.

In dieser Anklageschrift wird u.a. folgendes beantragt:

"Haftbefehl gegen den Angeschuldigten A gem. dem in der Anklageschriftzur Last gelegten Sachverhalt entsprechend anliegendem Entwurf wegen des Haftgrundes der Fluchtgefahr zu erlassen und dem Angeschuldigten A zu eröffnen."

Der Beschuldigte hat einen festen Wohnsitz, ist verheiratet und zwei Kinder.

Nun zu meiner Frage:

Ist es nicht merkwürdig das A vorab informiert wird, per Anklageschrift, das ein Haftbefehl gegen Ihn beantragt wird?
Der Haftbefehl wird wegen Fluchtgefahr beantragt d.h. der Beschuldigte A, der ja angeblich vor hat zu flüchten, wird auch noch gewarnt das ein Haftbefehl kommt!

Oder hat der Richter den Haftbefehl nicht veranlasst und es ist trotzdem in der Anklageschrift aufgeführt?

Vielen Dank für eure Antworten
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  #2 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 21:46
JHS JHS ist offline
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AW: Anklageschrift mit Beantragun von Haftbefehl

Zitat:
Ist es nicht merkwürdig das A vorab informiert wird, per Anklageschrift, das ein Haftbefehl gegen Ihn beantragt wird?
Natürlich.

Hab so auch noch nie gesehen oder gehört
__________________
cheers, JHS
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  #3 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 21:56
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AW: Anklageschrift mit Beantragun von Haftbefehl

Anzumerken wäre noch:

1.) Der Beschuldigte A hat die Anklageschrift erst heute bekommen. Muss er jetzt mit einer Verhaftung rechnen?

2.) Warum wurde der Beschuldigte nicht während der Ermittlungen in U-Haft genommen?

Hat jemand schon mal so ein Fall gehabt?
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  #4 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 22:03
JHS JHS ist offline
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AW: Anklageschrift mit Beantragun von Haftbefehl

1. Ich denke nicht. Sonst hätte man ihm die Anklageschrift kaum in der Form zugestellt.

2. Weil es dort niemand beantragt hat...?!
__________________
cheers, JHS
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  #5 (permalink)  
Alt 12.01.2012, 00:07
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AW: Anklageschrift mit Beantragun von Haftbefehl

Ich kann mir nur vorstellen, dass der Staatsanwalt es sich anders gedacht hat: Erst Erlass des Haftbefehls, dann Zustellung der Anklageschrift, und der Richter hat's nicht richtig gelesen.
__________________
Wer sich auf Autoritäten beruft, benutzt sein Gedächtnis und nicht seinen Verstand.
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