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Ankettung an Flughafengebäude

Dies ist eine Diskussion zu Ankettung an Flughafengebäude innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  • 1 Post By TomRohwer

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  #1 (permalink)  
Alt 29.12.2011, 23:34
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Ankettung an Flughafengebäude

Liebe Jura-Spezialisten,

erstmal vielen Dank für die Beantwortung meiner fiktiven Fälle in 2011 und ein super erfolgreiches 2012 (vor allem für die Sozialrechtler unter Euch).

Zu meinem fiktiven Fall konnte ich im Internet nur folgenden interessanten Beitrag finden, der aber noch Fragen offen lässt.

http://ea-frankfurt.org/rechtsfragen-bei-aktionen

Mal angenommen eine Gruppe von 20-20 Personen, die ihrer Wut und Verzweiflung Ausdruck geben wollen, ketten sich gemeinsam an einen Flughafenzaun in der Nähe des Haupteingangs, ohne den Passagierbetrieb zu stören, und das an ihren freien Arbeitstagen. Sie tun das, weil durch die Schließung ebendieses Flughafens nicht nur ihre Arbeitsplätze perdu sind, sondern ihnen auch schon deftige Mieterhöhungen wegen des dann fehlenden Fluglärms ins Haus geflattert sind. Sie wollen die Öffentlichkeit über den grausamen sozialen Kahlschlag der aus der Schließung folgt, informieren.

Welche strafrechtlichen Folgen hätte dies, wenn die Aktion nicht angemeldet wurde? Und werden die Kosten eines Polizeieinsatzes, die mit Bolzenschneidern die Ketten durchtrennen müssen, um die Versammlung aufzulösen, auf die Teilnehmer umgelegt? Kann der Arbeitgeber, auch wenn die Aktion an den arbeitsfreien Tagen stattfindet, den Teilnehmer kündigen?

Bin gespannt. Schon mal vielen Dank im voraus und guten Rutsch.

toelpel21
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  #2 (permalink)  
Alt 30.12.2011, 01:31
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AW: Ankettung an Flughafengebäude

Zitat:
Zitat von toelpel21 Beitrag anzeigen
Sie tun das, weil durch die Schließung ebendieses Flughafens (...) ihnen auch schon deftige Mieterhöhungen wegen des dann fehlenden Fluglärms ins Haus geflattert sind.
Auf dieser Grundlage ist keine Mieterhöhung machbar, schon gar keine "deftige".
Domingo likes this.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #3 (permalink)  
Alt 30.12.2011, 11:16
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AW: Ankettung an Flughafengebäude

Danke für den Hinweis, aber das beantwortet noch nicht meine Frage nach den rechtlichen Konsequenzen einer Ankettung.
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  #4 (permalink)  
Alt 30.12.2011, 22:31
JHS JHS ist offline
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AW: Ankettung an Flughafengebäude

Zitat:
deftige Mieterhöhungen wegen des dann fehlenden Fluglärms
Zitat:
Danke für den Hinweis, aber das beantwortet noch nicht meine Frage
Dennoch ist dieser Fakt...:

Zitat:
Zitat von TomRohwer
Auf dieser Grundlage ist keine Mieterhöhung machbar,
...absolut erwähnungsbedürftig.

Allenfalls kann eine bisher vorgenommene Mietminderung nun wegfallen, was aber natürlich rechtlich "ein ganz anderer Schnack ist", wie man bi uns to huus, im Noorden sagt..

Straf-/OWi-rechtlich:

Je nach den genauen örtlichen/baulichen Gegebenheiten (Stichwort: eingefriedetes Besitztum) wäre der Tatbestand des Hausfriedensbruchs verwirklicht.

Für § 125 StGB -Landfriedensbruch- reicht das geschilderte als solches noch nicht aus. Es müßte sich in die in § 125 StGB beschriebene Richtung entwickeln.

Wird der Zaun, oder sonstiges fremdes Eigentum, vorsätzlich beschädigt, wäre natürl. der Tatbestand der Sachbeschädigung gegeben.

Zitat:
nicht angemeldet
Mit "angemeldet" hat das strafrechtlich nichts zu tun. In unserem Grundgesetz (Art. 8) steht:

Zitat:
(1)Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
Es müßte -wenn dann schon- Abs. 2 eingreifen:

Zitat:
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
----------Strafrecht Ende----------

Zivilrecht/Verwaltungsrecht:

Zitat:
Und werden die Kosten eines Polizeieinsatzes, die mit Bolzenschneidern die Ketten durchtrennen müssen, um die Versammlung aufzulösen, auf die Teilnehmer umgelegt?
Wenn durch einen rechtmäßigen Polizeieinsatz zur Auflösung hier Kosten entstehen würden, könnten diese Kosten den Personen auferlegt werden, ja. Stichwort: Störerhaftung.

Und zwar erfolgt das nicht notwendigerweise als "Umlage", wie genannt, sondern jeder Störer haftet gesamtschuldnerisch.

Beispiel:

Es werden Kosten von 20.000 € verursacht und es gibt 20 Störer. Nun ist es nicht so, dass man sich von jedem einzelnen Störer nur 1.000 € holen "darf". Man kann sich auch hinsichtlich der gesamten 20.000 € an einen einzigen der Störer wenden (der dann wiederum einen Anspruch gegen die 19 anderen hätte). Sinn macht das, bzw. praktisch passieren tut das, in Fällen, wo z.B. von 20 Störern 19 im Bezug von Hartz IV stehen und somit nicht über pfändbares Einkommen verfügen, der 20. jedoch einen -gut bezahlten- Job hat, der ihm ein Einkommen beschert, das (ggf. weit) über der Pfändungsgrenze liegt. Hier kann sich der Gläubiger problemlos die kompletten 20.000 € von diesem holen, und derjenige kann dann zusehen, wie er seinen "de jure-Anspruch" gegen die anderen 19 "de facto" durchsetzt, wenn diese nicht freiwillig von ihrem unpfändbaren Einkommen zahlen.
__________________
cheers, JHS

Geändert von JHS (30.12.2011 um 23:02 Uhr).
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  #5 (permalink)  
Alt 31.12.2011, 18:50
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AW: Ankettung an Flughafengebäude

Vielen Dank JHS für die ausführliche Antwort.

Da so eine Verzweiflungsaktion sicher nur Menschen tätigen, die keine anderen Mittel haben (also auch kein Geld oder sonstigen Einfluss), bleibt offen, wer die Rechnung für Bolzenschneider etc. zahlen muss. Interessant.

Wer den Flughafen Berlin-Tegel erhalten möchte und gegen den neuen Flächennutzungsplan ist, hat noch eine andere Möglichkeit

http://www.petitiononline.de/petitio...schliessen/526

Auch, wenn es ein Kampf gegen Windmühlen ist.

Guten Rutsch und Danke nochmals
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