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Anklage wegen Geldwäsche

Dies ist eine Diskussion zu Anklage wegen Geldwäsche innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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Alt 03.01.2012, 13:17
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Anklage wegen Geldwäsche

Hallo,

X bekam vor einigen Wochen eine Vorladung zu dem Vorwurf Ausspähung von Computerdaten und Geldwäsche!
X soll die Kontodaten via Virussoftware einer Person ausgespäht haben und sich Geld auf sein eigenes Konto gebucht haben!

Es war aber so das X bzw. dessen Mutter auf eine Betrugsmasche reingefallen war! Man sollte Geld auf sein Konto überweisen lassen und dann per Western Union weiterleiten! Finanzoptimierung nannte sich das! Dafür dürfte X 500€ einbehalten! Es ging um eine Summe von 2750€! Das ganze war Proffesionell aufgezogen mit E-Mail + Adresse + Telefonaten!

Das Verfahren wegen Ausspähung wurde eingestellt aber nun eine Anklage wegen Geldwäsche zugestellt: Der Angeklagte hat leichtfertig nicht erkannt das, das Geld aus einer Kriminellen Handlung stammt!

X gab beim Polizeiverhör an das er zu der Zeit Arbeitslos war und das Geld für ihn war! Deshalb war es auch auf sein Konto eingegangen! Diese Aussage war aber gelogen!

In Wahrheit unterrichtete X seine Mutter über dieses Angebot. Diese sagte sie würde das machen wollen da X kein Interesse daran hatte! Da sie aber kein Konto besitzt ( Pfändungen etc. ) musste das Geld auf X sein Konto eingehen! Grund für das Geschäft war das X seine Mutter Hartz4 Empfängerin ist und die Provision sehr gut gebrauchen konnte zum Rechnungen bezahlen!
Bei dem Polizeiverhör gab X an das es sich um sein Konto handelt weil seine Mutter Arbeit in Aussicht hatte zum Ende des Jahres und dort ein Fehlerfreies Führungszeugniss verlangt wurde!
Desweiteren war sich X nicht der Tragweite der Handlung seiner Mutter bewusst!

X hat inzwischen einen Fachanwalt für Strafrecht eingeschaltet!
X hat seine Mutter über den Sachverhalt informiert! Der Rechtsbeistand weiß noch nichts von dem Umstand das die Mutter das Geld bekommen hatte und den Ablauf der Transaktion gehandelt hatte!
X hat eine Bewährung von 5 Jahren wegen Gefährlicher Körperverletzung zu laufen! 3 Jahr in 2 Monaten rum!

Was soll X nun tun um am besten aus der Sache rauszukommen?
Den Anwalt über den Umstand Informieren das seine Mutter es war oder die Sache selber ausbaden? X kann Anhand von Dokumenten belegen das er es nicht wahr und gelogen hatte in der Polizeiaussage. seine Mutter würde als Zeugin aussagen das sie es war.

Dokumente während:
Das X zu der Arbeit in Arbeit war und das Überweisungsprotokoll von Western Union mit Name der Nummer!

Gruß
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  #2 (permalink)  
Alt 03.01.2012, 14:44
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AW: Anklage wegen Geldwäsche

Stgb § 257 Begünstigung

(1) Wer einem anderen, der eine rechtswidrige Tat begangen hat, in der Absicht Hilfe leistet, ihm die Vorteile der Tat zu sichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.(2) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe.

(3) Wegen Begünstigung wird nicht bestraft, wer wegen Beteiligung an der Vortat strafbar ist. Dies gilt nicht für denjenigen, der einen an der Vortat Unbeteiligten zur Begünstigung anstiftet.

(4) Die Begünstigung wird nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt, wenn der Begünstiger als Täter oder Teilnehmer der Vortat nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt werden könnte. § 248a gilt sinngemäß.
__________________
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Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #3 (permalink)  
Alt 03.01.2012, 16:31
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AW: Anklage wegen Geldwäsche

Also vom Regen in die Traufe?

Auch wenn X nicht wusste das, das Geld aus Kriminellen Handlungen stammt...naja ok dann sagt die St.A er hätte es wissen müssen durch Medien usw.

Welche Option währe nun die denkbar günstigere für X ?
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  #4 (permalink)  
Alt 03.01.2012, 16:36
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AW: Anklage wegen Geldwäsche

Zitat:
Zitat von Suspekt Beitrag anzeigen
Auch wenn X nicht wusste das, das Geld aus Kriminellen Handlungen stammt...
Das glaubt man ihm wohl kaum, dass er für Geldtransaktionen 500 Euro Prämie kriegt und denkt, alles sei legal. Man sollte nicht meinen, dass man schlauer ist als andere.

Um ehrlich zu sein sieht die Geschichte hier danach aus, als wusste der X genau, was er tut, und schiebt jetzt seine Mutter vor, da beide wissen, dass er im schlimmsten Fall einwandern muss.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
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Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #5 (permalink)  
Alt 03.01.2012, 17:57
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AW: Anklage wegen Geldwäsche

der mutter könnten neben der geldwäschesache weitere sanktionen drohen, da sie "einkommen" verschwiegen hat --> erhaltene leistungen müßten zurückgezahlt werden und zusätzlich wäre ein strafverfahren denkbar wegen erschleichung von leistungen (betrug)
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  #6 (permalink)  
Alt 03.01.2012, 23:11
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AW: Anklage wegen Geldwäsche

@ Humungus: Das ist doch Käse was du schreibst! Warum steht dann wohl auf dem Western Union Beleg der Name der Mutter und nicht der des Sohnes?

Warum hat der Sohn dann beim Verhör angegeben Arbeitslos gewesen zu sein wenn er in Arbeit ist!

Alles in allem wird es bei der Summe nach meiner Recherche wohl auf ne kleine Geldstrafe hinauslaufen...ob nun für X oder dessen Mutter!

Die Frage bleibt im Raum:
Aussage stehen lassen oder sagen wer es war?!
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  #7 (permalink)  
Alt 03.01.2012, 23:23
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AW: Anklage wegen Geldwäsche

Zitat:
Zitat von Suspekt Beitrag anzeigen
@ Humungus: Das ist doch Käse was du schreibst! Warum steht dann wohl auf dem Western Union Beleg der Name der Mutter und nicht der des Sohnes?
möglicherweise hat Sohn aus Zeitmangel und/oder sonstigen Gründen Mami zur Western Union geschickt

Zitat:
Zitat von Suspekt Beitrag anzeigen
Warum hat der Sohn dann beim Verhör angegeben Arbeitslos gewesen zu sein wenn er in Arbeit ist!
auch hier können die unterschiedlichsten Beweggründe vorliegen

Zitat:
Zitat von Suspekt Beitrag anzeigen
Alles in allem wird es bei der Summe nach meiner Recherche wohl auf ne kleine Geldstrafe hinauslaufen...
naja, dann ist ja alles in Butter

Zitat:
Zitat von Suspekt Beitrag anzeigen
ob nun für X oder dessen Mutter!
oder für X und dessen Mutter wegen einer gemeinschaftlich begangenen Straftat

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Die Frage bleibt im Raum:
Aussage stehen lassen oder sagen wer es war?!
das können nur X und/oder dessen Mutter (gemeinsam) entscheiden
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ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
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  #8 (permalink)  
Alt 03.01.2012, 23:28
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AW: Anklage wegen Geldwäsche

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@ Humungus: Das ist doch Käse was du schreibst! Warum steht dann wohl auf dem Western Union Beleg der Name der Mutter und nicht der des Sohnes?
Na wenn Du findest das Deine Geschichte so plausibel klingt, dann brauchst Du ja auch nicht überlegen ob Du Deine Geschichte änderst. Ach ja, die Staatsanwälte und Richter haben übrigens nie Zweifel, wenn man eine Aussage fünf mal anpasst. Das wirkt nämlich extrem glaubwürdig
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  #9 (permalink)  
Alt 04.01.2012, 00:32
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AW: Anklage wegen Geldwäsche

Wenn die Mutter sagt sie war es dann muss der St.A erstmal beweisen das es nicht so war...ansonsten gilt die Unschuldsvermutung auch wenn man nun X wegen Begünstigung ans Bein Pinkeln wollte oder sehe ich das Falsch?
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  #10 (permalink)  
Alt 04.01.2012, 00:37
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AW: Anklage wegen Geldwäsche

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Wenn die Mutter sagt sie war es dann muss der St.A erstmal beweisen das es nicht so war...ansonsten gilt die Unschuldsvermutung auch wenn man nun X wegen Begünstigung ans Bein Pinkeln wollte oder sehe ich das Falsch?
Der StA hat keine Beweise? Was ist mit dem Geld auf X Konto und seiner ersten Aussage?
Man sollte sich an dieser Stelle von dem Gedanken verabschieden, das die Strafverfolgungsbehörden doof sind
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